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   BFH, 23.07.1997 - X R 143/94   

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https://dejure.org/1997,1672
BFH, 23.07.1997 - X R 143/94 (https://dejure.org/1997,1672)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1997 - X R 143/94 (https://dejure.org/1997,1672)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - X R 143/94 (https://dejure.org/1997,1672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1 S 2
    Eigennutzung; Kinderbetreuung; Miteigentum; Wohneigentumsförderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2848 (Ls.)
  • NZM 1998, 495
  • BFH/NV 1998, 160
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in den Urteilen vom 31. Oktober 1991 X R 9/91 (BFHE 166, 85, BStBl II 1992, 241 [BFH 31.10.1991 - X R 9/91]) und vom 26. Januar 1994 X R 94/91 (BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 [BFH 26.01.1994 - X R 94/91]) die sozialpolitische Zielsetzung der Begünstigungsvorschrift betont und deshalb eine Nutzung durch Kinder i. S. des § 32 EStG als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beurteilt.

    a) "Eigenen" Wohnzwecken dient eine vom Steuerpflichtigen angeschaffte oder hergestellte Wohnung dann, wenn sie von ihm selbst und ggf. den mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen als Wohnung genutzt wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 173, 345, [BFH 26.01.1994 - X R 94/91] BStBl II 1994, 544 [BFH 26.01.1994 - X R 94/91]; vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259 [BFH 14.12.1994 - X R 74/91] Ziff. 2 der Gründe).

    Gleiches gilt für den Begriff der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken", da der Gesetzgeber den unterschiedlichen Begriffen keine grundsätzlich andere Bedeutung zugemessen hat (ausführlich Urteil in BFHE 173, 345, [BFH 26.01.1994 - X R 94/91] BStBl II 1994, 544 [BFH 26.01.1994 - X R 94/91]).

    b) Überläßt der Steuerpflichtige nicht nur abgegrenzte Teile, sondern die ganze Wohnung einer anderen Person zur ausschließlichen Nutzung, liegt - abgesehen von der Wohnungsüberlassung im Rahmen der Unterhaltsgewährung (BFH-Urteil in BFHE 173, 345, [BFH 26.01.1994 - X R 94/91] BStBl II 1994, 544 [BFH 26.01.1994 - X R 94/91]), hierzu nachstehend unter 5. - keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor.

    Der erkennende Senat hat zwar im Urteil in BFHE 173, 345, [BFH 26.01.1994 - X R 94/91] BStBl II 1994, 544 [BFH 26.01.1994 - X R 94/91] ausgeführt, auch die Überlassung einer Wohnung aufgrund unterhaltsrechtlicher Verpflichtungen könne nach dem Wortsinn noch als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufgefaßt werden, wenn es sich um unterhaltsberechtigte Personen handele, die im EStG als typischerweise zur Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft des Steuerpflichtigen gehörend - wie Kinder i. S. des § 32 EStG oder der Ehegatte des Steuerpflichtigen bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - einkommensteuerrechtlich typisierend als zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörend berücksichtigt werden.

  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Voraussetzung dabei ist jedoch, daß der Steuerpflichtige die Räume - ebenfalls wie im Fall der Familiengemeinschaft - selbst mitnutzt oder daß die Räume ihm ständig zur Verfügung stehen (BFH-Urteil vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171 [BFH 08.08.1990 - IX R 122/86]).

    Aus den von der Klägerin zu 1 zitierten, die Besonderheiten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft betreffenden Urteilen des IX. Senats in BFHE 162, 244, [BFH 08.08.1990 - IX R 122/86] BStBl II 1991, 171, [BFH 08.08.1990 - IX R 122/86] und vom 26. Juni 1990 IX R 148/86 (BFH/NV 1990, 773) ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 26.01.1994 - X R 17/91

    Keine Steuerbegünstigung nach § 10e EStG bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Aus denselben Erwägungen kann der Eigentümer, der seine Wohnung dem von ihm getrennt lebenden Ehegatten überlassen hat, einen Abzugsbetrag auch dann nicht beanspruchen, wenn er sich besuchsweise oder zur Kinderbetreuung dort aufhält (BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 17/91, BFHE 173, 352, BStBl II 1994, 542 [BFH 26.01.1994 - X R 17/91]).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin lassen sich diese Überlegungen auf andere - theoretisch gegenüber dem Eigentümer unterhaltsberechtigte Personen - nicht übertragen (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 173, 352, [BFH 26.01.1994 - X R 17/91] BStBl II 1994, 542 [BFH 26.01.1994 - X R 17/91]).

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Diese Kriterien dienen auch der Abgrenzung zu anderen Nutzungen aufgrund eines vorübergehenden Zwecks wie Besuch, Kinderbetreuung usw. Nicht erforderlich ist zwar, daß es sich um die einzige Wohnung des Steuerpflichtigen handelt und ob er sich in ihr überwiegend aufhält (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 [BFH 31.05.1995 - X R 140/93]).

    Eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" erfordert auch kein ständiges und überwiegendes Bewohnen des begünstigten Objekts (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 [BFH 28.03.1990 - X R 160/88]; vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 [BFH 14.03.1989 - IX R 45/88] sowie vom 7. April 1987 IX R 133 - 135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565); ohne Bedeutung ist deshalb, ob es sich bei der Wohnung um die Hauptwohnung oder um den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt (BFH-Urteil in BFHE 178, 140, [BFH 31.05.1995 - X R 140/93] BStBl II 1995, 720 [BFH 31.05.1995 - X R 140/93]).

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.1990 - V K 141/86
    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Übernachte jemand - wie hier die Klägerin zu 1 in "ihrem Haus" W-Straße 21 - nur in einer Wohnung, wohne er nach der Rechtsprechung zu § 1 des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (GrEStEigWoG) nicht dort (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 1990 V K 141/86, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 592, und FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Oktober 1992 III 622/90, EFG 1993, 98).
  • BFH, 11.02.1981 - II R 131/80

    Zur Frage der ununterbrochenen Eigennutzung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Voraussetzung ist auch hier, daß der Steuerpflichtige in der Wohnung sein Heim hat; ohne Bedeutung ist dagegen die Häufigkeit, mit der er seine Wohnung aufsucht (z. B. BFH-Urteil vom 11. Februar 1981 II R 131/80, BFHE 132, 490, BStBl II 1981, 330 [BFH 11.02.1981 - II R 131/80]).
  • BFH, 29.11.1988 - IX R 91/85

    Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 34 f EStG

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Der Eigentümer muß die tatsächliche Sachherrschaft an den seinen persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechenden Räumen haben (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1988 IX R 91/85, BFHE 155, 334, BStBl II 1989, 322 [BFH 29.11.1988 - IX R 91/85]).
  • BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88

    Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" erfordert auch kein ständiges und überwiegendes Bewohnen des begünstigten Objekts (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 [BFH 28.03.1990 - X R 160/88]; vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 [BFH 14.03.1989 - IX R 45/88] sowie vom 7. April 1987 IX R 133 - 135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565); ohne Bedeutung ist deshalb, ob es sich bei der Wohnung um die Hauptwohnung oder um den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt (BFH-Urteil in BFHE 178, 140, [BFH 31.05.1995 - X R 140/93] BStBl II 1995, 720 [BFH 31.05.1995 - X R 140/93]).
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" erfordert auch kein ständiges und überwiegendes Bewohnen des begünstigten Objekts (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 [BFH 28.03.1990 - X R 160/88]; vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 [BFH 14.03.1989 - IX R 45/88] sowie vom 7. April 1987 IX R 133 - 135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565); ohne Bedeutung ist deshalb, ob es sich bei der Wohnung um die Hauptwohnung oder um den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt (BFH-Urteil in BFHE 178, 140, [BFH 31.05.1995 - X R 140/93] BStBl II 1995, 720 [BFH 31.05.1995 - X R 140/93]).
  • BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86

    Anforderungen an Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
    Aus den von der Klägerin zu 1 zitierten, die Besonderheiten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft betreffenden Urteilen des IX. Senats in BFHE 162, 244, [BFH 08.08.1990 - IX R 122/86] BStBl II 1991, 171, [BFH 08.08.1990 - IX R 122/86] und vom 26. Juni 1990 IX R 148/86 (BFH/NV 1990, 773) ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 23.10.1991 - I R 86/89

    Gesamthänderisch erzielte Einkünfte, für die die Einkommensteuer durch den gemäß

  • BFH, 31.10.1991 - X R 9/91

    Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des

  • BFH, 18.08.1993 - II R 33/93

    Grunderwerbsteuerbefreiung des Erwerbs eines Zweifamilienhauses - Feststellung

  • BFH, 23.02.1994 - X R 131/93

    Miete - Geschenk - Sohn - Gestaltungsmißbrauch - Sparplan

  • BFH, 14.12.1994 - X R 74/91

    Kein Abzugsbetrag nach § 10 e EStG, wenn Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

  • FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12

    Zulässigkeit der zeitanteiligen Kürzung der Steuerbegünstigung gemäß § 10f Abs. 1

    Vorausgesetzt ist jedoch, dass der Eigentümer den übrigen Teil der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt (vgl. BFH - Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160).

    Die Wohnverhältnisse müssen so gestaltet sein, dass der Dritte in Teilen der Wohnung des Abzugsberechtigten wohnt, und nicht so, dass der Abzugsberechtigte als in die dem Dritten überlassene Wohnung aufgenommen erscheint (Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG, 17. Auflage 1998, § 10e Rz. 16 unter Hinweis auf BFH - Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160).

  • BFH, 24.05.2022 - IX R 28/21

    Privates Veräußerungsgeschäft bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an

    Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.1995 - X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.; vom 28.03.1990 - X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG; vom 23.07.1997 - X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil vom 28.11.2001 - X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Wohnung im Regelfall zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10e EStG genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (z.B. Senatsurteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N., und vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).

    g) Die Entscheidung des Senats steht nicht in Widerspruch zu seinem Urteil in BFH/NV 1998, 160.

    Der Senat lehnte die von der Mutter beanspruchte Wohneigentumsförderung ab, weil der Aufenthalt im Haus der Tochter nicht Wohnzwecken der Mutter gedient habe, sondern allein durch die im Rahmen verwandtschaftlicher Beziehungen üblichen Hilfeleistungen verursacht gewesen sei (BFH/NV 1998, 160, unter 4.).

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Da der Förderzeitraum nach den vorstehenden Grundsätzen bereits mit Übergabe der Wohnung im Jahr 1997 begonnen hat, die Kläger die Eigentumswohnung jedoch erst im Kalenderjahr 1998 zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, sind auch erst ab diesem Jahr die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Eigenheimzulage i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG erfüllt (zum Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ausführlich BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, 161, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Das Merkmal "zu eigenen Wohnzwecken nutzen" umfasst ein zeitliches Element, das sich nicht nur auf die Eignung eines Gebäudes zum dauerhaften Wohnen (s. dazu BFH-Urteil vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66 - zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG i.d.F. des StRG1990ÄndG), sondern auch auf das Bewohnen durch den Steuerpflichtigen bezieht (BFH-Urteil vom 28. November 2001 X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II. 1. - zu § 10e EStG); denn der Begriff "Nutzung zu Wohnzwecken" umschreibt einen durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises gekennzeichneten Lebenssachverhalt (BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N. - zu § 10e EStG).

    Ist die Nutzung auf Dauer angelegt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige nur diese Wohnung hat (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 - zu § 10e EStG) und wie oft er sich in ihr aufhält (BFH-Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 - zu § 10e EStG); es reicht aus, dass sie ihm ständig zur Verfügung steht (Urteil in BFH/NV 1998, 160).

  • BFH, 28.11.2001 - X R 27/01

    Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung

    Dazu muss der Eigentümer über das unbeschränkte Zutrittsrecht zu den Räumen sowie über das Recht verfügen, über den Zutritt anderer Personen selbständig zu bestimmen (Senatsurteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160; Frost in Frotscher, a.a.O., § 10e Rz. 14).

    Diese Auslegung des Merkmals "Nutzung zu Wohnzwecken" stimmt mit der Rechtsprechung des BFH zu § 7c EStG, zu § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (StRG 1990 ÄndG) vom 30. Juni 1989, zu §§ 21, 21a EStG sowie zu § 4 des Eigenheimzulagengesetzes (vgl. Urteile des BFH in BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2001, 429; in BFH/NV 1998, 160) überein und beruht entgegen Wacker (Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 4 Anm. 14) nicht auf einem eingeschränkten Verständnis der "eigenen Wohnnutzung".

  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Wohnung im Regelfall zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10e EStG genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (z.B. Senatsurteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N.; vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).

    gg) Die Entscheidung des Senats steht nicht im Widerspruch zu seinem Urteil in BFH/NV 1998, 160.

    Der Senat lehnte die von der Mutter beanspruchte Wohneigentumsförderung ab, weil der Aufenthalt im Haus der Tochter nicht Wohnzwecken der Mutter diente, sondern allein durch die im Rahmen verwandtschaftlicher Beziehungen üblichen Hilfeleistungen verursacht war (BFH/NV 1998, 160, unter 4.).

  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

  • BFH, 14.03.2000 - IX R 8/97

    Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken

  • BFH, 04.09.2000 - IX R 75/99

    Ferienwohnung

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 25/11

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 4 Satz 1 EigZulG)

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG setzt nicht die

  • BFH, 28.11.2001 - X R 132/98

    Ferienwohnung; keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Vermietung an ständig

  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

  • BFH, 19.12.2001 - X R 41/99

    Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung

  • FG Köln, 10.05.2011 - 6 K 4292/08

    Eigenheimzulage nach Ausbau eines EFH

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 23/01

    VuV; WK-Pauschbetrag gem. § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.

  • BFH, 05.09.2001 - X R 74/97

    Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung

  • FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 4764/97

    Wohneigentumsförderung/Eigenheimzulage für Ferienwohnung

  • FG Köln, 22.11.2002 - 14 K 3507/01

    "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" für die Steuerfreiheit nach § 23 Abs. 1 Nr. 1

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01

    Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 1580/04

    Bedeutung einer Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken für einen Anspruch auf

  • FG Niedersachsen, 14.12.2005 - 3 K 234/05

    Tatsächlicher Bezug der Wohnung und Ausstattung der Räume wenigstens notdürftig

  • BFH, 20.02.2008 - IX B 192/07

    Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz bei Mietverhältnis und

  • BFH, 21.08.2006 - IX B 142/05

    NZB: EigZulG , Wohnungsüberlassung an Angehörige

  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2001 - III 124/00

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Wohnungen bei Nutzung zur eigenen Wohnzwecken

  • FG München, 11.07.2000 - 2 K 5054/97

    Kenntnis der eine Änderung nach § 173 AO 1977 rechtfertigenden Tatsachen vor

  • FG Niedersachsen, 27.10.2004 - 3 K 387/02

    Begriff der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" im Rahmen der Gewähr einer

  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 62/02

    Keine anteilige Eigenheimzulage bei untergeordneter privater Mitbenutzung einer

  • FG Hessen, 16.01.2001 - 13 K 1304/99

    Pauschalierung von Werbungskosten bei der Vermietung einer

  • FG Schleswig-Holstein, 18.06.2003 - 1 K 186/01

    Eigenheimzulage für Ferienwohnungen

  • FG München, 08.12.1999 - 9 K 835/96

    Keine Steuerbegünstigung nach § 10e EStG bei Überlassung der gesamten Wohnung

  • FG Baden-Württemberg, 09.03.2001 - 9 K 555/98

    Auch nach grundlegendem Umbau einer mit einem Wohnrecht zugunsten des

  • FG Düsseldorf, 28.04.2010 - 15 K 3660/09

    Eigenheimzulage: Rückwirkende Korrektur wegen neuer Tatsachen; Eigenheimzulage;

  • FG München, 13.07.2000 - 10 K 2973/94

    Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, wenn Eigentümer die Wohnung

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 14 K 70/98

    Wohnungsbegriff unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse und der örtlichen

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