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BFH, 06.08.1997 - VIII B 88/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 168
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Hessen, 28.08.1984 - VI 401/82
Auszug aus BFH, 06.08.1997 - VIII B 88/96
Danach soll der Altersentlastungsbetrag nicht zu einer doppelten Steuerentlastung führen, sondern nur solche (im Alter bezogenen) Einkünfte privilegieren, die nicht schon aufgrund anderweitiger Bestimmungen steuerbegünstigt oder gar von der Besteuerung gänzlich ausgenommen sind (arg. § 24 a Satz 2 EStG, Hessisches FG, Urteil vom 28. August 1984 VI 401/82, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1985, 72, m. w. N.). - BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 06.08.1997 - VIII B 88/96
Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Beantwortung durch den Bundesfinanzhof (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
- BFH, 26.06.2014 - VI R 41/13
Personalrabatt: Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG auf Fahrvergünstigung der …
Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte des § 24a EStG gebieten es jedoch, nur solche (im Alter bezogenen) Einkünfte zu privilegieren, die nicht schon aufgrund anderweitiger Bestimmungen steuerbegünstigt oder gar von der Besteuerung gänzlich ausgenommen sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. August 1997 VIII B 88/96, BFH/NV 1998, 168). - BFH, 25.04.2017 - III B 51/16
Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge
Im Übrigen hat der Steuerpflichtige die Wahl: Die Kapitalerträge i.S. des § 32d Abs. 1 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 %; sie erhöhen zudem aufgrund der Abgeltungswirkung auch nicht den individuellen Steuersatz (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 1997 VIII B 88/96, BFH/NV 1998, 168, betr. Minderung des Altersentlastungsbetrages des einen Ehegatten durch "Verteilung" des Sparerfreibetrages bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten). - BFH, 14.01.2000 - VIII B 72/99
Festgeldanlagen in Österreich - Zinseinnahmen - Einkünfte aus Kapitalvermögen - …
In einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde muss neben einer genauen Bezeichnung der Divergenzentscheidung des BFH (mit Datum und Aktenzeichen oder mit genauer Angabe der Fundstelle) dargetan werden, dass das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem sich aus der Divergenzentscheidung ergebenden --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1997 III B 213/96, BFH/NV 1998, 180).
- BFH, 28.04.1998 - II B 27/97
Festlegung eines Einheitswertes für ein Grundstück
In einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde muß neben einer genauen Bezeichnung der Divergenzentscheidung des BFH dargetan werden, daß das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem sich aus der Divergenzentscheidung ergebenden -- ebenfalls tragenden -- abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (s. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1997 III B 213/96, BFH/NV 1998, 180). - BFH, 10.06.1999 - IX B 35/99
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache haben sie nur behauptet, ohne eine in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstrittene und klärungsfähige Rechtsfrage hinreichend zu bezeichnen (vgl. dazu z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1997 III B 213/96, BFH/NV 1998, 180;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 61, m.w.N.). - BFH, 18.03.1998 - X B 189/97
Anforderungen an wirksame Rechtsbeshwerde
Von vornherein unbeachtlich in diesem Zusammenhang ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Juli 1997 X B 35/97 …und vom 30. Juli 1997 XI B 218--221/95, BFH/NV 1998, 182 und 190, 191;… Gräber, a. a. O., Rz. 58 und 62) oder in allgemeingehaltenen, unsubstantiierten Ausführungen (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1997 III B 213/96 und 6. August 1997 VIII B 88/96, BFH/NV 1998, 180, 181 und 168;… Gräber, a. a. O., Rz. 55 und 61, m. w. N.) erschöpft. - BFH, 10.03.1998 - IX B 139/97
Vorliegen von grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache wegen …
Die Beschwerde ist unzulässig, weil die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache behauptet haben, ohne eine in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstrittene und klärungsbedürftige Rechtsfrage hinreichend zu bezeichnen (vgl. dazu z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Juli 1997 III B 213/96, BFH/NV 1998, 180;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 61, m. w. N.). - FG Rheinland-Pfalz, 21.04.1999 - 1 K 1850/95
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften
Der gemeinsame Sparer-Freibetrag ist auch dann, gegebenenfalls anteilig, zu gewähren oder zu übertragen, wenn nur der eine Ehegatte Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt hat, wenn der andere Ehegatte negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt hat oder wenn beide Ehegatten insgesamt negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt haben (§ 20 Abs. 4 Satz 3 EStG ; BFH, BStBl 1985 II S. 547, 548 re.Sp.; BFH/NV 1998 S. 168 Sp. 3; EStR 1993/1996 R 156 Abs. 1 Sätze 1 und 3;… Harenberg, in: Herrmann/Heuer/Raupach, § 20 EStG , Jan. 1998, Rdn. 1374-1376;… Dötsch, in: Kirchhof/Söhn, § 20 EStG , Sept. 1994, Rdn. 18-23) .