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   BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96   

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BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96 (https://dejure.org/1997,1529)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1997 - VIII B 81/96 (https://dejure.org/1997,1529)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1997 - VIII B 81/96 (https://dejure.org/1997,1529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 196
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07

    Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    a) Zur schlüssigen Rüge, das FG habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt, muss ein Beteiligter, der wie hier in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertreten war, darlegen, inwiefern ihm das Gericht das rechtliche Gehör versagt hat, zu welchen der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen oder Rechtsfragen er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß beim FG gerügt hat und inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 29.02.2008 - IV B 21/07

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung von Verfahrensmängeln - Tatbestandsberichtigung

    Zur schlüssigen Rüge, das Finanzgericht (FG) habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt, muss der Beteiligte darlegen, inwiefern ihm das Gericht das rechtliche Gehör versagt hat, zu welchen --der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten-- Tatsachen oder Rechtsfragen er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß beim FG gerügt hat und inwiefern schließlich durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers unterbliebenes-- Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    Zudem haben die Kläger nicht dargetan, was sie bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten, und dass sie --trotz Erörterungstermin und mündlicher Verhandlung-- keine Möglichkeit besessen hatten, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass sie den Verfahrensverstoß beim FG gerügt haben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196; vom 29. Februar 2008 IV B 21/07, BFH/NV 2008, 974).
  • BFH, 22.03.2001 - IX B 149/00

    Beschwerdebegründung - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Beweisantrag

    Ebenso fehlen substantiierte Darlegungen für eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs --§ 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes-- (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196; vom 17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857).
  • BFH, 15.10.2008 - II B 91/08

    Darlegung von Zulassungsgründen durch Insolvenzverwalter - grundsätzliche

    b) Demgemäß muss ein Beschwerdeführer zur schlüssigen Rüge, das FG habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt, u.a. darlegen, inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers unterbliebenes-- Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (BFH-Beschlüsse vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196, und vom 29. Februar 2008 IV B 21/07, BFH/NV 2008, 974).
  • BFH, 08.10.2008 - II B 42/08

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerung - Darlegung der

    aa) Zur schlüssigen Rüge, das FG habe in einzelnen Punkten das Recht auf Gehör verletzt, muss der Beschwerdeführer darlegen, zu welchen --der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten-- Tatsachen oder Rechtsfragen er sich nicht habe äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung des FG zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß beim FG gerügt habe, und inwiefern schließlich durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers unterbliebenes-- Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196, und vom 29. Februar 2008 IV B 21/07, BFH/NV 2008, 974).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 110/07

    Rückübertragungsanspruch nach dem VermG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    a) Zur schlüssigen Rüge, das FG habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt, muss der Beteiligte darlegen, inwiefern ihm das Gericht das rechtliche Gehör versagt hat, zu welchen der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen oder Rechtsfragen er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß beim FG gerügt hat und inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196, und vom 29. Februar 2008 IV B 21/07, BFH/NV 2008, 974).
  • BFH, 11.01.2006 - IV S 17/05

    Anhörungsrüge

    Insofern gelten vergleichbare Grundsätze wie für die Rüge einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 28.03.2001 - III B 109/00

    Nachweis gem. § 65 Abs. 2 EStDV; Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "H"

    a) Die schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt u.a. den substantiierten Vortrag voraus, zu welchen dem FG-Urteil zugrunde gelegten Sach- und Rechtsfragen der Beteiligte sich nicht äußern konnte (Beschluss des BFH vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 14.10.2008 - X B 167/08

    Beanstandung von Steuerschätzungen

    Zur schlüssigen Rüge, das Finanzgericht (FG) habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt, muss der Beteiligte darlegen, inwiefern ihm das Gericht das rechtliche Gehör versagt hat, zu welchen --der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten-- Tatsachen oder Rechtsfragen er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß beim FG gerügt hat und inwiefern schließlich durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers unterbliebenes-- Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 10.10.2008 - IV B 132/07

    Schlüssige Rüge von Verfahrensmängeln - Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

  • BFH, 06.04.2006 - IV B 131/04

    Divergenz

  • BFH, 20.08.2008 - II B 27/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf Teilnahme an der mündlichen

  • BFH, 20.08.2008 - II S 9/07

    Prozesskostenhilfe: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf Teilnahme

  • BFH, 08.03.2005 - IV B 75/03

    Erstreckung der Außenprüfung auf außerbetriebliche Vorgänge und verjährte Steuern

  • BFH, 29.04.1999 - III R 27/95

    Investitionszulage für Milchkühe

  • BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG

  • BFH, 12.03.2009 - XI B 100/08

    Darlegungserfordernisse bei behauptetem Verfahrensfehler - Bekanntgabe der

  • BFH, 22.02.2006 - IV B 10/05

    Hochschullehrer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

  • BFH, 28.02.2014 - III B 126/13

    Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

  • BFH, 21.08.2006 - IV B 144/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 07.05.2003 - IV B 209/02

    Rüge eines Verfahrensfehlers wegen unzulässiger Vertretung; Darlegung der

  • BFH, 14.11.2000 - IV B 156/99

    Katalogberuf des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; Autodidakt

  • BFH, 14.12.1999 - IV B 76/99

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 22.12.2005 - IV B 98/04

    Entscheidung zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung und zur

  • BFH, 13.11.2001 - IX B 89/01

    NZB; Verlust des Rügerechts

  • BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00

    Beschwerde - Ablaufhemmung - Feststellungsfrist - Einstellung - Strafverfahren -

  • BFH, 21.11.2000 - IV B 153/99

    Quotelung des Freibetrages - Verfassungswidrige Regelung - Grundsätzliche

  • BFH, 10.06.2003 - III B 64/02

    InvZ-Begünstigung bei einem Mischbetrieb mit Schwerpunkt im Bereich des Handels

  • BFH, 31.05.2000 - IV B 137/99

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht

  • BFH, 18.02.2003 - IV B 82/02

    Erhebung einer Verfahrensrüge wegen Übergehens eines Beweisantrags; schlüssige

  • BFH, 17.06.1999 - III B 168/96

    Sachaufklärungsrüge; übergangener Beweisantrag

  • BFH, 17.02.1999 - IV B 144/97

    Abweichung vom EuGH; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01

    Verfahrensmangel - übergangener Beweisantrag; Krankenpfleger; freiberufliche

  • BFH, 05.08.1998 - IV B 38/97

    Geerbter Anteil - Betriebsvermögen - Mitberechtigter am Gesamthandsvermögen -

  • BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen Gehörs - Verfahrensverstoß -

  • BFH, 24.09.1999 - XI B 108/98

    Gesetzlich ausgeschlossene Klage

  • BFH, 28.10.1999 - III B 83/98

    NZB; mehrfache Begründung des erstinstanzlichen Urteils

  • BFH, 24.09.1999 - XI B 110/98

    Gesetzlich ausgeschlossene Klage

  • BFH, 07.05.2003 - IV B 210/02

    Anforderungen an die Erhebung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ;

  • FG Berlin, 29.05.2006 - 8 B 5457/04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO im Verfahren

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