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   BFH, 12.11.1997 - XI R 22/97   

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https://dejure.org/1997,10931
BFH, 12.11.1997 - XI R 22/97 (https://dejure.org/1997,10931)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1997 - XI R 22/97 (https://dejure.org/1997,10931)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1997 - XI R 22/97 (https://dejure.org/1997,10931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für sog. Verrechnungsstundung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Verrechnungsstundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 222, AO 1977 § 5, EStG § 10 d
    Ermessen; Stundung; Verlustrücktrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 418
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 22/97
    Das FG hat die Revision wegen Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juni 1996 II R 71/94 (BFH/NV 1996, 873) zugelassen.

    Der Streitfall sei mit dem Fall, der dem BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 873 zugrunde gelegen habe, nicht vergleichbar.

    Die Verwaltungsbehörden haben von ihrem Ermessen nur unzureichend Gebrauch gemacht, da sie zu Unrecht davon ausgegangen sind, daß eine sog. Verrechnungsstundung nur in Betracht komme, wenn die Steuererklärung, aus der sich der Gegenanspruch ergibt, bereits vorliege (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 873, m.w.N.).

    Für die Praxis: Eine sog. Verrechnungsstundung ist zu gewähren, wenn seitens des Steuerpflichtigen glaubhaft gemacht wird, daß der Gegenanspruch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht und in absehbarer Zeit fällig wird (vgl. BFH vom 12.6.1996; BFH/NV 1996, 873).

  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 22/97
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 und § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO ; sie berücksichtigt, daß die Kläger im Klageverfahren noch die Stundung selbst (nicht nur eine Bescheidung) beantragt hatten (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).
  • FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung der beim "Sale-and-lease-back" - Verfahren

    Bei der sog. Verrechnungsstundung geht der BFH (Urteile vom 12.6.1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873 und vom 12.11.1997 XI R 22/97, BFH/NV 1998, 418) davon aus, dass Finanzbehörden das ihnen gemäß § 222 AO eingeräumte Ermessen verkennen, soweit sie annehmen, von einem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehenden Gegenanspruch könne nur dann ausgegangen werden, wenn dieser durch Vorlage einer Steuererklärung nachgewiesen werde bzw. nach summarischer Prüfung der Steuererklärung keine Bedenken gegen das Vorhandensein eines Gegenanspruchs bestünden.
  • FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15

    Verfahren - Keine Verrechnungsstundung bei bestrittenem Anspruch gegen andere

    Die Finanzbehörde treffe hinsichtlich ihrer Entscheidung über einen Antrag auf Verrechnungsstundung eine erhöhte Ermittlungspflicht (Hinweis auf BFH, Urteil vom 12.11.1997 XI R 22/97, BFH/NV 1998, 418).
  • FG München, 17.07.2008 - 13 V 1130/08

    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung aufgrund nicht ausreichender

    Das FA wird jedoch zu prüfen haben, ob es möglicherweise eine Verrechnungsstundung der Einkommensteuer 2006 gewähren kann (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 22/97, BFH/NV 1998, 418).
  • FG München, 24.03.2011 - 14 K 2963/09

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Insoweit genügt es jedoch nicht, wenn nur eine ungewisse oder unbestimmte Aussicht auf Erstattung der Steuer besteht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 12. November 1997 XI R 22/97, BFH/NV 1998, 418).
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