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BFH, 30.07.1997 - I R 14/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 420
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.03.1991 - IX R 39/88
Die Neuregelung des Feststellungsverfahrens durch § 180 Abs. 2 AO 1977 i. d. F. …
Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 14/97
An der Richtigkeit dieser Annahme ließe sich zwar möglicherweise zweifeln, weil die Übertragung bestimmter Aufgaben auf ein anderes FA gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG eine Frage nicht der örtlichen, sondern der sachlichen Zuständigkeit betrifft, für die § 26 AO 1977 grundsätzlich unanwendbar ist (…vgl. Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 26 AO 1977 Rdnr. 23; siehe auch BFH-Urteil vom 26. März 1991 IX R 39/88, BFHE 163, 514, BStBl II 1991, 439 , unter 2. der Entscheidungsgründe). - BFH, 21.09.1994 - VIII R 80/93
Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 14/97
Die zulassungsfreie Revision ist nur zulässig, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zumindest einer der in dieser Vorschrift aufgeführten Verfahrensfehler schlüssig gerügt worden ist; die zur Begründung des Verfahrensverstoßes vorgebrachten Tatsachen müssen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben (BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568 ; vom 21. September 1994 VIII R 80- 82/93, BFH/NV 1995, 416). - BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 14/97
Die zulassungsfreie Revision ist nur zulässig, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zumindest einer der in dieser Vorschrift aufgeführten Verfahrensfehler schlüssig gerügt worden ist; die zur Begründung des Verfahrensverstoßes vorgebrachten Tatsachen müssen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben (BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568 ;… vom 21. September 1994 VIII R 80- 82/93, BFH/NV 1995, 416).
- BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden …
Zwar kann nach dieser Entscheidung die mangelnde Prozessführungsbefugnis durch die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des richtigen Beklagten zur Prozessführung jederzeit --also auch noch während des Revisionsverfahrens-- geheilt werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Juli 1997 I R 14/97, BFH/NV 1998, 420; s. für die Heilung eines Vertretungsmangels ohne Parteiwechsel Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1999 II ZR 27/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 3263). - BFH, 20.08.2014 - I R 43/12
Rechtshängigkeit bei Vorauszahlungsbescheid; gesetzlicher Beteiligungswechsel
aaa) Nach dem Senatsbeschluss vom 30. Juli 1997 I R 14/97 (BFH/NV 1998, 420) kann ein Beteiligtenwechsel trotz Zuständigkeitswechsels bei einer Verfahrensfortführung durch das bisher zuständige Finanzamt zwar aufgehalten werden (…zustimmend BFH-Beschluss vom 24. Januar 2006 VI B 98/05, BFH/NV 2006, 805). - BFH, 24.01.2006 - VI B 98/05
Passivlegitimation - Zuständigkeitswechsel des FA
Wechselt während des Besteuerungsverfahrens die Zuständigkeit des Finanzamts, führt das bisher zuständig gewesene Finanzamt das (Besteuerungs-)Verfahren aber gemäß § 26 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) fort, so bleibt dieses Finanzamt im anschließenden Steuerprozess der richtige Beklagte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1997 I R 14/97, BFH/NV 1998, 420). - FG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 10 V 16/05
Rechtmäßigkeit einer Anschlussprüfung: Beteiligtenwechsel aufgrund …
zur Prüfung der steuerlichen Verhältnisse der Antragstellerin berufen, bewirkt nicht die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Prüfungsanordnung, sondern lediglich einen gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. BFH v. 30. Juli 1997 - I R 14/97, BFH/NV 1998, 420).