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   BFH, 26.11.1997 - V B 48/97   

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https://dejure.org/1997,6168
BFH, 26.11.1997 - V B 48/97 (https://dejure.org/1997,6168)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1997 - V B 48/97 (https://dejure.org/1997,6168)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1997 - V B 48/97 (https://dejure.org/1997,6168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 563
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.06.1994 - XI B 74/93

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen fehlender Buchführungsunterlagen

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - V B 48/97
    Hinreichende Erfolgsaussicht i. S. des § 114 Satz 1 ZPO ist im allgemeinen gegeben, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund von dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für richtig, zumindest aber für vertretbar hält (BFH-Beschluß vom 23. Juni 1994 XI B 74/93, BFH/NV 1995, 151, m. w. N.).
  • BFH, 26.04.1993 - VI B 162/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - V B 48/97
    § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig, ggf. mit Beweisantritten, darlegen muß (BFH-Beschluß vom 26. April 1993 VI B 162/92, BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - V B 48/97
    Der Vorsteuerabzug ist an den formellen Nachweis durch eine Rechnung gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721).
  • BFH, 08.05.1996 - V B 32/95

    Umfang der Darlegungslast eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - V B 48/97
    Der Antragsteller brauchte deshalb weder sein Vorbringen zu den Erfolgsaussichten zu wiederholen noch mußte er erneut eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941).
  • BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92

    Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - V B 48/97
    Dies schließt jedoch nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für völlig unwahrscheinlich hält, wenn der Antragsteller den der Schätzung zugrundeliegenden konkreten Tatsachen und Schlußfolgerungen lediglich pauschal entgegentritt oder er keinen Versuch unternimmt, in Erfüllung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (BFH-Beschluß vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 23/13

    Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen - Keine eidesstattliche

    Der fehlende Nachweis des Rechnungsbesitzes kann dagegen nicht durch eine Schätzung ersetzt werden (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721; BFH-Beschlüsse vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563, und vom 28. Dezember 2001 V B 148/01, BFH/NV 2002, 682).
  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Hierzu sind jedoch weitere Feststellungen dazu notwendig, ob es sich bei den im Gutachten verwandten Daten um offizielle Richtsätze handelt und ob sich anhand nunmehr greifbarer betriebsinterner Buchführungsunterlagen --insbesondere von Rechnungen mit dem für den Ansatz von Vorsteuerbeträgen notwendigen Steuerausweis (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563, 564)-- andere Bemessungsgrundlagen ergeben.
  • BFH, 13.03.2000 - III B 62/99

    Beschwerde gegen PKH-Ablehnung; Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 Satz 1 ZPO

    Es reicht insofern aus, dass sich das Begehren des Antragstellers, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und ihm PKH für das anhängige Klageverfahren zu bewilligen, konkludent und zweifelsfrei aus der Einlegung der Beschwerde sowie aus dem beim FG gestellten Antrag ergibt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1999 I B 2/99, BFH/NV 1999, 1637; vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563, m.w.N.).

    Jedoch schließt dies nicht aus, dass das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für unwahrscheinlich hält, wenn der Antragsteller den der Schätzung zugrunde liegenden konkreten Tatsachen und Schlussfolgerungen lediglich pauschal entgegentritt oder keinen Versuch unternimmt, in Erfüllung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 563, m.w.N.).

  • BFH, 31.07.2007 - V B 156/06

    Vorsteuerabzug; Rechnungsvoraussetzungen

    Der fehlende Nachweis dieses Rechnungsbesitzes kann danach nicht durch eine Schätzung (§ 162 AO) ersetzt werden (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721; BFH-Beschlüsse vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563, und vom 28. Dezember 2001 V B 148/01, BFH/NV 2002, 682).
  • FG München, 27.08.2009 - 3 K 2609/06

    Beurteilung von außerhalb der Buchführung in Kalendern aufgezeichneten höheren

    Der fehlende Nachweis des Rechnungsbesitzes kann nach ständiger Rechtsprechung nicht durch eine Schätzung (§ 162 AO) ersetzt werden (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BStBl II 1986, 721; BFH-Beschlüsse vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563, und vom 28. Dezember 2001 V B 148/01, BFH/NV 2002, 682).
  • BFH, 06.06.2001 - V B 201/00

    Selbständige Tätigkeit - Fehlende Umsatzsteuer- Jahreserklärung - Schätzung der

    Zudem ist der Antragsteller der Schätzung lediglich pauschal entgegengetreten und hat keine konkreten Umstände vorgetragen, die gegen deren Rechtmäßigkeit sprechen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563).
  • FG Brandenburg, 16.06.2004 - 4 K 751/00

    Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Verlust der Rechnung

    Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ist aber grundsätzlich an den formellen Nachweis durch eine Rechnung gebunden (BFH, Beschluss vom 26.11.1997, V B 48/97, BFH/NV 1998, 563 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 12.06.1986, V R 75/78, BStBl. II 1986, 721).
  • BFH, 22.02.2000 - X B 143/99

    PKH-Beschwerde

    Die Kläger haben nichts vorgetragen, was einen für sie positiven Ausgang des Klageverfahrens wahrscheinlich erscheinen lassen könnte (vgl. zu den Darlegungserfordernissen im Rahmen des PKH-Verfahrens z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563, und vom 9. März 1998 X B 42/97, BFH/NV 1998, 1125).
  • FG München, 15.01.2003 - 13 V 5015/02

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht nach Ergehen der

    Ohne Vorlage von Steuererklärungen oder anderer Beweismittel können die Besteuerungsgrundlagen nicht herabgesetzt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.11.1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563 und 13.3.2000 III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119 ).
  • FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 223/00

    Schätzung bei Raumüberlassung an Prostituierte

    Es genügt nicht, wenn die Kläger den der Schätzung zugrunde liegenden konkreten Tatsachen und Schlussfolgerungen lediglich pauschal entgegentritt, ohne in Erfüllung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 563, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 7 K 567/98

    Zur Beurteilung des Fortbestands der Vorsteuerabzugsberechtigung ist allein auf

  • FG Sachsen, 24.04.2002 - 7 K 567/98

    Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Nichteintritt der beabsichtigten

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