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   BFH, 27.11.1997 - V R 48/97   

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BFH, 27.11.1997 - V R 48/97 (https://dejure.org/1997,4981)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1997 - V R 48/97 (https://dejure.org/1997,4981)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1997 - V R 48/97 (https://dejure.org/1997,4981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 711
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 60/93

    Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Verbot einer vorweggenommenen

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Hierin liegt eine unzulässige vorweggenommene Würdigung des von der Klägerin angebotenen Beweises für ihre Sachverhaltsdarstellung (vgl. zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung: BFH-Urteile vom 19. Juli 1994 VIII R 60/93, BFH/NV 1995, 717, und vom 15. Mai 1996 X R 252--253/93, BFH/NV 1996, 906).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Es ist dabei zwar an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO), darf aber auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1985 VII R 164/84, BFH/NV 1986, 674, und vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 76 Rz. 24).
  • BFH, 18.03.1981 - I R 102/77

    Revision - Verfahrensmangel - Rüge

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel der unterlassenen Beweiserhebung hinreichend durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), die den Verfahrensmangel ergeben (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteile vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, und vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • BFH, 19.09.1985 - VII R 164/84

    Haftung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Es ist dabei zwar an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO), darf aber auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1985 VII R 164/84, BFH/NV 1986, 674, und vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 76 Rz. 24).
  • BFH, 17.03.1994 - V R 92/91

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel der unterlassenen Beweiserhebung hinreichend durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), die den Verfahrensmangel ergeben (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteile vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, und vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel der unterlassenen Beweiserhebung hinreichend durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), die den Verfahrensmangel ergeben (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteile vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, und vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • BFH, 15.05.1996 - X R 252/93
    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Hierin liegt eine unzulässige vorweggenommene Würdigung des von der Klägerin angebotenen Beweises für ihre Sachverhaltsdarstellung (vgl. zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung: BFH-Urteile vom 19. Juli 1994 VIII R 60/93, BFH/NV 1995, 717, und vom 15. Mai 1996 X R 252--253/93, BFH/NV 1996, 906).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99

    Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung

    Das FG darf auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Rz. 24, m.w.N.).

    Hierin liegt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (vgl. zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung: z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174; in BFH/NV 1998, 711; Gräber/von Groll, a.a.O., § 76 Rz. 26).

  • BFH, 12.08.1999 - XI R 51/98

    Benennungsverlangen nach § 160 AO bei Zahlungen an sog. Domizilgesellschaften

    Das FG ist der ihm obliegenden Ermittlungspflicht (§ 76 FGO) nicht in vollem Umfang nachgekommen; es hätte den --entscheidungserheblichen-- Beweisanträgen des FA entsprechen und die vom FA benannten Personen als Zeugen vernehmen müssen (dazu vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz. 47; § 120 Rz. 40).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    aa) Das FG darf allerdings auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (BFH-Urteile vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281; vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.1997 - X R 78/97   

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https://dejure.org/1997,5707
BFH, 26.11.1997 - X R 78/97 (https://dejure.org/1997,5707)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1997 - X R 78/97 (https://dejure.org/1997,5707)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1997 - X R 78/97 (https://dejure.org/1997,5707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 711
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 3/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders;

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Der am letzten Tag der Begründungsfrist i. S. des § 56 Abs. 2 FGO beim FG eingegangene Revisions- und Wiedereinsetzungsschriftsatz der Klägerin läßt nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Genauigkeit, erkennen, wie es zur Fristversäumnis gekommen ist und durch welche organisatorischen Kontrollmaßnahmen im allgemeinen und hier im besonderen für den Fall Vorsorge getroffen war, daß eine Frist -- wie offenbar im Streitfall -- überhaupt nicht in das Datenverarbeitungsgerät eingegeben oder zwar eingegeben, aber nicht (richtig) gespeichert wird (zu den Sorgfaltspflichten speziell im letztgenannten Fall: Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1995 VII ZB 3/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1756, m. w. N.).
  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand würde nach § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) voraussetzen, daß die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; dazu: Gräber, Kommentar zur FGO, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 6, m. w. N.) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis am 6. Mai 1997) schlüssig dargetan hätte (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702; vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 28. November 1996 XI R 76/95, BFH/NV 1997, 497; Gräber, a. a. O., § 56 Rz. 50, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Dieser Mangel in der Darlegung kann -- ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung -- nicht nachträglich geheilt werden (vgl. außer den zuvor Zitierten: BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138, und vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592, 593, m. w. N.).
  • BFH, 12.02.1997 - X B 297/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Dieser Mangel in der Darlegung kann -- ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung -- nicht nachträglich geheilt werden (vgl. außer den zuvor Zitierten: BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138, und vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592, 593, m. w. N.).
  • BFH, 28.11.1996 - XI R 76/95

    Fristwahrung bei unrichtig beschrifteter Postsendung

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand würde nach § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) voraussetzen, daß die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; dazu: Gräber, Kommentar zur FGO, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 6, m. w. N.) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis am 6. Mai 1997) schlüssig dargetan hätte (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702; vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 28. November 1996 XI R 76/95, BFH/NV 1997, 497; Gräber, a. a. O., § 56 Rz. 50, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand würde nach § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) voraussetzen, daß die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; dazu: Gräber, Kommentar zur FGO, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 6, m. w. N.) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis am 6. Mai 1997) schlüssig dargetan hätte (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702; vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 28. November 1996 XI R 76/95, BFH/NV 1997, 497; Gräber, a. a. O., § 56 Rz. 50, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Dieser Mangel in der Darlegung kann -- ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung -- nicht nachträglich geheilt werden (vgl. außer den zuvor Zitierten: BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138, und vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592, 593, m. w. N.).
  • BFH, 05.11.1998 - I R 90/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrollbuch und Ausgangskontrolle

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, daß die Kläger bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter ohne Verschulden gehindert waren, die Revisionsbegründungsfrist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses schlüssig dargetan werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1997 X R 78/97, BFH/NV 1998, 711, m.w.N., und vom 16. Oktober 1996 II R 3/96, BFH/NV 1997, 358; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rdnr. 50).
  • BFH, 31.08.1999 - X R 154/95

    Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

    Er erfordert eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung erheblichen Tatsachen innerhalb dieser Zweiwochenfrist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 X R 78/97, BFH/NV 1998, 711; vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621; vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941).
  • FG Sachsen, 22.05.2003 - 5 K 869/98

    Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Fristversäumung; Postausgangsbuch

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  • FG Hamburg, 13.09.1999 - I 625/98

    Erforderlichkeit einer Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftstücken;

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  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2003 - 5 K 869/98

    Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag bei Verlust der Klageschrift bei der

    Der Mangel der rechtzeitigen Darlegung kann nicht nachträglich geheilt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1997 X R 78/97, BFH/NV 1998, 711 ).
  • FG Köln, 22.05.2003 - 5 K 869/98
    Der Mangel der rechtzeitigen Darlegung kann nicht nachträglich geheilt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1997 X R 78/97 , BFH/NV 1998, 711).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.1997 - I B 59/97   

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https://dejure.org/1997,9029
BFH, 26.11.1997 - I B 59/97 (https://dejure.org/1997,9029)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1997 - I B 59/97 (https://dejure.org/1997,9029)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1997 - I B 59/97 (https://dejure.org/1997,9029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 711
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 24.03.1998 - I B 104/97

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dabei gilt es zu berücksichtigen, daß der Zeuge W als -- nach Aktenlage jedenfalls ehemaliger -- Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin eher deren Sphäre zuzurechnen sein dürfte, ihm -- als nicht gemäß § 52 FGO am Verfahren Beteiligten -- indes kein eigenes Ablehnungsrecht gegen den Richter H zustand (Senatsbeschluß vom 26. November 1997 I B 59/97, nicht veröffentlicht).
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