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   BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96   

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https://dejure.org/1997,4197
BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96 (https://dejure.org/1997,4197)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1997 - IV R 86/96 (https://dejure.org/1997,4197)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1997 - IV R 86/96 (https://dejure.org/1997,4197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines Betriebs im Ganzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 14, EStG § 16
    Betriebsaufgabe; Landwirtschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 834
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94

    Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
    Der Wille, wie verfahren werden soll, muß äußerlich erkennbar und von dem Bewußtsein getragen sein, daß es als Folge dieser Erklärung zur Versteuerung der stillen Reserven kommt (Senatsurteil vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398, m. w. N.).

    Nicht erforderlich ist allerdings, daß eine derartige Willensäußerung in Form einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung gegenüber dem FA stattfindet (BFH in BFH/NV 1996, 398; Senatsbeschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95, BFH/NV 1997, 218).

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
    Vielmehr hat die Übertragung zur Folge, daß das Verpächterwahlrecht auf den Erwerber übergeht und der Betrieb vom Erwerber nach Ablauf der Verpachtung ohne Realisierung der stillen Reserven wieder als aktiver Betrieb aufgenommen werden kann (Senatsurteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).

    Behält sich der Übertragende ein Nießbrauchsrecht vor, so entsteht mit der Übertragung in der Hand des Nießbrauchers grundsätzlich ein zweiter Betrieb, der sich auf die Ausübung des Nutzungsrechts beschränkt (Senatsurteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).

  • BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87

    Anforderungen an das Aufgeben eines Betriebes nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
    Denn die Aufgabe hängt in einem solchen Fall letztlich von den Absichten des Steuerpflichtigen ab, die aus Beweisgründen eindeutig und unmißverständlich erklärt worden sein müssen (Senatsurteil vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219).
  • BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94

    Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
    Der Annahme eines fortgeführten ruhenden Betriebs steht es nicht entgegen, wenn das lebende und tote Inventar zurückbehalten oder veräußert wird und die Hofstelle sowie die Wirtschaftsgebäude von der Verpachtung ausgenommen werden (BFH-Urteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110, m. w. N.).
  • BFH, 10.09.1996 - IV B 76/94

    Erforderliche Angaben zum Anlaß der Bewirtung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
    Nicht erforderlich ist allerdings, daß eine derartige Willensäußerung in Form einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung gegenüber dem FA stattfindet (BFH in BFH/NV 1996, 398; Senatsbeschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95, BFH/NV 1997, 218).
  • BFH, 10.09.1996 - IV B 135/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
    Nicht erforderlich ist allerdings, daß eine derartige Willensäußerung in Form einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung gegenüber dem FA stattfindet (BFH in BFH/NV 1996, 398; Senatsbeschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95, BFH/NV 1997, 218).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
    Vielmehr hat die Übertragung zur Folge, daß das Verpächterwahlrecht auf den Erwerber übergeht und der Betrieb vom Erwerber nach Ablauf der Verpachtung ohne Realisierung der stillen Reserven wieder als aktiver Betrieb aufgenommen werden kann (Senatsurteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
    Die Verpachtung eines Betriebs im ganzen führt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann zu einer Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Verpächter die Aufgabe des Betriebs erklärt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124).
  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Diese Rechtsprechung bezieht sich auf Fälle, in denen mangels ausdrücklicher Aufgabeerklärung aus anderen Umständen, Handlungen oder Äußerungen auf eine Betriebsaufgabe geschlossen wird (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398; vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94, BFH/NV 1996, 663; vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834; vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454; vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198; vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    55 Die Beantragung einer Altersrente lässt nicht auf den Willen zur Betriebsaufgabe schließen (BFH-Urteile vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834; vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433).

    Die Fortführung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bleibt von der Löschung des Hofvermerks vollkommen unberührt (BFH-Urteil vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834 m.w.N.).

  • BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98

    Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen

    Nach der Rechtsprechung des BFH reicht es für eine konkludente Aufgabeerklärung jedoch nicht aus, wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung die aus dem verpachteten Betrieb erzielten Einkünfte ausdrücklich als solche aus Vermietung und Verpachtung deklariert (z.B. Senatsurteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, m.w.N.; vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219, und vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, sowie BFH-Urteile vom 22. April 1988 III R 104/85, BFH/NV 1989, 18, und in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388).

    Mangels einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung kann selbst aus dem Umstand, daß die Altersrente und die Löschung des Hofvermerks beantragt worden ist, nicht auf den Willen zur Betriebsaufgabe geschlossen werden (Senatsurteil in BFH/NV 1998, 834).

    Nach der Auffassung des Senats muß zudem eine Aufgabeerklärung erkennbar von dem Bewußtsein getragen sein, daß infolge der Aufgabeerklärung die stillen Reserven versteuert werden (Senatsurteile in BFH/NV 1996, 398, und in BFH/NV 1998, 834).

  • BFH, 22.08.2002 - IV R 57/00

    Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke keine Entnahme

    Die Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an unterschiedliche Pächter führt nach den Grundsätzen des Senats zur parzellenweisen Verpachtung auch nicht zu einer Zwangsbetriebsaufgabe, solange die Nutzungsüberlassung nicht die Zerschlagung des Betriebs zur Folge hat (seit dem Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 und zuletzt: Senatsurteil vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02

    Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Der Antrag auf Altersrente lasse den Aufgabewillen nicht eindeutig erkennen (Senatsurteil vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834).

    Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass eine Zwangsaufgabe des auf eigenem Grund und Boden unterhaltenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auch dann nicht vorliegt, wenn nur die landwirtschaftlichen Nutzflächen an einen anderen Landwirt verpachtet werden, aber die Hofstelle zurückbehalten und das lebende und tote Inventar veräußert wird (z.B. Senatsurteile in BFH/NV 1996, 110, und in BFH/NV 1998, 834).

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99

    Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe

    Auch aus der Beantragung einer Altersrente lässt sich nicht folgern, dass der Antragsteller mit der Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit subjektiv die Vorstellung verbindet, dass er als notwendige Folge einer Betriebsaufgabe i.S. von § 14 EStG nun selbst die realisierten stillen Reserven versteuern muss (vgl. Senatsurteile in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, und vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398).
  • BFH, 15.06.2005 - X B 180/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

    Hierbei wird das FG zu bedenken haben, dass eine solche Betriebsaufgabe regelmäßig erst mit der Abgabe einer Aufgabeerklärung beim FA eintritt und grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs dieser Erklärung beim FA Wirkungen entfaltet (BFH-Urteil vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, und BFH-Beschluss vom 5. März 1996 IV B 78/95, BFH/NV 1996, 735, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2006 - IV B 39/05

    Betriebsverpachtung

    Wenn der Kläger dieser Aussage entgegenhält, er habe "keinen landwirtschaftlichen Betrieb geerbt und betrieben", weshalb von ihm auch nicht die Abgabe einer Aufgabeerklärung für einen solchen Betrieb verlangt werden könne, so verkennt er, dass das Wahlrecht des Verpächters eines Betriebs, selbst bei einer parzellierten Verpachtung, mit dessen Tod auf den Erben übergeht (ständige Rechtsprechung, s. nur Senatsurteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, zu 3.; vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, zu II.1., und vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, zu 2.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 219/13

    Betriebsaufgabe nicht bereits durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Eine Betriebsaufgabe tritt regelmäßig erst mit der Abgabe einer Aufgabeerklärung beim Finanzamt ein und entfaltet grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs dieser Erklärung beim Finanzamt Wirkungen (BFH-Urteil vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, und BFH-Beschluss vom 5. März 1996 IV B 78/95, BFH/NV 1996, 735, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2000 - IV B 107/99

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsverpachtung

    An dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat in mehreren amtlich veröffentlichten Entscheidungen, so auch in dem von den Klägern angeführten, bis in die jüngste Vergangenheit festgehalten (Senatsurteile vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834; vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).
  • FG Münster, 17.11.2000 - 2 K 7511/97

    Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG bei Rumpfwirtschaftsjahr

  • FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 3211/21

    Zuordnung der Wirtschaftsgüter der verpachteten Flächen dem gewillkürten

  • FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
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