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   BFH, 08.01.1998 - V R 5/97, V R 6/97   

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BFH, 08.01.1998 - V R 5/97, V R 6/97 (https://dejure.org/1998,8894)
BFH, Entscheidung vom 08.01.1998 - V R 5/97, V R 6/97 (https://dejure.org/1998,8894)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - V R 5/97, V R 6/97 (https://dejure.org/1998,8894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15a J: 1991, AO 1977 § 42
    Änderung; Erneute Zwischenvermietung; Erstjahr; Rechtsansicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 890
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.06.1997 - V R 36/95

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Juni 1997 V R 36/95 (BFHE 182, 462 , BStBl II 1997, 589).

    Unabänderbarkeit ist gegeben (Senatsurteil in BFHE 182, 462 , BStBl II 1997, 589), wenn bei der Steuerfestsetzung für das Folgejahr, in der der Steuerberichtigungsbetrag nach § 15a UStG 1980/1991 berücksichtigt worden ist, keine Gründe (z.B. nach §§ 172 ff. AO 1977 ) für eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr vorliegen.

  • BFH, 14.05.1992 - V R 79/87

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980/1991 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts im Abzugsjahr ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462 , BStBl II 1992, 983 ).

    Der Senat hat der rechtlichen Beurteilung für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980/1991 insoweit dieselbe Wirkung wie einer Gesetzesänderung zuerkannt (vgl. dazu BFH in BFHE 168, 462 , BStBl II 1992, 983 ; vgl. Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz , § 15a Rz. 48).

  • BFH, 16.12.1993 - V R 65/92

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    Abweichend von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1993 V R 65/92 (BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 ) sah es die Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung nicht als erfüllt an, weil es nicht Sinn und Zweck der Vorschrift sein könne, die Vorsteuer bei im wesentlichen gleichen tatsächlichen Umständen nur aufgrund geänderter rechtlicher Beurteilung zu korrigieren.

    a) Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 in BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 , V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463 , BStBl II 1994, 488 ) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (BFH/NV 1995, 352) und seitdem in ständiger Rechtsprechung entschieden (zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1997 V R 12/97, noch NV), die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.

  • BFH, 13.11.1997 - V R 140/93

    Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. November 1997 V R 140/93 (BStBl II 1998, 36 ) klargestellt, daß "bei der Steuerfestsetzung für das Folgejahr" nur solche Änderungsgründe berücksichtigt werden können, deren Voraussetzungen mit Ablauf des Folgejahres verwirklicht worden waren.
  • BFH, 16.12.1993 - V R 56/91

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    a) Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 in BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 , V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463 , BStBl II 1994, 488 ) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (BFH/NV 1995, 352) und seitdem in ständiger Rechtsprechung entschieden (zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1997 V R 12/97, noch NV), die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.
  • BFH, 13.11.1997 - V R 32/95

    Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Bauleistungen

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    Die Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die Vermietung einer Eigentumswohnung ist grundsätzlich rechtsmißbräuchlich und der Umsatzbesteuerung nicht zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931 ; zuletzt BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 32/95, noch nicht veröffentlicht --NV--).
  • BFH, 27.01.1994 - V R 31/91

    Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    a) Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 in BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 , V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463 , BStBl II 1994, 488 ) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (BFH/NV 1995, 352) und seitdem in ständiger Rechtsprechung entschieden (zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1997 V R 12/97, noch NV), die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.
  • BFH, 17.02.1994 - V R 44/92

    Steuerberichtigung des Abzugs der Vorsteuerbezüge

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    a) Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 in BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 , V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463 , BStBl II 1994, 488 ) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (BFH/NV 1995, 352) und seitdem in ständiger Rechtsprechung entschieden (zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1997 V R 12/97, noch NV), die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 51/93

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    Dieser Rechtsprechung des Senats hat sich der XI. Senat in dem Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 51/93 (BFHE 182, 420 , BStBl II 1997, 370 ) angeschlossen.
  • BFH, 14.05.1992 - V R 12/88

    Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    Die Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die Vermietung einer Eigentumswohnung ist grundsätzlich rechtsmißbräuchlich und der Umsatzbesteuerung nicht zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931 ; zuletzt BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 32/95, noch nicht veröffentlicht --NV--).
  • BFH, 16.12.1993 - V R 24/93

    Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

  • BFH, 18.12.1997 - V R 12/97

    Berücksichtigung von Änderungsgründen bei der Steuerfestsetzung für das Folgejahr

  • BFH, 06.12.2007 - V R 3/06

    Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer -

    b) Die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" kann zwar auch dadurch eintreten, dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 8. Januar 1998 V R 5/97, BFH/NV 1998, 890; vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 11/12

    Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines

    Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse liegt nicht nur vor, wenn sich diese in tatsächlicher Hinsicht geändert haben, sondern auch dann, wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (Fallgruppe 1: ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 V R 3/06, BFHE 221, 67, BStBl II 2009, 203; vom 24. Februar 2000 V R 33/97, BFH/NV 2000, 1144; vom 8. Januar 1998 V R 5/97, BFH/NV 1998, 890; vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485, m.w.N.).
  • OLG Rostock, 10.07.2006 - 3 U 183/05

    Ersatzansprüche des Vermieters bei fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeit des

    Unabhängig davon, wann die erstmalige Verwendung i.S.d. § 15 a UStG den dort geregelten Berichtigungszeitraum in Gang gesetzt hat, konnte das Finanzamt nur diesen noch nicht bestandskräftigen Bescheid ändern, weil eine fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage, auch wenn sie sich erst später ergibt, für das Feststellungsjahr nur im Wege der Berichtigung geltend gemacht werden kann, wenn der Vorsteuererstattungsbescheid bereits bestandskräftig ist (BFH Urt. vom 24.02.2000 - V R 33/97 - BFH/NV 2000, 1144; BFH Urt. vom 08.01.1998 - V R 5/97 , V R 6/97 - BFH/NV 1998, 890; BFH Urt. vom 13.11.1997 - V R 140/93 - BFHE 184, 130 = BStBl II 1998, 36; FG Berlin Urt. vom 02.03.2004 - 7 K 7225/01 - EFG 2004, 1454).
  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 2 K 91/00

    Aufhebung eines Schätzungsbescheids trotz wirksamer Setzung einer

    Diese sogenannte Präklusionswirkung gemäß § 76 Abs. 3 FGO tritt somit nur dann ein, wenn das FA zuvor von § 364 b AO in rechtsfehlerfreier Weise Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 5/97, BStBl II 1998, 399 ).

    Ziel der Regelung ist nämlich, die Gerichte von Klagen und Rechtsmitteln freizustellen, die durch nachträgliches Vorbringen, insbesondere durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Steuererklärungen, verursacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1998 a.a.O.).

  • FG Berlin, 02.03.2004 - 7 K 7225/01

    Voraussetzungen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs für einen Unternehmer;

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  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine

    Die Umsätze in den Folgejahren müssen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen anders als im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung zu qualifizieren sein (vgl. BFH-Urteil vom 8. Januar 1998 V R 5, 6/97, BFH/NV 1998, 890).
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