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   BFH, 25.02.1999 - X R 102/98   

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https://dejure.org/1999,1613
BFH, 25.02.1999 - X R 102/98 (https://dejure.org/1999,1613)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1999 - X R 102/98 (https://dejure.org/1999,1613)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - X R 102/98 (https://dejure.org/1999,1613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Revionsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Heilung der Fristversäumung - Rechtsmittelbelehrung - Organisationsverschulden

  • Judicialis

    FGO § 120; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 5; ; FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 5 letzter Satz; ; FGO § 155; ; FGO § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56 115 Abs. 5 § 120 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1221
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.08.1977 - II R 89/77

    Steuerberater - Zustellung des Beschwerdebescheides - Sorgfältige Prüfung der

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    b) Es muß von einem Steuerberater (Prozeßbevollmächtigten) erwartet und diesem zugemutet werden, nach Zustellung des seiner Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschlusses die dann gegebene verfahrensrechtliche Lage sorgfältig zu prüfen (Beschluß des BFH vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769).

    In den Fällen der Fristversäumnis nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht unverschuldet (BFH-Entscheidungen in BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760), sofern --wie im Streitfall-- die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Frist für die Einlegung der Revision eindeutig ist.

  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    a) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702, jeweils m.w.N., und BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 09.04.1991 - V R 88/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    In den Fällen der Fristversäumnis nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht unverschuldet (BFH-Entscheidungen in BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760), sofern --wie im Streitfall-- die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Frist für die Einlegung der Revision eindeutig ist.

    Für das Verschulden ist ohne Bedeutung, wenn im Begleitschreiben zur Zustellung des Zulassungsbeschlusses nicht noch einmal auf die Regelungen der §§ 120 Abs. 1 Satz 1, 115 Abs. 5 letzter Satz FGO hingewiesen worden ist (BFH in BFH/NV 1991, 760, m.w.N.).

  • BFH, 13.11.1989 - III B 107/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    c) Beruft sich ein Kläger --wie im Streitfall-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muß er darlegen, daß kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. daß der Prozeßbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    Erforderlich ist eine vollständige Darstellung der Ereignisse, die zur Fristversäumung geführt haben und die unverschuldete Säumnis belegen sollen, soweit sie nicht gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, 548, m.w.N.).
  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    a) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702, jeweils m.w.N., und BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989).
  • BFH, 08.04.1992 - II R 73/91

    Beurteilung des schuldhaften Versäumens der Revisionsfrist beim Antrag auf

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger, wie das FA meint, bereits die Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO versäumt hat, weil er bei einer Überprüfung der Revisionsfrist anläßlich der Fertigung der Revisionsschrift am 2. Oktober 1998 hätte erkennen können und müssen, daß die Revisionsfrist bereits abgelaufen war (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829).
  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    a) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702, jeweils m.w.N., und BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989).
  • BFH, 23.03.1995 - X R 36/95

    Grundvoraussetzung von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
    Eine unter Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften und der im Urteil des FG enthaltenen zutreffenden Rechtsmittelbelehrung eingetretene Versäumung der Revisionsfrist ist deshalb grundsätzlich unentschuldbar und eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluß vom 23. März 1995 X R 36/95, BFH/NV 1995, 997).
  • BFH, 25.08.2000 - X R 47/99

    Schätzungsbescheide - Feststellung von Einkünften - Feststellung der Umsatzsteuer

    Die Rechtsmittelbelehrung des FG-Urteils ist ordnungsgemäß auch hinsichtlich des Falls der Zulassung durch den BFH, so dass eine Fristverlängerung nach § 55 Abs. 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 FGO ausscheidet (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, m.w.N.).

    a) Die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags erfordert innerhalb der Zweiwochenfrist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221, und vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 49 f., m.w.N.).

    Die Ausführungen im Schriftsatz vom 29. Juli 1999 genügen diesen Anforderungen nicht, insbesondere deshalb, weil sie nicht den Schluss zulassen, dass ein Organisationsmangel in der Kanzlei als Ursache der Fristversäumnis ausscheidet (s. dazu die Senatsentscheidungen vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941, 942, und in BFH/NV 1999, 1221, 1222).

    b) Da nach dem Wiedereinsetzungsvorbringen weder ein Organisationsmangel noch ein eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten ausgeschlossen und diese Lücke nach Ablauf der Begründungsfrist nicht mehr geschlossen werden kann, was bei der Gesamtwürdigung des Wiedereinsetzungsantrags zu Lasten der Klägerin zu berücksichtigen ist (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1999, 941, 942 und in BFH/NV 1999, 1221, 1222), kommt es auch auf die fehlende Glaubhaftmachung durch präsente Beweismittel der entscheidungserheblichen Tatsachen nicht an.

  • BFH, 18.02.2000 - I B 136/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung setzt eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO voraus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).

    Allerdings muss ein Beteiligter, der sich --wie im Streitfall-- auf ein Versehen im Büro des Prozessbevollmächtigten beruft, darlegen, dass kein (von diesem selbst zu vertretender) Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte seinerseits alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichteinhaltung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221; vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221; in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 24.07.2002 - VII B 150/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. § 56 Abs. 2 FGO, ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586; BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, und vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, m.w.N.).

    b) Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiliger --wie im Streitfall der Kläger-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1221, m.w.N.).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 118/02

    Wiedereinsetzung - Büroversehen/Organisationsfehler

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. § 56 Abs. 2 FGO; ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Urteile vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586, und vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; BFH-Beschluss vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, m.w.N.).

    b) Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter oder --wie im Streitfall-- der Prozessbevollmächtigte in eigener Sache auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1221, m.w.N.).

  • BFH, 03.08.2001 - VIII R 9/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Innerhalb dieser Frist sind alle entscheidungserheblichen Tatsachen substantiiert und in sich schlüssig darzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, m.w.N.).

    Der von den Klägern mit Schriftsatz vom 10. August 2000 dargelegte Sachverhalt dient nicht nur der Vervollständigung und Ergänzung des ursprünglichen Vortrags (vgl. u.a. den im BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1221 mitgeteilten Sachverhalt).

  • BFH, 24.04.2008 - IX B 164/07

    Ablauf der NZB-Begründungsfrist; Eingangszeitpunkt von Telefax-Sendungen;

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. § 56 Abs. 2 FGO; ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VII B 118/02, BFH/NV 2003, 801; vom 7. Dezember 2006 IX B 44/06, BFH/NV 2007, 921, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 66/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist -

    Das erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Umstände innerhalb dieser Zweiwochenfrist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; s. z.B. die Entscheidungen vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 23. Januar 2001 VI B 62/99, BFH/NV 2001, 928, 929; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 48 ff., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2007 - VIII B 58/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vortrag und Glaubhaftmachung von Tatsachen bei einem

    Der BFH hat bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen in rechtsgrundsätzlicher Weise dazu Stellung genommen, was der Steuerpflichtige, der sich auf ein Büroversehen beruft, zur Frage eines etwaigen Organisationsverschuldens seines Prozessbevollmächtigten im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darzulegen hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung siehe nur BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941; vom 7. Februar 2002 VII B 150/01, BFH/NV 2002, 795).
  • BFH, 07.02.2002 - VII B 150/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroversehen

    b) Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiliger --wie im Streitfall die Klägerin-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2004 - VII B 127/03

    Wiedereinsetzung: Verlust eines Schriftstücks bei der Postbeförderung

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. § 56 Abs. 2 FGO, ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586; BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, und vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2002 - X B 143/01

    Bestimmende Schriftsätze; Schriftform; Wiedereinsetzung; Organisationsmängel

  • BFH, 13.09.2005 - X B 55/05

    Offenbare Unrichtigkeit

  • BFH, 05.11.2008 - VII B 15/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei selbstverschuldeter

  • BFH, 01.10.2008 - IX B 100/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist:

  • BFH, 05.03.2004 - IV R 66/02

    Keine Wiedereinsetzung bei Organisationsfehler

  • BFH, 14.12.2001 - XI R 21/01

    Fristenkontrollbuch

  • BFH, 22.11.2008 - II S 15/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskontrolle - nachträgliches

  • BFH, 30.09.2004 - IV R 71/02

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Vorsorge für krankheitsbedingten Ausfall des

  • BFH, 24.06.2002 - IX R 38/01

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • BFH, 26.11.2004 - XI B 167/02

    Antrag auf Wiedereinsetzung bei Verhinderung aufgrund eines rechtswidrigen

  • BFH, 16.12.1999 - V R 43/99

    Firmenwagenüberlassung an Personal

  • FG Köln, 27.10.2016 - 15 K 748/16

    Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und

  • BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01

    Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung eines Büroversehens

  • BFH, 23.02.2004 - VII B 148/03

    Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist

  • BFH, 25.09.2001 - V B 85/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit des Rechtsmittels -

  • BFH, 18.02.2000 - X R 15/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionsfrist

  • BFH, 25.09.2001 - V B 82/01
  • FG München, 22.06.2009 - 7 K 3807/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener Belehrung einer

  • FG Saarland, 08.03.2013 - 1 K 1342/12

    Zugang eines Verwaltungsakts bei Gelangung in den Machtbereich des

  • FG Hamburg, 07.08.2006 - 6 K 153/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlenden Angaben zur Organisation der

  • FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 11 K 27/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Defekt des gerichtlichen Faxgerätes;

  • FG Hamburg, 31.03.2004 - I 204/02

    Finanzgerichtsordnung: Anforderungen an die Substantiierungspflicht im Rahmen von

  • FG Hamburg, 14.12.2000 - II 687/99

    Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten als Wiedereinsetzungsgrund

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