Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.05.1999

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   BFH, 18.05.1999 - I R 102/98   

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BFH, 18.05.1999 - I R 102/98 (https://dejure.org/1999,7042)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1999 - I R 102/98 (https://dejure.org/1999,7042)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - I R 102/98 (https://dejure.org/1999,7042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Körperschaftsteuer - Schätzung - Abgabe von Steuererklärungen - Änderung eines Steuerbescheides - Erklätungspflicht - Sachverhaltsaufklärung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 100 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 100 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 2. Halbsatz; ; AO 1977 § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Isolierte Aufhebung eines Schätzungsbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 100, AO 1977 § 162
    Aufhebung; Klagebegründung; Schätzung; Steuererklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1492
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81

    Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I R 102/98
    Vielmehr hat das Gericht den Bescheid zu ändern, sei es, indem es den als zutreffend ermittelten Steuerbetrag gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO selbst festsetzt oder gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO der Finanzbehörde die Berechnung überträgt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474; vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I R 102/98
    Vielmehr hat das Gericht den Bescheid zu ändern, sei es, indem es den als zutreffend ermittelten Steuerbetrag gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO selbst festsetzt oder gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO der Finanzbehörde die Berechnung überträgt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474; vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    a) Ist ein Steuerpflichtiger seinen Verpflichtungen gemäß § 162 Abs. 2 AO nicht nachgekommen und sind deshalb die Besteuerungsgrundlagen von der Finanzbehörde geschätzt worden, ist das FG gehalten, von seiner eigenen Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 AO Gebrauch zu machen (siehe BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492, unter II.).
  • FG Köln, 24.11.2023 - 7 V 1177/23
    Ist ein Steuerpflichtiger seinen Verpflichtungen gem. § 162 Abs. 2 AO nicht nachgekommen und sind deshalb die Besteuerungsgrundlagen von der Finanzbehörde geschätzt worden, ist das Gericht gehalten, von seiner eigenen Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 AO Gebrauch zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 18.5.1999 I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492).
  • FG Münster, 10.10.2019 - 5 K 2662/16

    Anteilige Umsatzsteuerpflichtigkeit der Beförderungsleistungen einer dem

    Ist ein Steuerpflichtiger seinen Verpflichtungen gemäß § 162 Abs. 2 AO nicht nachgekommen und sind deshalb die Besteuerungsgrundlagen von der Finanzbehörde geschätzt worden, ist das Finanzgericht gehalten, von seiner eigenen Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 AO Gebrauch zu machen (BFH, Urteil vom 18.05.1999, I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1862/19

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem

    Ist ein Steuerpflichtiger seinen Verpflichtungen gemäß § 162 Abs. 2 AO nicht nachgekommen und sind deshalb die Besteuerungsgrundlagen von der Finanzbehörde geschätzt worden, ist das Finanzgericht gehalten, von seiner eigenen Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 AO Gebrauch zu machen (BFH, Urteil vom 18.05.1999 I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 459/03

    Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken als geldwerter

    Der Anwendbarkeit dieser Ausnahmevorschrift ist im Streitfall nicht durch § 100 Abs. 3 Satz 2 FGO ausgeschlossen, weil die angefochtenen Steuerverwaltungsakte nicht auf einer Schätzung von Besteuerungsgrundlagen beruhen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 18. Mai 1999 I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492).
  • FG Münster, 23.02.2022 - 5 K 977/19

    Änderung von Umsatzsteuerbescheiden; Steuerfreiheit innergemeinschaftliche

    Ist ein Steuerpflichtiger seinen Verpflichtungen gemäß § 162 Abs. 2 AO nicht nachgekommen und sind deshalb die Besteuerungsgrundlagen von der Finanzbehörde geschätzt worden, ist das Finanzgericht gehalten, von seiner eigenen Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 AO Gebrauch zu machen (BFH, Urteil vom 18.05.1999, I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492).
  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 1 K 163/01

    Kostenentscheidung bei Rechtsbehelfsbegründung erst im Klageverfahren nach

    Das Gericht ist vielmehr gehalten "durchzuentscheiden" und von seiner eigenen Schätzungsbefugnis Gebrauch zu machen (st. Rspr. BFH vom 18. Mai 1999 - I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492 ), auch wenn die Steuererklärung zusammen mit der Klageschrift eingereicht wird (Gräber/von Groll, FGO , 5. Aufl., § 100 Rdnr. 46).
  • FG München, 18.03.2009 - 1 K 2795/07

    Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums - nachträgliche schriftlich Fixierung einer

    Da der Kläger keine Nachweise über die Anschaffungskosten vorgelegt hat, macht das Gericht von seiner Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 2. Halbsatz Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 162 AO Gebrauch (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492).
  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 1 K 368/99

    Terminsverlegung bei Erkrankung eines Beteiligten; Prozessfähigkeit eines

    Die Anwendbarkeit dieser Ausnahmevorschrift ist im Streitfall nicht durch § 100 Abs. 3 Satz 2 FGO ausgeschlossen, weil die angefochtenen Steuerverwaltungsakte nicht auf einer Schätzung von Besteuerungsgrundlagen beruhen (BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.05.1999 - II R 12/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11842
BFH, 18.05.1999 - II R 12/99 (https://dejure.org/1999,11842)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1999 - II R 12/99 (https://dejure.org/1999,11842)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - II R 12/99 (https://dejure.org/1999,11842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.04.1997 - VIII R 26/97

    Zulässigkeit der Revision bei fehlender Vertretung durch einen

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - II R 12/99
    Die von ihm persönlich eingelegte Revision ist daher unwirksam (BFH-Beschluß vom 21. April 1997 VIII R 26/97, BFH/NV 1997, 797).
  • BFH, 29.06.1989 - V R 112/88

    Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - II R 12/99
    Darüber hinaus ist die Revision unzulässig, weil der Kläger keinen der in § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 aufgeführten Verfahrensmängel schlüssig dargelegt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850).
  • BFH, 15.12.1971 - I R 5/69

    Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - II R 12/99
    Der Beschluß ist gegen das FA Spandau als Beklagten und Revisionsbeklagten zu richten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438).
  • BFH, 24.06.2003 - IX B 219/02

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, kein Suspensiveffekt

    Entgegen der Ansicht der Antragsteller und des Beschwerdeführers zu 2. haben weder eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Januar 1996 1 BvR 2116/94, BVerfGE 93, 381, 385; Urteil vom 14. Mai 1996 2 BvR 1516/93, BVerfGE 94, 166, 213; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht Bd. 2, § 90 Rn. 15 ; Rinken in AK-GG, 3. Aufl. 2001, Art. 93 Rz. 39; Voßkuhle in v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz Bd. 3, 4. Aufl. 2001, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a Rz. 170) noch eine dagegen angestrengte Wiederaufnahmeklage (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 1999 II R 12/99, BFH/NV 1999, 1492; Zöller/ Greger, Zivilprozeßordnung, 23. Aufl. 2002, Vor § 578 Rn. 1; Musielak, Zivilprozeßordnung, 3. Aufl. 2002, § 578 Rn. 2; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 134 Rz. 1; Schwarz/Dürr, Finanzgerichtsordnung, § 134 Rz. 3) Suspensiveffekt; solche außerordentlichen Rechtsbehelfe hemmen also den Eintritt der Rechtskraft eines fachgerichtlichen Urteils nicht.
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