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   BFH, 21.05.1999 - VII B 37/99   

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https://dejure.org/1999,5928
BFH, 21.05.1999 - VII B 37/99 (https://dejure.org/1999,5928)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1999 - VII B 37/99 (https://dejure.org/1999,5928)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - VII B 37/99 (https://dejure.org/1999,5928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Sachaufklärung - Beweisaufnahme - Beweiserhebung von Amts wegen - Ermittlungspflicht des Finanzgerichts - Steuerhinterziehung - Kraftfahrzeugsteuerberfreiung - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 und 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 370 Abs. 1; ; AO 1977 § 42 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geständnis im Strafverfahren; Indizwirkung für das FG-Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1496
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 14.05.2014 - X R 23/12

    Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und

    Auf die Frage, wie substantiiert die Behauptung des Steuerpflichtigen, ein Geständnis im Strafverfahren sei zu Unrecht abgelegt worden, sein muss, damit das Geständnis für das FG unverwertbar wird (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 22. März 1988 VII B 193/87, BFH/NV 1988, 722; vom 21. Mai 1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496, und vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824), kommt es daher im Streitfall nicht an.
  • BFH, 30.07.2009 - VIII B 214/07

    Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen im Strafurteil

    Zwar geht von einem vor dem Strafgericht abgelegten Geständnis nach der Rechtsprechung des BFH eine Indizwirkung hinsichtlich einer begangenen Steuerhinterziehung aus (s. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496).

    Die Indizwirkung wird nicht erschüttert mit der pauschalen Behauptung eines strafgerichtlichen Fehlurteils oder dem schlichten Bestreiten von Tat oder Tatumfang (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1496, und vom 22. März 1988 VII B 193/87, BFH/NV 1988, 722).

  • FG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - 6 K 378/06

    Indizwirkung der strafgerichtlichen Verurteilung für das steuergerichtliche

    bb) Substantiierte Einwendungen und verfahrenserhebliche Beweisanträge der am finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligten, welche der Verwendung der strafgerichtlichen Feststellungen entgegenstehen könnten (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BStBl II 1988, 841; BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2004 VII B 69/04, a.a.O., m.w.N., vom 21. Mai 1999 VII B 37/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 1496, vom 22. März 1988 VII B 193/87, BFH/NV 1988, 722 undvom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103 ), wurden nicht erhoben.

    Da durch die strafgerichtliche Verurteilung eine Indizwirkung für das finanzgerichtliche Verfahren ausgeht, kann diese nur dadurch ausgeräumt werden, dass der Kläger substantiiert darlegt und unter Beweis stellt, weshalb er zu Unrecht ein Geständnis abgelegt hat (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496).

  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11

    Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im

    Der Umstand, dass der Kläger im Strafverfahren ein Geständnis abgelegt hat, ist ein Indiz für das Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung (vgl. BFH-Beschluss vom 21.05.1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

    Von einem strafprozessual abgelegten Geständnis geht für das finanzgerichtliche Verfahren eine Indizwirkung aus, die nur dadurch ausgeräumt werden kann, dass der Kläger substantiiert darlegt und unter Beweis stellt, weshalb sein Geständnis zu Unrecht abgelegt worden ist (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496).
  • FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15

    Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur

    Davon geht für das finanzgerichtliche Verfahren eine Indizwirkung aus, die nur dadurch ausgeräumt werden kann, dass der Kläger substantiiert darlegt und unter Beweis stellt, weshalb sein Geständnis zu Unrecht abgelegt worden ist bzw. der ihm vom Strafgericht gemachte Schuldvorwurf unberechtigt ist (BFH v. 21.05.1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496).
  • FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 3692/08

    Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung

    Die davon nach der -- zutreffenden -- ständigen Rechtsprechung des BFH auch für das finanzgerichtliche Verfahren ausgehende Indizwirkung hätte der Kläger insoweit nur dadurch ausräumen können, dass er substantiiert darlegt und unter Beweis stellt, weshalb sein Geständnis zu Unrecht abgelegt worden ist (BFH-Beschluss vom 21.05.1999 VII B 37/99 BFH/NV 1999, 1496).
  • FG Münster, 26.11.2004 - 9 K 5436/98

    Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids; Haftung für Umsatzsteuer 1994

    Davon geht für das finanzgerichtliche Verfahren eine Indizwirkung aus, die nur dadurch ausgeräumt werden kann, dass der Kl. substantiiert darlegt und unter Beweis stellt, weshalb sein Geständnis zu Unrecht abgelegt worden ist bzw. der ihm vom Strafgericht gemachte Schuldvorwurf unberechtigt ist (BFH-Entscheidung vom 21.05.1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496).
  • BFH, 30.03.2000 - X B 50/99

    NZB; Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung; Umdeutung einer NZB

    Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Modalitäten sich die FG strafrechtliche Ermittlungsergebnisse zu Eigen machen dürfen, kann als grundsätzlich geklärt gelten (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1994 VII B 200/93, BFH/NV 1994, 804, 805; vom 29. Juli 1998 VII B 4/98, BFH/NV 1999, 324, und vom 21. Mai 1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496; Gräber, a.a.O., § 76 Rz. 20 - jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98

    Erzielung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit durch Verkauf unterschlagener

    Wie bereits bei den objektiven Tatsachenfeststellungen durch das Strafgericht, ist es daher auch gerechtfertigt, hinsichtlich der subjektiven Seite die Feststellungen aus dem Strafverfahren zu übernehmen (vgl. in diesem Sinne z. B. BFH-Urteil vom 13.07.1994, I R 112/93, BFHE 175, 489 , BStBl. II 1995, 198 und BFH-Beschlüsse vom 18.09.1997, X B 92/96, BFH/NV 1998, 472 und vom 11.05.1999, VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 08.07.2010 - 11 K 844/07

    Abfindung als gewerbesteuerpflichtiger Aussgleichsbetrag nach § 89b HGB

  • FG Düsseldorf, 19.08.2020 - 2 K 2104/19

    Betriebsinhabereigenschaft bei Besteuerung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

  • FG Sachsen, 14.02.2002 - 2 K 577/98

    Fehlende Vorsteuerabzugsfähigkeit wegen Abrechnung einer fingierten Leistung und

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2002 - 2 K 577/98

    Ordnungsgemäße Vertretung einer aufgelösten Kommanditgesellschaft (KG);

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