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   BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98   

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https://dejure.org/1999,5218
BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98 (https://dejure.org/1999,5218)
BFH, Entscheidung vom 29.06.1999 - VII B 303/98 (https://dejure.org/1999,5218)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - VII B 303/98 (https://dejure.org/1999,5218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unverzollte Zigarretten - Einfuhrabgaben - Zoll - Tabaksteuer - Einfuhrumsatzsteuer - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 66; ; FGO § 44 Abs. 2; ; FGO § 68 Satz 1; ; ZPO § 114; ; AO 1977 § 132 Satz 1; ; AO 1977 § 348 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 132 348 Nr. 1; FGO § 44 Abs. 2 §§ 66 68 S. 1
    Rücknahme einer Einspruchsentscheidung; Ersetzen der ersten Einspruchsentscheidung durch eine neue

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1585
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.05.1985 - III R 213/82

    Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage -

    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98
    Denn wenn es möglich ist, im Klageverfahren eine Einspruchsentscheidung nachzuschieben und dadurch der Klage erst zur Zulässigkeit zu verhelfen (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 17. Mai 1985 III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521) oder eine unwirksame, weil an den inzwischen verstorbenen Erblasser gerichtete, Einspruchsentscheidung durch eine wirksame, nunmehr an den Erben gerichtete Einspruchsentscheidung zu ersetzen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1987 IX R 80/83, BFH/NV 1988, 213), so muß es auch möglich sein, eine irrtümlich den Einspruch als unzulässig verwerfende Einspruchsentscheidung aus Gründen der Prozeßökonomie noch während des anhängigen Klageverfahrens zurückzunehmen und durch eine den Einspruch als unbegründet zurückweisende Einspruchsentscheidung zu ersetzen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.01.1994 - 4 K 2320/92
    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98
    Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28. Januar 1994 4 K 2320/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 907) hält dies unter Hinweis auf den Wortlaut des § 132 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977), der lediglich den Widerruf, die Zurücknahme, Änderung oder Aufhebung des streitbefangenen Verwaltungsakts --in der Gestalt der Einspruchsentscheidung-- zulasse, grundsätzlich für unzulässig, es sei denn, die erneute Einspruchsentscheidung stelle sich als lediglich wiederholende Verfügung ohne eigenständigen Regelungsgehalt dar.
  • BFH, 26.04.1993 - VI B 162/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98
    Sofern, wie im Streitfall, lediglich der Sachverhalt streitig ist, ist die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nur zu bejahen, wenn das Gericht in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung durch den Antragsteller im Klageverfahren überzeugt ist (BFH-Beschluß vom 26. April 1993 VI B 162/92, BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 17.04.1991 - II R 142/87

    Auf Antrag wird ein Verwaltungsakt, der dieselbe Steuersache betrifft wie der

    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98
    Hielte man hingegen einen Antrag des Antragstellers nach § 68 Satz 1 FGO für erforderlich, um den "Steuerbescheid i.d.F. der zweiten Einspruchsentscheidung" zum neuen Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens zu machen (vgl. etwa das BFH-Urteil vom 17. April 1991 II R 142/87, BFHE 164, 11, BStBl II 1991, 527), so könnte der Antragsteller, wenn er dies nicht will und infolgedessen diesen Antrag nicht stellt, nach den allgemeinen Grundsätzen den "neuen Verwaltungsakt" angreifen.
  • BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94

    Folgen einer vorschriftswidrigen Verbringung von Zigaretten in das Zollgebiet

    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98
    Eine unzulässige Vorwegnahme des Ergebnisses einer etwaigen künftigen Beweisaufnahme liegt darin nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).
  • BFH, 21.07.1987 - IX R 80/83

    Ergehen einer Einspruchsentscheidung nach dem Tod des Erblassers an dessen

    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98
    Denn wenn es möglich ist, im Klageverfahren eine Einspruchsentscheidung nachzuschieben und dadurch der Klage erst zur Zulässigkeit zu verhelfen (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 17. Mai 1985 III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521) oder eine unwirksame, weil an den inzwischen verstorbenen Erblasser gerichtete, Einspruchsentscheidung durch eine wirksame, nunmehr an den Erben gerichtete Einspruchsentscheidung zu ersetzen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1987 IX R 80/83, BFH/NV 1988, 213), so muß es auch möglich sein, eine irrtümlich den Einspruch als unzulässig verwerfende Einspruchsentscheidung aus Gründen der Prozeßökonomie noch während des anhängigen Klageverfahrens zurückzunehmen und durch eine den Einspruch als unbegründet zurückweisende Einspruchsentscheidung zu ersetzen.
  • BFH, 18.01.2007 - IV R 53/05

    Zeitliche Geltung der Empfangsvollmacht eines gemeinsamen

    Mangels eigenen Regelungsgehalts und fehlender erneuter Sachaufklärung handelte es sich um eine wiederholende Verfügung (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1999 VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585, und vom 16. März 2001 IV B 17/00, BFH/NV 2001, 1103, sowie Senatsurteil vom 12. Januar 1983 IV R 211/82, BFHE 137, 542, BStBl II 1983, 360).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09

    Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und

    Dies kann nur so verstanden werden, dass der Beklagte den Einspruch der Klägerin wieder als unerledigt aufleben lassen und hierüber (erneut) entscheiden wollte (vgl. Ausführungen des Bundesfinanzhofs - BFH - im Beschluss vom 29. Juni 1999 VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585, unter 1. Abs. 3 der Entscheidungsgründe).

    (1) In seinem Beschluss vom 29. Juni 1999 VII B 303/98 (BFH/NV 1999, 1585) sah es der BFH als fraglich an, wie sich die zweite Einspruchsentscheidung auf die verfahrensrechtliche Lage auswirkt (unter 1. Abs. 4 der Entscheidungsgründe).

    Im Beschluss vom 29. Juni 1999 (VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585) hat der Bundesfinanzhof dies für den Fall entschieden, dass eine irrtümlich den Einspruch als unzulässig verwerfende Einspruchsentscheidung während des anhängigen Klageverfahrens zurückgenommen und durch eine den Einspruch als unbegründet zurückweisende Einspruchsentscheidung ersetzt wird.

  • BFH, 19.01.2023 - III R 2/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

    Obwohl es sich formal weiter um zwei Verwaltungsakte handelt, bilden der Ausgangsbescheid und die Einspruchsentscheidung einen Verbund (BFH-Beschluss vom 29.06.1999 - VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585, unter 1.) und eine Verfahrenseinheit (BFH-Urteil vom 19.05.1998 - I R 44/97, BFH/NV 1999, 314, unter II.1.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 6 K 1169/08

    Ersetzen einer Teileinspruchsentscheidung durch die Finanzbehörde bei anhängiger

    Der Einspruchsbescheid bildet mit dem Steuerbescheid einen Verbund (BFH-Beschluss vom 29.6.1999 VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585).

    Der BFH hat in seinem Beschluss vom 29.6.1999 (VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585) ausgeführt, dass es aus Gründen der Prozessökonomie möglich sein müsse, eine irrtümlich den Einspruch als unzulässig verwerfende Einspruchsentscheidung noch während des anhängigen Klageverfahrens zurückzunehmen und durch eine den Einspruch als unbegründet zurückweisende Einspruchsentscheidung zu ersetzen.

  • BFH, 19.01.2023 - III R 3/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

    Obwohl es sich formal weiter um zwei Verwaltungsakte handelt, bilden der Ausgangsbescheid und die Einspruchsentscheidung einen Verbund (BFH-Beschluss vom 29.06.1999 - VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585, unter 1.) und eine Verfahrenseinheit (BFH-Urteil vom 19.05.1998 - I R 44/97, BFH/NV 1999, 314, unter II.1.).
  • BFH, 16.02.2023 - III R 6/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

    Obwohl es sich formal weiter um zwei Verwaltungsakte handelt, bilden der Ausgangsbescheid und die Einspruchsentscheidung einen Verbund (BFH-Beschluss vom 29.06.1999 - VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585, unter 1.) und eine Verfahrenseinheit (BFH-Urteil vom 19.05.1998 - I R 44/97, BFH/NV 1999, 314, unter II.1.).
  • BFH, 16.02.2023 - III R 4/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

    Obwohl es sich formal weiter um zwei Verwaltungsakte handelt, bilden der Ausgangsbescheid und die Einspruchsentscheidung einen Verbund (BFH-Beschluss vom 29.06.1999 - VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585, unter 1.) und eine Verfahrenseinheit (BFH-Urteil vom 19.05.1998 - I R 44/97, BFH/NV 1999, 314, unter II.1.).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.2000 - V 995/98

    Betriebsprüfung - Steuerliches Verwertungsverbot bei unterlassener Belehrung

  • BFH, 16.02.2023 - III R 21/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

  • BFH, 16.02.2023 - III R 8/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

  • BFH, 19.01.2023 - III R 13/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

  • BFH, 16.02.2023 - III R 17/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

  • BFH, 16.02.2023 - III R 15/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

  • BFH, 16.02.2023 - III R 22/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der

  • BFH, 23.01.2002 - XI R 11/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

  • BFH, 09.01.2001 - II B 36/00

    Untätigkeitsklage; Aussetzung des Klageverfahrens

  • FG Köln, 13.07.2011 - 2 K 459/08

    Formale Erfordernisse eines wirksamen Antrages auf Vergütung der Vorsteuer

  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/00
  • FG Hamburg, 14.03.2007 - 1 K 218/02

    Finanzgerichtsordnung/Kostenrecht: Kostenentscheidung nach § 138 FGO bei

  • FG Saarland, 29.04.2004 - 2 K 305/00

    Änderung einer Einspruchsentscheidung während des anhängigen Klageverfahrens;

  • FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00

    Sofort unverfallbare Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung?

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