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   BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98   

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https://dejure.org/1998,1757
BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98 (https://dejure.org/1998,1757)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1998 - VII B 8/98 (https://dejure.org/1998,1757)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1998 - VII B 8/98 (https://dejure.org/1998,1757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abrechnungsbescheid - Anrechnung von Kapitalertragsteuer - Besorgnis der Befangenheit - Mitwirkung bei vergangenem Verfahren - Grobe Verfahrensfehler - Gebot des rechtlichen Gehörs - Eintritt der Festsetzungsverjährung - Verstoß gegen Verböserungsverbot

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 128 Abs. 1; ; ZPO § 51 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 2; ; ZPO § 47; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 218 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51; ZPO §§ 42 47
    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 480
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 29.03.1995 - II B 36/94

    Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    Tatsächlich oder vermeintlich unrichtige Entscheidungen begründen eine Ablehnung wegen Befangenheit nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen, voreingenommenen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten beruht oder wenn der Grad der Fehlerhaftigkeit so groß ist, daß der Schluß auf Willkür gerechtfertigt erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1991 VII B 53-54/91, BFH/NV 1992, 526; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45 und in BFH/NV 1998, 61).

    Das gilt um so mehr, wenn --wie im Streitfall-- die gerügten Rechtsverstöße aus einem vorangegangenen und abgeschlossenen Verfahren in keinem erkennbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Streitgegenstand des gegenwärtigen, das Ablehnungsgesuch betreffende Verfahren stehen (BFH in BFH/NV 1996, 45, 47).

  • BFH, 25.07.1997 - VI B 68/97

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    Das Ablehnungsverfahren dient grundsätzlich nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BFH-Beschluß vom 25. Juli 1997 VI B 68/97, BFH/NV 1998, 61); hierfür steht dem Kläger das Rechtsmittelverfahren zur Verfügung (BFH-Beschluß vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308).

    Tatsächlich oder vermeintlich unrichtige Entscheidungen begründen eine Ablehnung wegen Befangenheit nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen, voreingenommenen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten beruht oder wenn der Grad der Fehlerhaftigkeit so groß ist, daß der Schluß auf Willkür gerechtfertigt erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1991 VII B 53-54/91, BFH/NV 1992, 526; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45 und in BFH/NV 1998, 61).

  • BFH, 12.12.1996 - VII B 137/96

    Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit bei einer auf vorläufigen

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gesetzesauslegung kommen als Gründe, die geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen nur solche in Betracht, die nach Maßgabe einer vernünftigen objektiven Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1996 VII B 137/96, BFH/NV 1997, 369, und BFH-Beschluß vom 30. Mai 1997 I B 17/97, BFH/NV 1998, 34, m.w.N.).

    a) Daß der Richter S in anderen Verfahren des Klägers mitgewirkt und das Begehren des Klägers ablehnende Entscheidungen mitgetragen und mitunterschrieben hat, begründet die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369, und vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, m.w.N.).

  • BFH, 25.04.1991 - IV S 14/90
    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    Das gilt selbst dann, wenn es sich um eine gleichliegende Streitigkeit handelt (BFH-Beschluß vom 25. April 1991 IV S 14-21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, 395).
  • BFH, 23.07.1996 - VIII B 22/96
    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    Die Rechtsprechung hat dies bei gravierenden Verfahrensfehlern oder einer Häufung von Rechtsverstößen angenommen, die auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692, und vom 23. Juli 1996 VIII B 22/96, BFH/NV 1997, 126).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.1994 - 5 AR 2/94
    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    Dieses Verständnis von der Rolle des Richters selbst bei Kritik und Angriffen auf dessen persönliches Verhalten gehört ebenfalls zur vernünftigen und objektiven Würdigung durch einen Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluß vom 28. Februar 1994 5 AR 2/94-2, NJW-RR 1994, 763, 766, 767).
  • BFH, 30.05.1997 - I B 17/97

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gesetzesauslegung kommen als Gründe, die geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen nur solche in Betracht, die nach Maßgabe einer vernünftigen objektiven Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1996 VII B 137/96, BFH/NV 1997, 369, und BFH-Beschluß vom 30. Mai 1997 I B 17/97, BFH/NV 1998, 34, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1996 - I B 100/94

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    a) Daß der Richter S in anderen Verfahren des Klägers mitgewirkt und das Begehren des Klägers ablehnende Entscheidungen mitgetragen und mitunterschrieben hat, begründet die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369, und vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlaß geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 42 Rz. 9, und BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95

    Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
    a) Daß der Richter S in anderen Verfahren des Klägers mitgewirkt und das Begehren des Klägers ablehnende Entscheidungen mitgetragen und mitunterschrieben hat, begründet die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369, und vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.1993 - I R 100/92

    Bei Streit über Höhe anzurechnender Körperschaftsteuer hat FA durch

  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88

    Ablehnung des Richters; Parteiöffentlichkeit; Augenscheinstermin;

  • BFH, 11.08.1992 - III S 21/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 30.10.1991 - III B 95/90

    Voraussetzung für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
  • BFH, 21.11.1991 - VII B 53/91
  • BFH, 28.11.2001 - VII B 67/01

    Beschwerde - Ablehnungsgesuch - Ablehnungsantrag - Befangenheit - Richter -

    Die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung sei vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98 (BFH/NV 1999, 480) als unbegründet zurückgewiesen worden.

    Die Behauptung, er mache dieselben Befangenheitsgründe wie in dem Verfahren VII B 8/98 geltend, sei falsch.

    Das FG könne sich auch nicht auf den BFH-Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98 berufen, da dieser einen eklatanten Tatsachen- und Rechtsfehler enthalte.

    Die Rechtsprechung hat dies bei gravierenden Verfahrensfehlern oder einer Häufung von Rechtsverstößen angenommen, die auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 480, m.w.N.).

    Er stützt sein Ablehnungsgesuch, wovon das FG zutreffend ausgegangen ist, überwiegend auf Befangenheitsgründe, die bereits Gegenstand der Entscheidung des beschließenden Senats in BFH/NV 1999, 480 waren.

    Das erneute Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt auch nach wiederholter Prüfung keine andere Entscheidung, weshalb der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Ausführungen in dem Beschluss in BFH/NV 1999, 480 Bezug nimmt.

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).

    Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

    Dabei kommt es darauf an, ob der Prozessbeteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).
  • BFH, 10.12.2001 - X B 41/01

    Rechtsstreit wegen Einkommensteuer - Besorgnis der Befangenheit - Beschwerde -

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde sei vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98 (BFH/NV 1999, 480) als unbegründet zurückgewiesen worden.

    Mit seiner Beschwerde trägt der Kläger vor: Die Behauptung, er mache dieselben Befangenheitsgründe wie in dem Verfahren in BFH/NV 1999, 480 geltend, sei falsch.

    Das FG könne sich auch nicht auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 480 berufen, da dieser einen eklatanten Tatsachen- und Rechtsfehler enthalte.

    Der Kläger stützt sein Ablehnungsgesuch, wovon das FG zutreffend ausgegangen ist, überwiegend auf Befangenheitsgründe, die bereits Gegenstand der Entscheidung des VII. Senats in BFH/NV 1999, 480 waren.

  • BFH, 09.01.2009 - V B 23/08

    Nichtigkeit des UStG - Umsatzsteuer-Nachschau - Abhängigkeit der Zulässigkeit der

    Dabei kommt es darauf an, ob der Prozessbeteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).
  • BFH, 11.02.2003 - VII S 41/02
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).

    Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).

  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11

    Als Zuschuss zu den Bestattungskosten als Einmalzahlung gewährtes Sterbegeld

    Dabei kommt es darauf an, ob der Prozessbeteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (Beschlüsse des BFH vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BStBl II 2003, 422).
  • BFH, 16.12.2009 - V B 23/08

    Keine Gesamtnichtigkeit des UStG - Anwendung des § 68 FGO bei Ersatz von

    Dabei kommt es darauf an, ob der Prozessbeteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).
  • BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03

    Richterablehnung, Missbrauch

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).

    Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits in dem den Kläger ebenfalls betreffenden Verfahren ... ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Kläger hindeuten (vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02

    Rechtsmissbräuchliches Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats -

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).

    Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).

  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 K 2037/18

    Ausschluss vom Vorsteuerabzug bei mit Steuerbetrug behafteten Umsätzen mit

  • BFH, 22.11.2007 - II S 11/07

    Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers wegen fehlerhafter Kollegialentscheidung -

  • FG Saarland, 24.10.2002 - 2 K 115/02

    Regelmäßig keine zulässige Anfechtung einer Anrechnungsverfügung; Vorrang des

  • FG München, 10.03.2017 - 2 K 2216/14

    Streit um steuerliche Belastung aus einer Taekwondo Schule

  • BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des

  • BFH, 18.08.2000 - V B 32/00

    Ablehnung eines Richters; unterlassene Bekanntgabe der dienstlichen Äußerung

  • BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06

    Befangenheitsantrag; Anhörungsrüge nach § 133a FGO

  • BFH, 04.04.2008 - IX B 171/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Mitwirkung eines Richters an früheren,

  • BFH, 21.04.2008 - IV B 84/07

    Missbräuchliche Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 29.05.2007 - I B 73/07

    Einlegung eines Rechtsmittels unter Verletzung des Vertretungserfordernisses;

  • BFH, 29.05.2007 - I S 3/07

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Rechtsmittelfrist;

  • BFH, 30.06.2004 - VI S 1/03

    PKH; Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 17.02.2003 - VII S 40/02

    Richterablehnung; Missbrauch

  • FG Baden-Württemberg, 08.06.2005 - 13 K 97/02

    Steuerstrafrecht - Keine Akteneinsicht ins Fallheft der Steufa

  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1192/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06

    Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners

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