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   BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98   

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BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98 (https://dejure.org/1998,974)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1998 - IX B 13/98 (https://dejure.org/1998,974)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - IX B 13/98 (https://dejure.org/1998,974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 58
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BFH, 18.05.2000 - V B 178/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge

    Abgesehen davon, dass auch die nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Ausführungen zur "grundsätzlichen Bedeutung" dem Darlegungserfordernis des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht genügen, dürfen Zulassungsgründe, die nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden, bei der Prüfung der Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 115 FGO Tz. 138).
  • BFH, 13.03.2007 - IX B 98/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; Rüge von

    Mit dieser der Revision vorbehaltenen Rüge können sie ebenfalls im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58).

    Mit den hiergegen gerichteten Einwendungen greifen die Kläger nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Vorbringens die Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG an; hiermit können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 58).

  • BFH, 14.03.2002 - V B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muss nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 20. Juli 1999 X B 10/99, BFH/NV 2000, 434).
  • BFH, 05.03.2007 - IX B 29/06

    NZB: überlange Verfahrensdauer

    Eine solche ist aber grundsätzlich ein Verstoß gegen materielles Recht, der --selbst wenn er vorliegt-- nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273).
  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muß nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei

    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273; vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 14.04.2000 - V B 157/99

    Vorsteuerabzug; Nachweis durch Vorlage von Rechnungen; Divergenz

    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muss nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen, welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.

    c) Neue Tatsachen und neues Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdefrist in dem Schriftsatz der Klägerin vom 16. Dezember 1999 dürfen im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision --ebenso wie im Revisionsverfahren-- nicht beachtet werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 58).

  • BFH, 08.04.2005 - V B 116/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

    Im Übrigen ist ausweislich der Terminprotokolle in der mündlichen Verhandlung vor dem FG der wesentliche Inhalt der Akten vorgetragen worden; ein Beteiligter kann sich danach in der Regel nach Schluss der mündlichen Verhandlung nicht mehr darauf berufen, er habe sich zu dem dem Urteil zugrunde liegenden Akteninhalt nicht äußern können (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 19. Juni 1997 IV B 70/96, BFH/NV 1997, 829, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1999 - V B 146/98

    Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muß nach der zuletzt bezeichneten Vorschrift in der Beschwerdebegründung bezeichnen, welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig gewesen seien, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben habe, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden sei und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.

    b) Soweit der Kläger in der Beschwerdeschrift und nach Ablauf der Beschwerdefrist in dem Schriftsatz vom 1. Januar 1999 neue Tatsachen vorbringt, dürfen diese im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision --ebenso wie im Revisionsverfahren-- nicht beachtet werden (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 58).

  • BFH, 31.03.2009 - X B 146/08

    Gesamtergebnis des Verfahrens

    Eine solche bedeutet aber grundsätzlich einen Verstoß gegen materielles Recht, der --selbst wenn er vorliegt-- nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273).
  • BFH, 06.03.2006 - X B 151/05

    NZB: rechtliches Gehör

  • BFH, 28.04.2003 - V B 250/02

    USt: Leistungsort für Leistungen auf Messen

  • BFH, 28.04.1999 - V B 129/98

    Vorsteuerabzug; sog. Karussellgeschäfte

  • BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02

    Bestellung des Bev. zum Bekanntgabeadressat

  • BFH, 15.04.1999 - V R 85/98

    Vermietung - Überlassung von Nutzungsräumen - Verfahrensrügen -

  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

  • BFH, 16.01.2003 - V B 47/02

    Leistungsort; Umsätze für Partnerschaftsvermittlungen

  • BFH, 31.03.2000 - V B 18/00

    Sachaufklärungsrüge; Verfahrensmängel

  • BFH, 16.05.2007 - V B 101/06

    Sachverhaltsfeststellung des FG; Bindungswirkung

  • BFH, 08.04.2005 - V B 117/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

  • BFH, 21.11.2000 - V B 156/00

    Feststellbarkeit des leistenden Unternehmers

  • BFH, 30.06.2003 - V B 86/02

    Verfahrensmangel der Überraschungsentscheidung; Antrag auf

  • BFH, 31.08.2005 - IX B 71/05

    Auswertung beigezogener Akten

  • BFH, 29.10.2003 - V B 247/02

    Arrestanordnung, Nichtigkeit

  • BFH, 05.06.2000 - V B 98/00

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 17.12.1999 - V B 115/99

    Erledigungserklärung; Bindungswirkung

  • BFH, 04.02.2002 - V B 29/01

    Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Briefkuvert - Freistempelaufdruck

  • BFH, 31.07.2000 - V S 4/00

    PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

  • BFH, 30.06.2000 - V B 17/00

    Ausfuhrlieferungen; Nachweis

  • BFH, 14.09.1999 - V B 77/99

    Unterlassene Sachverhaltsaufklärung

  • BFH, 16.03.2001 - V B 219/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die

  • BFH, 21.11.2000 - V B 120/00

    Prozessvollmacht - Vorlage im Original - Verfahrensfehler -

  • BFH, 26.07.2000 - V B 43/00

    Anknüpfung der FG-Entscheidung an Strafurteil

  • BFH, 30.06.2000 - V B 153/99

    Kaufvertrag - Lizenzvereinbarung - Vorsteuerabzug - Leistungsverweigerungsrecht -

  • BFH, 25.05.1999 - V B 37/99

    ArbN-Sammelbeförderung - steuerbare Leistung? Grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 26.06.2001 - X B 163/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel -

  • BFH, 26.07.1999 - V B 40/99

    Vorsteuerabzug; Rechnungen über die Vermietung von Büroräumen

  • BFH, 21.07.1999 - V B 27/99

    Änderungssperre; Änderung des Vorsteuerabzugs

  • BFH, 30.06.2003 - V B 87/02
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Rechtsprechung
   BFH, 22.06.1998 - VI B 228/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7015
BFH, 22.06.1998 - VI B 228/97 (https://dejure.org/1998,7015)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1998 - VI B 228/97 (https://dejure.org/1998,7015)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - VI B 228/97 (https://dejure.org/1998,7015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 58
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden --selbst wenn sie vorliegen-- grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 25. März 1999 IV B 82/98, BFH/NV 1999, 1466, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1999 - IV B 82/98

    Besorgnis der Befangenheit

    Andererseits ergeben sich aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; zuletzt BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2001 - IV B 133/00

    Unbegründetheit der Beschwerde - Befangenheitsgesuch gegen den Richter -

    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden --selbst wenn sie vorliegen-- grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 25. März 1999 IV B 82/98, BFH/NV 1999, 1466, m.w.N.).
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