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   BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98   

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https://dejure.org/1998,4183
BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98 (https://dejure.org/1998,4183)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1998 - IV B 42/98 (https://dejure.org/1998,4183)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - IV B 42/98 (https://dejure.org/1998,4183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Abzugsbeschränkung - Betriebsstätte - Fahrt - Wohnung - Divergenz - Sachverhaltsaufklärung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug der Kosten für Fahrten zwischen mehreren Betriebsstätten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 615
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 27.10.1993 - I R 99/92

    Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357, und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.).

    b) Geklärt ist ferner, daß demgegenüber Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen mehreren beruflichen Niederlassungen unbegrenzt abzugsfähig sind, und zwar auch dann, wenn sich eine der Niederlassungen und die Wohnung im selben Gebäude befinden (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 701).

    Doch unterhält der Steuerpflichtige --ungeachtet des Umfangs der betrieblichen Nutzung-- im sog. Wohnbereich auch dann keine Betriebsstätte in diesem Sinne, wenn sich die häusliche Betätigung als notwendige Vor- oder Nacharbeit für die "Außenbetätigung" darstellt (zuletzt BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; vom 22. April 1998 XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216, und in BFH/NV 1997, 279), es sei denn, der Steuerpflichtige würde in diesem im häuslichen Bereich angesiedelten Arbeitsraum den Kernbereich seiner Tätigkeit erbringen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 701).

    Insbesondere liegt keine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 701 vor.

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Regelungszweck des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist es nämlich, daß die Aufwendungen der Gewerbetreibenden und Freiberufler für diese regelmäßigen Fahrten nur in demselben Umfang wie die entsprechenden von Arbeitnehmern berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279).

    Doch unterhält der Steuerpflichtige --ungeachtet des Umfangs der betrieblichen Nutzung-- im sog. Wohnbereich auch dann keine Betriebsstätte in diesem Sinne, wenn sich die häusliche Betätigung als notwendige Vor- oder Nacharbeit für die "Außenbetätigung" darstellt (zuletzt BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; vom 22. April 1998 XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216, und in BFH/NV 1997, 279), es sei denn, der Steuerpflichtige würde in diesem im häuslichen Bereich angesiedelten Arbeitsraum den Kernbereich seiner Tätigkeit erbringen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 701).

    Schließlich ist bereits geklärt, daß Fahrten zwischen der Wohnung und ständig wechselnden Beschäftigungsstellen unbeschränkt abzugsfähig sind, weil sich der Steuerpflichtige in diesem Fall nicht durch eine entsprechende Wohnsitznahme einrichten kann (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 279).

  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Mit Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 15/87 (BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421) hat der Bundesfinanzhof (BFH) für den Fall des in einer Einliegerwohnung unterhaltenen häuslichen Arbeitszimmers entschieden, daß die mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angestrebte Gleichbehandlung der Fahrtkosten bei Selbständigen und Arbeitnehmern eine möglichst genaue und verläßliche Abgrenzung zwischen den beschränkt abzugsfähigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte einerseits und den unbeschränkt abzugsfähigen Aufwendungen für Fahrten zwischen zwei Betriebsstätten andererseits verlange.

    Doch sind die baulichen Gegebenheiten, d.h. die räumliche Trennung, nicht erheblich, wenn sich die Betriebsstätte in unmittelbarer Nähe der Wohnung befindet (BFH-Urteil in BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421).

  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Ob seine Würdigung des Sachverhalts zutreffend oder zwingend ist, ist für das Vorliegen einer Divergenz unerheblich (BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 183/84

    Voraussetzungen der betrieblichen Veranlassung von Betriebsausgaben für einen als

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357, und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 74/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei beruflich bedingten Umwegen.

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Eigentlicher Zweck dieser Fahrten ist nämlich das regelmäßige Aufsuchen der Betriebsstätte und die Rückkehr zur Wohnung (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1995 IV R 74/94, BFH/NV 1996, 117).
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 93/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Fahrten zwischen zwei

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    An diesen Grundsätzen hat der BFH in dem Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91 (BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468) sogar für den Fall einer Zweigstelle festgehalten (vgl. auch Urteil vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875).
  • BFH, 12.03.1998 - III B 21/97

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung der

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Auch hat er nicht dargetan, was das Ergebnis der nicht vorgenommenen Sachaufklärung mutmaßlich gewesen wäre (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht z.B. den BFH-Beschluß vom 12. März 1998 III B 21/97, BFH/NV 1998, 1233).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96

    Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Doch unterhält der Steuerpflichtige --ungeachtet des Umfangs der betrieblichen Nutzung-- im sog. Wohnbereich auch dann keine Betriebsstätte in diesem Sinne, wenn sich die häusliche Betätigung als notwendige Vor- oder Nacharbeit für die "Außenbetätigung" darstellt (zuletzt BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; vom 22. April 1998 XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216, und in BFH/NV 1997, 279), es sei denn, der Steuerpflichtige würde in diesem im häuslichen Bereich angesiedelten Arbeitsraum den Kernbereich seiner Tätigkeit erbringen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 701).
  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98
    Denn sie wären erst nach Ablauf der Beschwerdefrist und damit verspätet vorgebracht worden (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 59/97

    Reisekosten bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

  • BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Kosten für Fahrten vom häuslichen Büro zu einer

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