Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.12.1998

Rechtsprechung
   BFH, 10.11.1998 - I B 80/97   

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BFH, 10.11.1998 - I B 80/97 (https://dejure.org/1998,3040)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1998 - I B 80/97 (https://dejure.org/1998,3040)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1998 - I B 80/97 (https://dejure.org/1998,3040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuer - Betriebsstätte - Regionalbüro - Außenprüfung - Zerlegungsbescheid - Vollziehung - Aussetzung - Rechtmäßigkeit

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 4; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 132; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; GewStG § 28 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 12; ; AO 1977 § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 12; FGO § 69; GewStG § 28 Abs. 1 S. 1
    Wohnräume von ArbN als Betriebsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 665
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.03.1982 - I R 189/79

    Unentgeltlich überlassene Räume zur Wartung von Datenverarbeitungsanlagen als

    Auszug aus BFH, 10.11.1998 - I B 80/97
    Eine solche Verfügungsmacht besteht stets dann, wenn der Unternehmer hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit bestimmter Räume eine Rechtsposition innehat, die ihm nicht ohne weiteres entzogen oder die ohne seine Mitwirkung nicht ohne weiteres verändert werden kann (s. BFH-Urteil vom 17. März 1982 I R 189/79, BFHE 136, 120, BStBl II 1982, 624).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 77/88

    Eine Geschäftseinrichtung ist nur dann die Betriebsstätte eines

    Auszug aus BFH, 10.11.1998 - I B 80/97
    b) Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist eine feste der Tätigkeit eines Unternehmens dienende Einrichtung dann eine Betriebsstätte i.S. des § 12 Abs. 1 AO 1977, wenn der Unternehmer über die Einrichtung eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (s. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166; vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus BFH, 10.11.1998 - I B 80/97
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des Akteninhalts gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken und die dazu führen können, daß sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweist (s. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579; vom 20. September 1995 I B 197/94, BFH/NV 1996, 366; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Anm. 77; Gosch in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO Rz. 123 f., 170 f., m.w.N.).
  • BFH, 20.09.1995 - I B 197/94

    Vermögensminderung bei einer Kapitalgesellschaft - Verhinderte Vermögensmehrung

    Auszug aus BFH, 10.11.1998 - I B 80/97
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des Akteninhalts gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken und die dazu führen können, daß sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweist (s. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579; vom 20. September 1995 I B 197/94, BFH/NV 1996, 366; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Anm. 77; Gosch in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO Rz. 123 f., 170 f., m.w.N.).
  • FG München, 24.04.1997 - 7 V 1181/97

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerbescheides;

    Auszug aus BFH, 10.11.1998 - I B 80/97
    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1482 veröffentlicht.
  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

    bb) In jüngerer Zeit hat der BFH wiederholt entschieden, dass die in Frage kommende Rechtsposition weder ausdrücklich vereinbart noch auf einen bestimmten Raum oder Arbeitsplatz bezogen sein muss; es genügt vielmehr, wenn aus tatsächlichen Gründen anzunehmen ist, dass dem Unternehmer irgendein für seine Tätigkeit geeigneter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht (Senatsurteile in BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462; in BFH/NV 2005, 154; s. auch BFH-Urteil vom 23. Mai 2002 III R 8/00, BFHE 198, 325, BStBl II 2002, 512; Senatsbeschluss vom 10. November 1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 106/03

    Betriebsstätte nach § 12 Satz 1 AO

    Deshalb sind z.B. Räume in der Privatwohnung eines Arbeitnehmers regelmäßig keine Betriebsstätte des Arbeitgebers (BFH-Urteil in BFHE 198, 325, BStBl II 2002, 512; Senatsbeschluss vom 10. November 1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 8/00

    Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte

    Vielmehr könne es im Einzelfall genügen, wenn aus tatsächlichen Gründen anzunehmen sei, dass dem Steuerpflichtigen ein bestimmter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt und seine Verfügungsmacht darüber nicht bestritten werde (BFH-Urteil vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462, unter II. C. 3. e der Gründe, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 10. November 1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).

    Insbesondere bei einem auch privat genutzten Raum, der Teil einer Wohnung ist, kann der Schluss gerechtfertigt sein, dass anderen Mitarbeitern des den Raum nutzenden Unternehmers nicht jederzeit uneingeschränkt Zutritt zu dem Raum gestattet werden würde (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 665).

    In dem Beschluss in BFH/NV 1999, 665 hat der BFH sogar in einem Fall, in dem Gebietsleiter arbeitsvertraglich ausdrücklich verpflichtet waren, bestimmte Räume der Unternehmerin nicht nur vorübergehend für die gewerbliche Benutzung als Regionalbüros zur Verfügung zu stellen, die Verfügungsmacht deshalb nicht als unbestritten angesehen, weil die Räume Teil der Wohnungen der Gebietsleiter waren und von ihnen auch privat benutzt werden konnten.

  • FG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 5 K 3305/17

    Ort der Besteuerung der gewerblichen Einkünfte einer General Partnership -

    Hierzu kann es genügen, wenn aus tatsächlichen Gründen anzunehmen ist, dass dem Steuerpflichtigen ein bestimmter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt und seine Verfügungsmacht darüber nicht bestritten wird (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).
  • FG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 2/17

    Gewerbesteuer: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer Photovoltaikanlage -

    Es genügt, wenn aus tatsächlichen Gründen anzunehmen ist, dass dem Unternehmer irgendein für seine Tätigkeit geeigneter Raum zur Verfügung gestellt wird (BFH-Urteil vom 23. Mai 2002 III R 8/00, BStBl II 2002, 512; Beschluss vom 10. November 1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).
  • FG Hamburg, 30.03.2005 - V 131/01

    Gewerbesteuerzerlegung und Betriebsstättenbegriff

    Was unter einer Betriebsstätte zu verstehen ist, ergibt sich - auch für gewerbesteuerliche Zwecke - aus § 12 AO , weil §§ 28 ff. GewStG keine eigene Definition enthalten (vgl. BFH, Urteile vom 17.3.1982, I R 189/79, BFHE 136, 120 , BStBl II 1982, 624 ; vom 8.3.1988, VIII R 270/81, BFH/NV 1988, 735; vom 26.2.1992, I R 58/91, BFH/NV 1992, 766; vom 16.12.1998, I R 74/98, BFHE 188, 113 , BStBl II 1999, 365; vom 13.9.2000, X R 174/96, BFHE 194, 222 , BStBl II 2001, 734 ; Beschluss vom 10.11.1998, I B 80/97, BFH/NV 1999, 665 ).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 2/06

    Betriebsstätte durch Nutzung eines LKW-Parkplatzes - Verfügungsmacht des

    Eine lediglich "allgemeine rechtliche Absicherung" oder eine ständige Nutzungsbefugnis tatsächlicher Art können aber ausreichen, wenn die Verfügungsmacht nicht bestritten wird (BFH-Urteile in BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462; vom 23. Mai 2002 III R 8/00, BFHE 198, 325, BStBl II 2002, 512; BFH-Beschluss vom 10. November 1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Seine Ausführungen zur fehlerhaften Anwendung des § 122 Abs. 2 AO 1977 würden, ihre Richtigkeit unterstellt, keine Verletzung des Gerichtsverfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts begründen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1998 IX B 107/98, BFH/NV 1999, 665).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 174/96

    Betriebsstätte eines Schornsteinfegermeisters

    Abgrenzung zu ausländischen Betriebsstätten; vom 16. Dezember 1998 I R 74/98, BFHE 188, 113, BStBl II 1999, 365; BFH-Beschluss vom 10. November 1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665; Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 4. Aufl. 1999, § 2 Rz. 236, § 28 Rz. 4, § 30 Rz. 2; Blümich/Obermeier bzw. Hofmeister, Gewerbesteuergesetz, § 2 Rz. 841 f., § 28 Rz. 11; Meyer-Scharenberg/Popp/Woring, Gewerbesteuer-Kommentar, 2. Aufl. 1996, § 2 Rz. 741, § 28 Rz. 4; Birk in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 12 AO 1977 Rz. 6; Buciek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 12 AO 1977 Rz. l).
  • FG München, 02.10.2019 - 7 K 982/17

    Gewerblicher Goldhandel einer Partnership englischen Rechts

    Im Einzelfall kann es genügen, wenn aus tatsächlichen Gründen anzunehmen ist, dass dem Steuerpflichtigen ein bestimmter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt und seine Verfügungsmacht darüber nicht bestritten wird (vgl. BFH-Beschluss vom 10.11.1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).

    Räume der Wohnung eines Arbeitnehmers, die aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarungen für die gewerbliche Tätigkeit des Arbeitgebers genutzt werden und von ihm mit den dafür erforderlichen Einrichtungen ausgestattet worden sind, sind jedoch keine Betriebsstätten, wenn die jederzeitige Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Räume nicht unbestritten ist (BFH-Beschluss vom 10.11.1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).

  • BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler - Mangelnde Sachverhaltsaufklärung

  • FG Köln, 14.09.2023 - 7 K 2450/20

    Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen: Vorliegen einer Betriebsstätte in

  • FG Hessen, 02.04.2003 - 11 K 6139/97

    Betriebstätte; Fördergebiet; Transportfahrzeug; Mitbenutzung; Privatraum;

  • FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02

    Rückforderung der Investitionszulage für einen Sattelschlepper ; Vorliegen einer

  • BFH, 15.10.2004 - III B 152/03

    Mitbenutzung einer Wohnung und einer Garage als Betriebsstätte

  • FG Düsseldorf, 05.05.2022 - 8 K 2073/14

    Berücksichtigen von erklärten Verlusten aus der geschäftlichen Betätigung einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2000 - 1 K 2766/99

    Betriebsstätte im Ausland

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2001 - 1 K 2256/98

    Tatbestandsmerkmal der ständigen Einrichtung in einem Vertragsstaat

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Rechtsprechung
   BFH, 22.12.1998 - IX B 107/98   

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https://dejure.org/1998,6218
BFH, 22.12.1998 - IX B 107/98 (https://dejure.org/1998,6218)
BFH, Entscheidung vom 22.12.1998 - IX B 107/98 (https://dejure.org/1998,6218)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - IX B 107/98 (https://dejure.org/1998,6218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 79/95

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Entscheidung über einen außergerichtlichen

    Auszug aus BFH, 22.12.1998 - IX B 107/98
    Die Kläger machen mithin insoweit keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich geltend, das angefochtene Urteil sei inhaltlich unzutreffend (vgl. im übrigen Senatsurteil vom 17. Juni 1997 IX R 79/95, BFH/NV 1997, 828).
  • BFH, 18.06.1997 - V B 116/96

    Vorliegen von Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 22.12.1998 - IX B 107/98
    Die Vorschrift des § 122 Abs. 2 AO 1977 ist keine Vorschrift des Gerichtsverfahrensrechts (BFH-Beschluß vom 18. Juni 1997 V B 116/96, BFH/NV 1997, 883).
  • BFH, 22.01.1991 - V B 119/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen

    Auszug aus BFH, 22.12.1998 - IX B 107/98
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des Finanzgerichts (FG) gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 1991 V B 119/89, BFH/NV 1992, 667).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Seine Ausführungen zur fehlerhaften Anwendung des § 122 Abs. 2 AO 1977 würden, ihre Richtigkeit unterstellt, keine Verletzung des Gerichtsverfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts begründen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1998 IX B 107/98, BFH/NV 1999, 665).
  • BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler - Mangelnde Sachverhaltsaufklärung

    Vermeintliche Fehler des FG bei der Auslegung von Vorschriften der Abgabenordnung und anderer das Besteuerungsverfahren regelnder Vorschriften sind demgegenüber keine Verfahrensfehler (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1998 IX B 107/98, BFH/NV 1999, 665, und vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 77).
  • BFH, 28.02.2001 - X B 162/00

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen

    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht mithin insoweit keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich geltend, das angefochtene Urteil sei inhaltlich unzutreffend (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1998 IX B 107/98, BFH/NV 1999, 665, m.w.N.).
  • FG München, 20.02.2002 - 10 K 4780/99

    Fremdvergleich bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten mit Rückübertragungsklausel;

    Eine entsprechende Klage betreffend die Jahre 1992 bis 1994 blieb aufgrund der Versäumung der Klagefrist erfolglos (Urteil des Finanzgerichts München vom 15.05.1998 8 K 1320/97; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.12.1998 IX B 107/98).
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