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Rechtsprechung
   BFH, 03.08.1998 - V E 2/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4818
BFH, 03.08.1998 - V E 2/98 (https://dejure.org/1998,4818)
BFH, Entscheidung vom 03.08.1998 - V E 2/98 (https://dejure.org/1998,4818)
BFH, Entscheidung vom 03. August 1998 - V E 2/98 (https://dejure.org/1998,4818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen - Aussetzung der Vollziehung - Gerichtskosten - Kostenrechnung - Unrichtigr Sachbehandlung - Erinnerung

  • Judicialis

    GKG § 8; ; GKG § 8 Abs. 2; ; GKG § 5 Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 72
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 31.08.1999 - V B 53/97

    Richterablehnung

    Nachdem der erkennende Senat den verfassungsrechtlichen Bedenken des Antragstellers gegen die Vorschrift des § 19 UStG 1993 im Verfahren V B 52/97 (wegen Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuervorauszahlungen für das 1. und 2. Quartal 1996) nicht gefolgt war (Beschluß vom 11. Dezember 1997 V B 52/97, BFH/NV 1998, 751) und auch den Antrag auf Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung zurückgewiesen hatte (Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72), lehnte der Antragsteller die Richter, die an diesen Entscheidungen mitgewirkt hatten, wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

    Der Antragsteller begründet das Ablehnungsgesuch in der Sache damit, daß der Senat mit dem Beschluß in BFH/NV 1998, 751 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 19 UStG 1993 verneint hatte und hierin auch im Beschluß in BFH/NV 1999, 72 keine unrichtige Sachbehandlung erkennen konnte.

  • BFH, 29.10.1999 - VI R 7/99

    Kinderfreibetrag - Arbeitnehmerfreibetrag - Prozessvollmacht - Übertragung auf

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 2/99

    Vorlage der Prozeßvollmacht

    Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG liegt vor, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zutage tritt oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72; vom 12. Januar 1995 I S 24/94, BFH/NV 1996, 61).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 6/99

    Widerruf einer Vollmacht - Richterliche Anfrage - Unterlassen einer Beantwortung

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 8 GKG Rz. 8 b).
  • BFH, 13.04.1999 - VI R 192/98

    Prozessvollmacht, Widerruf oder Beschränkung

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 8 GKG Rz. 8 b).
  • BFH, 19.05.1999 - VI R 216/98

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Kinderfreibetrag - Prozeßvollmacht

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 8 GKG Rz. 8 b).
  • BFH, 14.07.1999 - VI R 206/98

    Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Freibetrag - Prozeßvollmacht -

    Die abweichende Beurteilung einer Verfahrensfrage genügt regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1998 V E 2/98, BFH/NV 1999, 72).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.08.1998 - XI B 69/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5180
BFH, 11.08.1998 - XI B 69/98 (https://dejure.org/1998,5180)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1998 - XI B 69/98 (https://dejure.org/1998,5180)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1998 - XI B 69/98 (https://dejure.org/1998,5180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)

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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.1998 - X R 95/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11563
BFH, 28.07.1998 - X R 95/97 (https://dejure.org/1998,11563)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1998 - X R 95/97 (https://dejure.org/1998,11563)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - X R 95/97 (https://dejure.org/1998,11563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 62 Abs 3 S 1
    Bevollmächtigter; Vollmacht; Wirksamkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 72
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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1998 - XI B 142/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4740
BFH, 29.07.1998 - XI B 142/97 (https://dejure.org/1998,4740)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1998 - XI B 142/97 (https://dejure.org/1998,4740)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - XI B 142/97 (https://dejure.org/1998,4740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Grundstück - Nutzung für eigene betriebliche Zwecke - Notwendiges Betriebsvermögen - Langfristige Verpachtung an Gewerbebetrieb - Bbetriebliche Zwecke - Gewerbliche Dienstleistungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 72
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung gestützt, so muß nach ständiger Rechtsprechung des BFH zum einen substantiiert vorgetragen werden, inwiefern die Streitsache eine Rechtsfrage aufwirft, an deren höchstrichterlicher Beantwortung ein allgemeines - über den Einzelfall hinausgehendes - Interesse besteht (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 5. August 1998 VIII B 85/97, BFH/NV 1999, 206; vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72).
  • BFH, 25.04.2001 - I B 126/00

    Geschäftsführervergütung - GmbH - Umwandlung - Einzelunternehmen -

    Der Beschwerdeführer muss vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und ihre Klärungsbedürftigkeit sowie auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1996 III B 66/96, BFH/NV 1997, 416; vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72, m.w.N.).

    Der Vortrag, der BFH habe sich mit einem vergleichbaren Sachverhalt wie im Streitfall noch nicht beschäftigt, genügt nicht (s. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 72, m.w.N.).

  • BFH, 02.03.1999 - I B 132/98

    Prüfungsanordnung gegenüber nach ausländischem Recht gegründeter KapG;

    Dies genügt aber nicht, um eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 545; vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72).
  • BFH, 19.02.1999 - I B 42/98

    Angemessenheit einer Gewinntantieme; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorentscheidung genügen aber nicht, um eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 49/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Ladung von Zeugen im Ausland

    Diese muß sich insbesondere darauf erstrecken, daß und inwieweit die Bedeutung der maßgeblichen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht (BFH-Beschluß vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72).
  • BFH, 31.03.1999 - VII B 110/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; tatsächliche Verständigung

    Diese Voraussetzungen muß die Beschwerde schlüssig darlegen (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72).
  • BFH, 03.02.1999 - X B 137/98

    NZB; Begründungserfordernis

    Denn der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat in der Beschwerdeschrift substantiiert und in sich schlüssig keine im Streitfall entscheidungserhebliche Rechtsfrage von allgemeiner, über sein eigenes Interesse am Prozeßausgang hinausreichender Bedeutung (s. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1998 X B 164/97, BFH/NV 1999, 29; vom 30. Juni 1998 IX B 28/98, BFH/NV 1999, 36; vom 13. Juli 1998 X B 70/98, BFH/NV 1999, 39, und vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72, sowie Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 61 f., jeweils m.w.N.) formuliert.
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