Rechtsprechung
BFH, 01.12.1998 - III B 78/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Hinzuschätzung - Pauschale Unsicherheitszuschläge - Angabe - Buchführung - Zuschätzungshöhe - Divergenz
- Judicialis
FGO § 132; ; FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1 u. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 96; ; AO 1977 § 162; ; AO 1977 § 162 Abs. 2 Sätze 1 u. 2; ; AO 1977 § 158
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 741
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (22)
- BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen - …
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Im übrigen ist die Rechtsfrage in der Rechtsprechung geklärt, daß nämlich bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie in Fällen nachgewiesener, in der Buchführung nicht erfaßter Mehreinnahmen ohne Bindung an das Maß einer großen oder gar überwiegenden Wahrscheinlichkeit griffweise ein Sicherheitszuschlag im Wege der Schätzung angesetzt werden darf (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373 unter Ziff. 4. der Gründe, m.w.N.;… vom 20. Mai 1988 III R 217/84, BFH/NV 1990, 17 unter Ziff. 3. der Gründe;… ferner Rüsken in Klein, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 162 Anm. 1;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 162 AO 1977 Tz. 45, m.w.N.;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 162 AO 1977 Rz. 39).Der BFH hat die Sicherheitszuschläge als eine griffweise Schätzung charakterisiert, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen steht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 373 unter Ziff. 4. der Gründe, m.w.N.).
Darüber hinaus hat die Rechtsprechung, wie ausgeführt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109 unter Ziff. 3. der Gründe, m.w.N.), für den Fall, daß aus dem Sachverhalt keine ausreichenden zahlenmäßigen Anhaltspunkte für eine Hinzuschätzung erkennbar seien, auch eine griffweise Schätzung als zulässig angesehen (vgl. auch BFH/NV 1995, 373, 375).
- BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80
Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Von ihnen ist nach § 118 Abs. 2 FGO im Beschwerde- und in einem künftigen Revisionsverfahren auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409 unter Ziff. 1. d der Gründe, wonach die Schätzung in ihrer Gesamtheit --einschließlich der methodischen Überlegungen-- zu den tatsächlichen Feststellungen gehört;… ferner vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416 unter Ziff. 1. b der Gründe, m.w.N.;… vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582, 584, ständige Rechtsprechung).Dabei kann ein verhältnismäßig grobes Schätzverfahren gewählt und es dürfen trotz Verschiebungen in einzelnen Jahren, z.B. für alle Jahre gleiche Aufschlagsätze gewählt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409 unter Ziff. 2. b der Gründe).
- BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Willkür nimmt der BFH erst an, wenn das FA bewußt zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259 unter Ziff. 2. b der Gründe;… vom 21. Februar 1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683 unter 2. d der Gründe; ferner vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226 unter Ziff. 2. und 3. der Gründe, m.w.N.).Indes hat der BFH insoweit keine generell abschließende Höchstgrenze in dem Sinne für Zuschätzungen festgelegt, daß sich Sicherheitszuschläge nicht auch am oberen Bereich des Schätzungsrahmens bewegen dürften (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259 unter Ziff. 2. b der Gründe).
- BFH, 20.05.1988 - III R 217/84
Anforderungen an die Grundsätze des Vermögensvergleichs - Überschuss der …
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Im übrigen ist die Rechtsfrage in der Rechtsprechung geklärt, daß nämlich bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie in Fällen nachgewiesener, in der Buchführung nicht erfaßter Mehreinnahmen ohne Bindung an das Maß einer großen oder gar überwiegenden Wahrscheinlichkeit griffweise ein Sicherheitszuschlag im Wege der Schätzung angesetzt werden darf (…vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373 unter Ziff. 4. der Gründe, m.w.N.; vom 20. Mai 1988 III R 217/84, BFH/NV 1990, 17 unter Ziff. 3. der Gründe;… ferner Rüsken in Klein, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 162 Anm. 1;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 162 AO 1977 Tz. 45, m.w.N.;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 162 AO 1977 Rz. 39).e) In dem Urteil des BFH vom 20. Mai 1988 III R 217/84 (BFH/NV 1990, 17 unter Ziff. 3. der Gründe) hat der BFH lediglich rechtlich nicht beanstandet, daß die konkret ermittelten Betriebseinnahmen um maßvolle Sicherheitszuschläge erhöht worden waren.
- BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen. …
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Der BFH hat insoweit zudem einen weiten Schätzungsrahmen zugestanden, nämlich von einer beanstandeten Einlagebuchung (einem Kassenfehlbetrag) bis zur Summe aller dieser Beträge sowie eines zusätzlichen Zuschlages in angemessener Höhe (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 39/87, BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109 unter Ziff. 3. der Gründe, m.w.N.).Darüber hinaus hat die Rechtsprechung, wie ausgeführt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109 unter Ziff. 3. der Gründe, m.w.N.), für den Fall, daß aus dem Sachverhalt keine ausreichenden zahlenmäßigen Anhaltspunkte für eine Hinzuschätzung erkennbar seien, auch eine griffweise Schätzung als zulässig angesehen (…vgl. auch BFH/NV 1995, 373, 375).
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Willkür nimmt der BFH erst an, wenn das FA bewußt zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259 unter Ziff. 2. b der Gründe;… vom 21. Februar 1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683 unter 2. d der Gründe; ferner vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226 unter Ziff. 2. und 3. der Gründe, m.w.N.).d) Die unter c) gemachten Ausführungen gelten in entsprechender Weise hinsichtlich des weiteren, von den Klägern benannten Divergenzurteils des BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82 (BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226), wonach Schätzungen insgesamt in sich schlüssig und ihre Ergebnisse darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein müssen.
- BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93
Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
In der Beschwerdeschrift müssen die divergierenden Rechtssätze im Urteil des FG und in der Entscheidung des BFH einander so gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890 unter Ziff. 1. der Gründe, m.w.N.).Für das Vorhandensein einer Abweichung ist es hingegen ohne Bedeutung, ob die Würdigung des Sachverhalts durch das FG, ohne daß eine Abweichung in dem zuvor umschriebenen Sinne vorliegt, als zwingend oder als sachlich zutreffend angesehen werden kann (vgl. BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890;… BFH-Beschluß vom 14. Juni 1995 II B 106/94, BFH/NV 1995, 1005 unter Ziff. 1. der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 21.02.1990 - X R 54/87
Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung …
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Willkür nimmt der BFH erst an, wenn das FA bewußt zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259 unter Ziff. 2. b der Gründe; vom 21. Februar 1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683 unter 2. d der Gründe; ferner vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226 unter Ziff. 2. und 3. der Gründe, m.w.N.).Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat darüber hinaus in einer Entscheidung hervorgehoben, daß außer diesen allgemeinen Schätzungsgrundsätzen keine festen Regeln angegeben werden können, vielmehr die Behörde im Rahmen ihrer Schätzungsbefugnis in dem dortigen Streitfall den angemessenen Kassenbestand nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen habe (vgl. BFH in BFH/NV 1990, 683 unter Ziff. 2. c der Gründe).
- BFH, 28.03.1963 - V 91/60
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
c) In dem Urteil des BFH vom 28. März 1963 V 91/60 (Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Reichsabgabenordnung, § 222, Rechtsspruch 203) hat der BFH ausgeführt, bei der Bemessung der Höhe der Unsicherheitszuschläge müsse erkennbar sein, von welchen Gesichtspunkten sich das FA bzw. das FG habe leiten lassen. - BFH, 03.05.1983 - VIII R 222/81
Auszug aus BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
b) Nach diesen Grundsätzen ist eine Divergenz zu dem Urteil des BFH vom 3. Mai 1983 VIII R 222/81 (nicht veröffentlicht --NV--), nicht hinreichend dargetan. - BFH, 24.10.1990 - II B 31/90
- Keine Abweichung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO bei bedeutsamen und …
- BFH, 14.06.1995 - II B 106/94
Hinreichende Bezeichnung einer behaupteten Divergenz oder eines geltend gemachten …
- BFH, 20.02.1995 - II B 76/94
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision
- BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88
Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer …
- BFH, 17.03.1988 - III B 82/85
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
- BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95
Zulässigkeit des Verzichts auf die Rüge des Übergehens eines Beweisangebots im …
- BFH, 23.01.1992 - II B 64/91
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
- BFH, 08.02.1995 - II B 66/94
Darlegung des Interesses der Allgemeinheit einer Rechtsfrage zur Führung einer …
- BFH, 21.10.1997 - VIII R 18/96
Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen
- BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86
Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt - …
- BFH, 07.08.1974 - II R 169/70
Klage - Klageerhebung - Faksimile - Unterschrift - Faksimilierte Unterschrift - …
- BFH, 15.07.1976 - V B 35/75
Steuersatz von Gaststättenumsätzen - Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung - …
- BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung
Zwar gehört die Schätzung in ihrer Gesamtheit, einschließlich der methodischen Überlegungen, zu den tatsächlichen Feststellungen des FG, die für das Revisionsgericht bindend sind (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 118 FGO, Tz. 74). - BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04
Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten - …
Der Senat kann allerdings in der Sache nicht abschließend entscheiden, da das FG --von seinem Rechtsstandpunkt aus zu Recht-- keine Feststellungen zu den vom FA für die vorgenommenen Hinzuschätzungen (…vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373) zugrunde gelegten, auf den von den Saalmietern erteilten Auskünften beruhenden tatsächlichen Schätzungsgrundlagen getroffen hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741). - FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09
Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung …
Eine Schätzung ist dann rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falls gezogenen Schätzungsrahmen verlässt (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741).
- FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18
Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von …
Soweit sich die Schätzung innerhalb des Rahmens bewegt, den der durch die Finanzbehörde unter Mitwirkung des Steuerpflichtigen festgestellte Sachverhalt vorgibt, ist sie nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09, BStBl II 2016, 447). - FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2002 - 2 V 1654/01
AdV-Gewährung: Keine "Rückwirkung" auf den Fälligkeitszeitpunkt bei …
Für die Bestimmung des Zeitpunktes, ab welchem die Wirkungen der Vollziehung eines Steuerbescheides aufzuheben sind, kommt es darauf an, ab wann ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides erkennbar vorlagen (vgl. BFH, BFH/NV 1999, 741 ;… BFH, BFH/NV 1989, 176; BFH, BStBl. 1987, 389).Sind solche Anhaltspunkte jedoch - wie im vorliegenden Fall - nicht erkennbar, so ist eine griffweise Schätzung zulässig, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen stehen muss (vgl. BFH, BFH/NV 1999, 741 ;… BFH, BFH/NV 1995, 373 m.w.N.).
Der Antragsgegner darf sich dabei an dem oberen Rahmen des Schätzungsermessens orientieren (BFH, BFH/NV 1999, 741 ).
Bei Kassenfehlbeträgen, die durch Einlagen wieder ausglichen worden sind, hat der Antragsgegner im Rahmen seiner Schätzungsbefugnis den angemessenen Kassenbestand nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen (vgl. BFH, BFH/NV 1999, 741 ;… BFH, BFH/NV 1990, 683).
Die Rechtsprechung hat dem Antragsgegner insoweit einen weiten Schätzungsrahmen zugestanden, nämlich von einer beanstandeten Einlagebuchung (einem Kassenfehlbetrag) bis zur Summe aller dieser Beträge sowie eines zusätzlichen Zuschlages in angemessener Höhe (vgl. BFH, BFH/NV 1999, 741 ; BFH, BStBl 1990, 109).
- FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem …
Schätzungsunschärfen gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH-Beschluss vom 1.12.1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741). - FG Sachsen, 01.03.2002 - 2 V 1654/01
Erhöhung der ursprünglichen Festsetzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb, der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.05.2000 - III B 97/99
Divergenz; Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Divergenzrüge entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO erhoben ist, insbesondere, ob in der Beschwerdeschrift die divergierenden Rechtssätze im Urteil des Finanzgerichts (FG) und in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) einander so gegenüber gestellt wurden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741, m.w.N.).Soweit das FG mit seinen Ausführungen eine Würdigung des Sachverhalts vorgenommen hat, ist es für das Vorhandensein einer Abweichung ohne Bedeutung, ob die Sachverhaltswürdigung als zwingend oder sachlich zutreffend angesehen werden kann (Senatsentscheidung in BFH/NV 1999, 741, m.w.N.).
Die darin liegende Sachverhaltswürdigung durch das FG kann nicht mit der Divergenzrüge angegriffen werden; denn das FG stellt keinen abweichenden abstrakten Rechtssatz auf, wenn sich das Ergebnis der Entscheidung allein aufgrund der Tatsachenwürdigung nach den konkreten Umständen des Einzelfalles ergibt (Senatsentscheidung in BFH/NV 1999, 741).
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04
Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten
Der Senat kann allerdings in der Sache nicht abschließend entscheiden, da das FG --von seinem Rechtsstandpunkt aus zu Recht-- keine Feststellungen zu den vom FA für die vorgenommenen Hinzuschätzungen (…vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373) zugrunde gelegten, auf den von den Saalmietern erteilten Auskünften beruhenden tatsächlichen Schätzungsgrundlagen getroffen hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741). - BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06
VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften
Eine Abweichung kann deshalb auch vorliegen, wenn das FG einem bestimmten Sachverhalt eine andere Rechtsfolge beigemessen hat als sie der BFH zu einem im Wesentlichen gleichen Sachverhalt ausgesprochen hat (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741). - BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der …
- BFH, 08.08.2002 - III B 48/02
InvZul; Zugang des Zulagenantrages
- BFH, 05.04.2004 - X B 158/03
Darlegung der grds. Bedeutung und einer Divergenz
- FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer …
- BFH, 05.04.2004 - X B 176/03
Anforderungen an die Darlegung der grds. Bedeutung (hier: Schätzung hinterzogener …
- FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Verwertbarkeit von Testkäufen
- BFH, 24.02.2003 - III B 117/02
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.; …
- BFH, 02.08.2001 - III B 29/01
Beschwerde - Zurückweisung der Beschwerde - Divergenzrüge - Betriebsvorrichtung - …
- BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06
Divergenz
- BFH, 03.02.2011 - V B 132/09
Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen
- BFH, 22.08.2007 - VIII B 220/06
Änderung bestandskräftiger Verwaltungsakte wegen nachträglich bekannt gewordener …
- BFH, 02.11.2000 - X B 39/00
Mitwirkungspflicht
- BFH, 19.11.2002 - X B 117/01
Negative Einkünfte nach Aufgabe eines Gewerbebetriebs - Darlegungserfordernisse …
- BFH, 04.09.2002 - IX B 194/01
Fehlende Schlüssigkeit einer Schätzung - Fehlerhafte Anwendung anerkannter …
- FG Saarland, 17.01.2013 - 1 K 1362/11
Umsatzsteuerliche Rechnungsberichtigung - Schätzungsbefugnis wegen fehlerhafter …
- FG Münster, 10.03.2005 - 8 K 7687/00
Gewinnschätzung trotz Vorlage einer Einnahme-Überschussrechnung; Einkommensteuer …
- FG München, 21.11.2016 - 7 K 2784/15
Finanzamt, Lohnsteuer, Bundesfinanzhof, Steuerhinterziehung
- BFH, 12.10.2006 - X B 134/05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die Darlegung …
- BFH, 11.01.2003 - III B 97/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, zulagenrechtliche Zuordnung von Mischbetrieben
- BFH, 20.07.1999 - X B 10/99
Schätzungsfälle; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18
Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode
- FG München, 28.07.2014 - 7 K 1127/13
Zuschätzungen Taxiunternehmen
- BFH, 10.08.1999 - III B 87/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verpächterwahlrecht
- FG München, 08.03.2022 - 7 V 2634/21
Rechtmäßiger Umsatzsteuerbescheid - Wahl der Schätzungsmethode
- BFH, 28.03.2001 - VI B 322/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Auslandsaufenthalt - …
- FG München, 27.08.2018 - 7 V 1846/18
Anforderungen an die Schätzungsmethode des Finanzamts
- FG München, 04.07.2008 - 7 V 1196/08
Aussetzung der Vollziehung: Teilwertabschreibung einer Schadensersatzforderung, …
- FG München, 20.05.2008 - 14 V 321/08
Zuschätzungen bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung - Mitwirkungspflicht des …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2013 - 5 K 1967/10
Schätzungsrahmen bei erheblichen Schwankungen nachweisbarer Jahresumsätze über …
- FG München, 29.08.2016 - 7 K 402/16
Akteneinsicht, Bundesfinanzhof, Finanzamt, Gewerbebetrieb, Rechtsmittelbelehrung, …
- FG München, 29.08.2016 - 7 K 404/16
Akteneinsicht, Bundesfinanzhof, Finanzamt, Finanzbehörde, Offensichtliche …
- FG München, 27.07.2015 - 7 K 697/14
Zuschätzungen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz
- FG München, 29.03.2012 - 14 K 1597/11
Zurechnung und Hinzuschätzung von Umsätzen
- FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 274/98
Wirksamkeit einer Ladung zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung; …
- FG München, 18.07.2013 - 10 K 1015/10
Schätzung von Betriebseinnahmen
- FG Münster, 24.01.2007 - 12 K 2226/05
- FG München, 11.02.2016 - 7 K 530/15
Schätzungsbefugnis des Finanzamts
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 256/02
Abgrenzung von Mitunternehmerschaft zu Subunternehmerverhältnis