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   BFH, 20.04.1998 - V B 129/97   

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BFH, 20.04.1998 - V B 129/97 (https://dejure.org/1998,3386)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1998 - V B 129/97 (https://dejure.org/1998,3386)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1998 - V B 129/97 (https://dejure.org/1998,3386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schätzung des Unternehmers bezüglich nicht abziehbaren Teilbeträgen

  • Judicialis

    UStG 1993 § 9 Abs. 1, 2 i.V.m. § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG 1993 15 Abs. 4 Satz 1 und 2; ; AO 1977 § 233a; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 129

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 79
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/97
    Dem entspreche es, daß der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 12. März 1992 V R 70/87 (BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755) die Nutzung der Grundflächen in der Regel als sachgerechten Maßstab für die Feststellung des Umfangs der Abziehbarkeit von Vorsteuern angesehen habe.

    Die Aufteilung von Vorsteuerteilbeträgen nach Flächenschlüsseln hat der Senat bisher --so auch in dem vom FA erwähnten Urteil in BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755-- in Fällen der Herstellung eines Gebäudes als sachgerechte Schätzung beurteilt.

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/97
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheids anhand des im Beschwerdeverfahren heranziehbaren aktenkundigen Sachverhalts und des neuen Vorbringens der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 69 FGO Rz. 100, m.w.N.) neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluß vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/97
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheids anhand des im Beschwerdeverfahren heranziehbaren aktenkundigen Sachverhalts und des neuen Vorbringens der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 69 FGO Rz. 100, m.w.N.) neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluß vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263, m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76

    Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/97
    Beim Erwerb gemischt genutzter bebauter Grundstücke, die durch Vermietung zur Ertragserzielung bestimmt sind, wird das Ertragswertverfahren regelmäßig für die Ermittlung des Verkehrswerts und die Bildung des Gesamtkaufpreises herangezogen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1977 VII ZR 2/76, Wertpapier-Mitteilungen 1977, 1055, m.w.N.; Simon/Kleiber, Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 7. Aufl., Rz. 1.134; Pohnert, Kreditwirtschaftliche Wertermittlung, 5. Aufl., 1977, S. 231 ff.).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 19/09

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15

    Aus den vorgenannten Bestimmungen hat der vorlegende Senat geschlossen, dass das Unionsrecht den Umsatzschlüssel als Regel-Aufteilungsmaßstab vorgibt (BFH-Urteile vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a; vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 20. April 1998 V B 129/97, BFH/NV 1999, 79).
  • FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug bei gemischt vermietetem Grundstück

    Nach § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG (der insoweit der zugelassenen Individualregelung des Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchstabe c) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - 6. EG-RL - entspricht; vgl. dazu auch Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 12.03.1998 V R 50/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1998, 525 und Beschluss vom 20.04.1998 V B 129/97, BFH/NV 1998, 79) richtet sich die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern nach der wirtschaftlichen Zuordnung der Vorleistungen.
  • BFH, 25.07.2000 - XI S 4/00

    Prozesskostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Gegenvorstellung - Erlass von

    Mit Beschlüssen vom 10. Juli 1997 XI B 45/97 und XI S 9/97 (BFH/NV 1998, 79) hat der erkennende Senat sowohl die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) durch das Finanzgericht (FG) als auch den Antrag an den Bundesfinanzhof (BFH) auf PKH für ein Rechtsmittelverfahren zurückgewiesen.
  • BFH, 13.01.2000 - III B 88/99

    Ablehnender PKH-Beschluss; Beschwerde; Vertretungszwang

    Es fehlt bereits an der nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung mit einzureichenden Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluss vom 10. Juli 1997 XI S 9/97, BFH/NV 1998, 79).
  • BFH, 31.08.1999 - VIII B 29/99

    Beschwerde gegen PKH-Ablehnungsbeschluss; Auslegung der Beschwerdeschrift

    Nachdem der Antragsteller bereits am 25. Juni 1998 eidesstattliche Versicherungen gegenüber dem Amtsgericht M abgegeben und am 26. Juni 1998 erstmalig eine Ladung zur mündlichen Verhandlung erhalten hatte, stellte er seinen PKH-Antrag, dem zudem eine nicht unterschriebene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 142 FGO) beigefügt war (zum Erfordernis einer Unterschrift vgl. BFH-Beschluß vom 10. Juli 1997 XI S 9/97, BFH/NV 1998, 79), erst am 2. September 1998 und damit lediglich sechs Tage vor der mündlichen Verhandlung.
  • FG Hamburg, 23.06.2004 - I 384/00

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung in den

    Dies wird z.B. bei unterschiedlichen Zwecken dienenden Gebäuden regelmäßig durch Anwendung einer identischen Wertfindungsmethode gewährleistet (vgl. zu allem BFH-Urteil vom 12. März 1998 - V R 50/97 - BStBl II 1998, 525 und BFH-Beschluss vom 20. April 1998 - V B 129/97 - BFH/NV 1999, 79).
  • BFH, 25.07.2000 - XI S 5/00

    Prozesskostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Gegenvorstellung - Erlass von

    Mit Beschlüssen vom 10. Juli 1997 XI B 45/97 und XI S 9/97 (BFH/NV 1998, 79) hat der erkennende Senat sowohl die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) durch das Finanzgericht (FG) als auch den Antrag an den Bundesfinanzhof (BFH) auf PKH für ein Rechtsmittelverfahren zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BFH, 20.04.1998 - V B 129/98   

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https://dejure.org/1998,19279
BFH, 20.04.1998 - V B 129/98 (https://dejure.org/1998,19279)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1998 - V B 129/98 (https://dejure.org/1998,19279)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1998 - V B 129/98 (https://dejure.org/1998,19279)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewerblich genutzter Grundstücksteil - Steuerfreiheit der Vermietung - Vorsteuerabzug - Grundstückslieferung - Anschaffungsnebenkosten - Nachzahlungszinsen - Ertragswertberechnung - Vorsteueraufteilung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/98
    Dem entspreche es, daß der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 12. März 1992 V R 70/87 (BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755) die Nutzung der Grundflächen in der Regel als sachgerechten Maßstab für die Feststellung des Umfangs der Abziehbarkeit von Vorsteuern angesehen habe.

    Die Aufteilung von Vorsteuerteilbeträgen nach Flächenschlüsseln hat der Senat bisher --so auch in dem vom FA erwähnten Urteil in BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755-- in Fällen der Herstellung eines Gebäudes als sachgerechte Schätzung beurteilt.

  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76

    Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/98
    Beim Erwerb gemischt genutzter bebauter Grundstücke, die durch Vermietung zur Ertragserzielung bestimmt sind, wird das Ertragswertverfahren regelmäßig für die Ermittlung des Verkehrswerts und die Bildung des Gesamtkaufpreises herangezogen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1977 VII ZR 2/76, Wertpapier-Mitteilungen 1977, 1055, m. w. N. ; Simon/Kleiber, Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 7. Aufl. , Rz. 1.134; Pohnert, Kreditwirtschaftliche Wertermittlung, 5. Aufl. , 1977, S. 231 ff. ).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/98
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheids anhand des im Beschwerdeverfahren heranziehbaren aktenkundigen Sachverhalts und des neuen Vorbringens der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl. , § 69 FGO Rz. 100, m. w. N. ) neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluß vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263, m. w. N. ).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 129/98
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheids anhand des im Beschwerdeverfahren heranziehbaren aktenkundigen Sachverhalts und des neuen Vorbringens der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl. , § 69 FGO Rz. 100, m. w. N. ) neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluß vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263, m. w. N. ).
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