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   BFH, 10.12.1998 - V R 58/97   

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https://dejure.org/1998,1499
BFH, 10.12.1998 - V R 58/97 (https://dejure.org/1998,1499)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1998 - V R 58/97 (https://dejure.org/1998,1499)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - V R 58/97 (https://dejure.org/1998,1499)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beratervertrag - Weiterbeschäftigung - Umsatzsteuerfestsetzung - Abfindung - Abschlußzahlung - Verfahrensmangel - Sachaufklärung - Beiladung

  • Judicialis

    EStG § 24; ; EStG § ... 19; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; UStG 1991 § 3 Abs. 9; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3; ; AktG § 76 Abs. 3; ; AktG § 78 Abs. 2; ; AktG § 78 Abs. 2; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Schadensersatz
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Falltypen des Schadensersatzes
    Entschädigung aufgrund von Vertragsverletzungen
    Aufwendungsersatzzahlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie wegen Verletzung von Urheberrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
    Zahlungen nach dem UWG

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1991, FGO § 76 Abs 1, FGO § 60 Abs 3
    Leistungsaustausch; Schadensersatz; Vergleich; Verzicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 987
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    c) Entschädigungs- oder Schadensersatzleistungen sind dagegen kein Entgelt i.S. des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlungsempfänger erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 V R 58/97, BFH/NV 1999, 987; in BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 14; in BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 26, und vom 16. Januar 2014 V R 22/13, BFH/NV 2014, 736, Rz 20).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    c) Entschädigungs- oder Schadensersatzleistungen sind dagegen kein Entgelt i.S. des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 V R 58/97, BFH/NV 1999, 987, unter II.1., Rz 18; in BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 14; in BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 26; vom 16. Januar 2014 V R 22/13, BFH/NV 2014, 736, Rz 20; in BFHE 257, 154, Rz 19).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Schadensersatzzahlungen sind kein Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer, wenn die Zahlung - wie hier - nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern deshalb, weil dieser nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und dessen Folgen einzustehen hat ( BFH, Urt. v. 10.12.1998 - V R 58/97, [...] Tz. 17 f.; KG NJW-RR 2000, 123, 124).
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