Rechtsprechung
   BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,737
BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97 (https://dejure.org/1998,737)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1998 - IV B 108/97 (https://dejure.org/1998,737)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - IV B 108/97 (https://dejure.org/1998,737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Aktivitäten nach Auflösung - Gewinnfeststellungsbescheid - Gewerbesteuermeßbescheid - Vermietung von Wohnungen - Veräußerung von Wohnungen

  • Judicialis

    AO 1977 § 38; ; AO 1977 § ... 41 Abs. 2; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 80 Abs. 2; ; AO 1977 § 110; ; AO 1977 § 164; ; AO 1977 § 165; ; AO 1977 § 357; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 3 a.F.; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 65; ; FGO § 69 Abs. 2; ; VwGO § 82; ; BGB § 730 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 21.05.1992 - IV R 146/88

    Fortbestand einer handelsrechtlich voll beendeten Personengesellschaft im

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1992 IV R 146/88 (BFH/NV 1993, 303) entschieden hat, besteht eine KG steuerlich fort, bis die Ansprüche des FA aus dem Gewerbesteuerrechtsverhältnis vollständig abgewickelt sind.

    Eine solche Klage ist unzulässig (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1993, 303, unter 2.).

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    Die weitere Individualisierung und Konkretisierung, wer nun aus diesem Kreis Kläger sein sollte, konnte noch nach Ablauf der Klagefrist erfolgen (BFH-Urteil in BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 5. Mai 1982 7 B 201.81, Die Öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1982, 827 zu dem § 65 FGO vergleichbaren § 82 der Verwaltungsgerichtsordnung).

    Das gilt jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Zahl der in Betracht kommenden Kläger mit acht Personen klein und leicht überschaubar war (BVerwG in DÖV 1982, 827).

  • BFH, 12.05.1989 - III R 132/85

    - Berücksichtigung von dem FA bekannten Umständen bei Auslegung einer Klage -

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    Vielmehr sind bei der Auslegung der Klageschrift auch diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu berücksichtigen, die nur für das FA als einem der beiden Adressaten der Klage bereits zum Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift erkennbar waren (BFH-Urteil vom 12. Mai 1989 III R 132/85, BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, unter Hinweis auf das unveröffentlichte Senatsurteil vom 12. April 1984 IV R 209/83).

    Die weitere Individualisierung und Konkretisierung, wer nun aus diesem Kreis Kläger sein sollte, konnte noch nach Ablauf der Klagefrist erfolgen (BFH-Urteil in BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 5. Mai 1982 7 B 201.81, Die Öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1982, 827 zu dem § 65 FGO vergleichbaren § 82 der Verwaltungsgerichtsordnung).

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    In dieser Preisgestaltung ist ein gewichtiges Indiz für einen Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88 (BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
  • BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83

    Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    Ein Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt worden ist, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.1985 - IV R 180/83

    Verfahrensbeteiligter bei der Klage einer KG gegen Ergebnisse einer Aussenprüfung

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    Bei dieser --nach der Verständnismöglichkeit des Empfängers-- vorzunehmenden Auslegung sind zur Bestimmung des in der Rechtsbehelfsschrift genannten Klägers alle dem FG und dem FA bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 1986 III R 12/81, BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178, und vom 25. September 1985 IV R 180/83, BFH/NV 1986, 171, m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    Kommt die Empfangsbehörde dieser Verpflichtung nicht nach und wäre bei ordnungsgemäßem Verhalten der fristgebundene Schriftsatz rechtzeitig bei der Rechtsmittelbehörde eingegangen, so spricht vieles dafür, daß dem Rechtsmittelführer gemäß § 110 AO 1977 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zu bewilligen ist und daß auf das Verschulden des Rechtsmittelführers nicht entscheidend abgestellt werden darf (Tikpe/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 357 AO 1977 Tz. 10, zum Zivilprozeßrecht: Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 3173; BGH-Urteil vom 1. Dezember 1997 II ZR 85/97, Deutsches Steuerrecht 1998, 351).
  • BFH, 14.11.1986 - III R 12/81

    Parteibezeichnung - Berichtigung

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    Bei dieser --nach der Verständnismöglichkeit des Empfängers-- vorzunehmenden Auslegung sind zur Bestimmung des in der Rechtsbehelfsschrift genannten Klägers alle dem FG und dem FA bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 1986 III R 12/81, BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178, und vom 25. September 1985 IV R 180/83, BFH/NV 1986, 171, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.1994 - VII R 93/93

    Haftung aufgrund von Umsatzsteuerschulden - Vorliegen wahrheitswidriger Angabe

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    Abgesehen davon würde selbst die Unwirksamkeit der Prüfungsanordnung kein Verwertungsverbot auslösen, weil die durch die angefochtenen Bescheide geänderten Feststellungsbescheide 1987 bis 1991 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 1994 VII R 93/93, BFH/NV 1995, 572).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 60/91

    Außenprüfung bei beendigter KG

    Auszug aus BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
    Eine Außenprüfung ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 60/91 (BFHE 169, 294, BStBl II 1993, 82) entschieden hat, auch bei einer privatrechtlich vollbeendigten Personengesellschaft zulässig.
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89

    Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete

  • BFH, 10.11.1993 - I S 9/93

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BFH, 17.02.1994 - VIII R 13/94

    Die Zahlung eines Spitzenausgleichs bei der Realteilung einer

  • BFH, 18.03.1986 - VII R 146/81

    Zur Haftung nach § 75 Abs. 1 AO 1977 in den Fällen der Überlassung des

  • BFH, 12.04.1984 - IV R 209/83
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    - Die Gesellschafter einer Grundstücksgesellschaft verkaufen ihre Anteile vor Veräußerung des zuvor erworbenen und bebauten Grundstücks zu unüblichen Bedingungen an ihre Ehegatten, wobei zumindest der erste Enderwerber im Zeitpunkt der Übertragung der Anteile bereits gefunden war, so dass "die dazwischengeschobene Übertragung der Anteile keinen erkennbaren Sinn hatte" (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146).

    Es wäre dann aus einer noch festzustellenden (III.) zeitlichen Abfolge der Geschehnisse zu folgern, dass die Söhne nur formal zwischengeschaltet worden wären (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 146).

  • BFH, 10.07.2019 - X R 21/17

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

    (3) Wird, wie vorliegend, eine nahe stehende natürliche Person in die Grundstücksaktivitäten des Steuerpflichtigen einbezogen, sollen --wenn für die Gestaltung keine außersteuerlichen Gründe erkennbar sind-- die Veräußerungen durch diese nahe stehende Person dem Steuerpflichtigen über § 42 AO zugerechnet werden können, wenn aufgrund einer Würdigung des Gesamtbilds der Verhältnisse der Steuerpflichtige "das Geschehen beherrscht und steuert" (u.a. Senatsurteil vom 15.03.2005 - X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.c) bzw. die Zwischenschaltung wirtschaftlich sinnlos ist (BFH-Beschluss vom 06.05.1998 - IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146, unter 1.b cc [entgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Grundstücks-GbR auf den Ehepartner, wenn zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung bereits ein Erwerber des sodann veräußerten Grundbesitzes gefunden war]).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    a) Der Senat kann offen lassen, aus welchen Gründen die Sachbearbeiterin des unzuständigen FA die Rechtsbehelfschrift nicht weitergeleitet hat, obwohl eine unzuständige Behörde, eine bei ihr eingegangene Rechtsbehelfsschrift aus rechtsstaatlichen Gründen wegen des Gebotes der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes ohne schuldhaftes Zögern an die zutreffende Anbringungsbehörde weiterzuleiten hat (vgl. § 89 Satz 1 AO 1977 und Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes --GG--; ferner BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146; Urteil des FG Nürnberg vom 5. November 1980 V 255/80, EFG 1981, 162, sowie Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 357 AO 1977 Rz. 38).

    Geschieht dies allerdings nicht, bewirkt nach überwiegender Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbst ein sog. überholendes Verschulden der Behörde grundsätzlich nicht die Aufhebung der Kausalität des Verschuldens des Rechtsbehelfsführers an der Fristversäumnis (vgl. Entscheidungen des BFH vom 12. Januar 1968 VI R 140/67, BFHE 90, 395, BStBl II 1968, 121; in BFH/NV 1993, 219, 220; vom 1. August 1985 V R 84/85, BFH/NV 1986, 287, 288, m.w.N.; offen gelassen in BFH/NV 1999, 146; BVerwG-Urteil in BVerwGE 55, 62, HFR 1978, 298; s. auch Birkenfeld, a.a.O., § 357 AO 1977 Rz. 38; Wüllenkemper, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2000, 366, 367; a.A. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 357 AO 1977 Tz. 26, und Kühn/Hofmann, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 357 AO 1977 Anm. 4 c).

    Anders kann es nach insbesondere im Anschluss an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 99, 115, NJW 1995, 3173 in der Rechtsprechung zunehmend vertretener Auffassung der Gerichte dann sein, wenn der Rechtsbehelf, der bei der unzuständigen Behörde/bzw. einem unzuständigen Gericht eingelegt worden, aber dort so rechtzeitig eingegangen ist, dass die Weiterleitung an die zuständige Behörde/Gericht im Zuge des ordentlichen Geschäftsganges ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 146, für den Fall, dass die Rechtsbehelfsschrift die richtige Behörde benennt, gleichwohl aber fehlgeleitet worden ist; BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794; für das Zivilprozessrecht BVerfGE 93, 99, 113, NJW 1995, 3173; BGH-Urteil vom 1. Dezember 1997 II ZR 85/97, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 351; BAG-Urteil vom 16. Dezember 1971 5 AZR 384/71, BAGE 24, 81; BVerwG vom 2. Februar 1990 9 B 222/89, NJW 1990, 1747, und vom 27. April 1990 IV C 10/87, NJW 1990, 2639; s. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 357 AO 1977 Tz. 26; Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 51 für das Revisionsverfahren; Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, § 110 AO 1977 Rz. 19, der darauf abstellt, dass die falsche Adressierung für die unzuständige Behörde ohne nähere Prüfung erkennbar ist).

    Das vom BVerfG dem Interesse des Rechtsschutzsuchenden an einer Verfahrenserleichterung gegenübergestellte Interesse der Justiz am Schutz ihrer Funktionsfähigkeit durch Verschonung von unangemessenen Belastungen bewirkt für den behördlichen Bereich, dass zwar grundsätzlich eine Verpflichtung besteht, leicht und einwandfrei als fehlgeleitete Frist wahrende Einspruchsschreiben erkennbare Schriftstücke im Zuge des ordnungsgemäßen Geschäftsganges an die zuständige Behörde weiterzuleiten (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 146); dass aber wegen des damit verbundenen ins Gewicht fallenden Arbeitsaufwandes von der Behörde nicht erwartet werden kann, jedes eingehende Schreiben unverzüglich inhaltlich daraufhin zu überprüfen, ob es sich hierbei um einen Rechtsbehelf gegen einen von einer anderen Behörde erlassenen Verwaltungsakt handelt und ggf. den richtigen Adressaten zu ermitteln.

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 4/19

    Auslegung von Einspruchsschreiben

    Vielmehr ist es im Hinblick auf den Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung (s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.09.2002 - 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835) ohne Bedeutung, wenn die Konkretisierung eines auslegungsbedürftigen Rechtsschutzbegehrens erst nachträglich --innerhalb oder sogar außerhalb der Einspruchsfrist-- erfolgt (Siegers in HHSp, § 357 AO Rz 49 und 54; zur Präzisierung der bis zum Ablauf der Klagefrist zu machenden Mindestangaben vgl. BFH-Urteil vom 12.05.1989 - III R 132/85, BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, beginnend unter II.1., Rz 10 f.; BFH-Beschluss vom 06.05.1998 - IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146, unter 1.a aa, Rz 33).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Andererseits besteht aber für die Behörden grundsätzlich die Verpflichtung, leicht und einwandfrei als fehlgeleitete fristwahrende Einspruchsschreiben erkennbare Schriftstücke im Zuge des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ohne schuldhaftes Zögern an die zuständige Behörde weiterzuleiten (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Mai 1998, BFH/NV 1999, S. 146).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

    Dabei sind auch die Umstände heranzuziehen, die nur dem FA als einem Adressaten der Klage (neben dem FG) erkennbar waren (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146).

    Da aber für das FA erkennbar war, dass die Klage zulässigerweise nur von den ehemaligen Gesellschaftern der voll beendeten Gesellschaft erhoben werden konnte, kann auch die Klage gegen den Wortlaut nur dahin ausgelegt werden, dass sie von einem oder allen ehemaligen Gesellschaftern eingelegt worden ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 146, und BFH-Urteil vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162).

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08

    Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft

    (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146, m.w.N.).

    Die Klage ist daher dahin gehend auszulegen, dass sie vom Kläger als dem durch die Einspruchsentscheidung beschwerten Gesellschafter erhoben worden ist (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 146); denn sie richtet sich gegen die Feststellungsbescheide für die Streitjahre in der Fassung der Einspruchsentscheidung.

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

  • BFH, 28.11.2008 - IV R 87/05

    Zur Beiladung im Revisionsverfahren führende Auslegung einer Klageschrift -

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

  • BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG -

  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 2320/15

    Investitionsabzugsbetrag: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags erhöht

  • BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98

    Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 2 K 2802/06

    Abzug der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4 UmwStG

  • BFH, 08.11.2005 - VIII B 3/96

    Beteiligtenbezeichnung; Vollbeendigung einer Personengesellschaft;

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 2 K 2122/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung der Klageschrift an das

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2005 - 1 K 1355/02

    Voraussetzungen für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an

  • BFH, 17.01.2002 - V B 88/01

    Außenprüfung; Steuerfahndungsprüfung

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - 6 K 6228/08

    Keine Ermittlung des Verkehrswerts eines vom Gesellschafter auf die

  • FG Hessen, 30.04.2003 - 13 K 1481/00

    Klagebefugnis nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft -

  • FG Hamburg, 15.12.2000 - I 148/95

    Auslegung einer Klageschrift; Überführung eines Betriebsgrundstücks des

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 130/02

    NZB: Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG

  • BFH, 26.05.2004 - I R 80/03

    Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • BFH, 05.04.2005 - VIII B 185/04

    Verrechenbare Verluste nach § 15 a EStG , Einspruch für vollbeendete PersG

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 3 K 1895/18

    Keine Anwendung der Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO auf

  • FG Düsseldorf, 26.05.2008 - 18 K 2172/07

    Möglichkeit der Auslegung prozessualer und außerprozessualer Rechtsbehelfe einer

  • BFH, 25.10.2005 - VIII B 127/04

    Noch nicht ausgeschüttete Eigenkapitalanteile als Teil des Veräußerungserlöses;

  • BFH, 29.05.2000 - III B 11/00

    Auslaufendes Recht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • FG Münster, 19.12.2002 - 1 K 1213/01

    Begünstigung aus Gründen der Rechtssicherheit, Gestaltungsmißbrauch beim

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 3 K 1895/18

    Verfahren wegen des Bestehens einer Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG und der

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2001 - 2 K 1233/99

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber einer zivilrechtlich vollbeendigten

  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 3607/17

    Befreiung von Fahrzeugen eines Patiententransportunternehmens von der

  • FG München, 13.02.2008 - 9 K 2576/05

    (nachträgliche) Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 22.10.2002 - VII R 53/02

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch

  • FG München, 06.12.2002 - 5 K 4177/99

    Qualifikation eines Gewinns, den die beiden einzigen Kommanditisten einer

  • FG Hamburg, 04.11.2010 - 3 K 65/10

    Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgellschaft: Adressierung,

  • FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 116/03

    Wiedereinsetzung in die Frist für die Beantragung von Investitionszulagen;

  • FG München, 20.10.2015 - 12 K 1733/11

    Eintritt der Feststellungsverjährung während der Bearbeitung der Erklärung durch

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

  • FG München, 03.05.2007 - 1 V 4641/06

    Gewinnrealisierung von erhaltenen Anzahlungen auf vormals noch nicht vollständig

  • FG Hamburg, 22.08.2003 - VI 82/03

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsübertragung gemäß § 20 UmwStG

  • FG Hessen, 03.12.2002 - 8 K 1025/91

    Gewerblicher Grundstückshandel; Private Vermögensverwaltung; Gesellschaft;

  • FG München, 19.10.2005 - 1 K 2894/05

    Wiedeinsetzung in den vorigen Stand

  • VG Aachen, 20.10.2010 - 4 K 1024/10

    Zulässigkeit eines durch einen Steuerberater beantragten anteiligen

  • FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 279/99

    Klageerhebung durch GbR

  • FG Münster, 19.12.2002 - 1K 1213/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht