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   BFH, 07.06.2000 - III R 82/97   

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https://dejure.org/2000,3822
BFH, 07.06.2000 - III R 82/97 (https://dejure.org/2000,3822)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2000 - III R 82/97 (https://dejure.org/2000,3822)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - III R 82/97 (https://dejure.org/2000,3822)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Dolmetscher - Kassenbestand - Verträge für Vermittlungsprovisionen - Privateinlagen - Ordnungsgemäße Buchführung

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 162; ; FGO § 60 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; EStG § 4 Abs. 4
    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Drittaufwand
    Abgrenzung zwischen Drittaufwand, abgekürztem Zahlungsweg bzw. Vertragsweg
    Drittaufwand

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 162, AO 1977 § 146 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, UStG § 22
    Drittaufwand; Entnahme; Kassenbuchführung; Nutzung; Schätzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1462
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Darunter ist ein Aufwand zu verstehen, der durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst ist, den dieser jedoch nicht --auch nicht im Wege eines verkürzten Vertrags- und Zahlungsweges-- getragen hat, sondern ein Dritter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. IV. c).

    Zwar stellt die Definition des § 4 Abs. 4 EStG nicht darauf ab, wer die durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen getragen hat, doch nach den für die Gewinnermittlung geltenden allgemeinen Grundsätzen muss jede Aufwendung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt werden soll, das Eigenkapital des Steuerpflichtigen mindern, d.h. jeder Steuerpflichtige darf bei der Gewinnermittlung nur die ihm persönlich zuzurechnenden Einnahmen und Aufwendungen berücksichtigen (s. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. V. 2.; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BStBl II 2000, 314, BFH/NV 2000, 915).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Das angefochtene Urteil verletze die vom BFH in dem Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86 (BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) aufgestellten Grundsätze, nach denen die Finanzbehörde und der Steuerpflichtige gemeinsam für die wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen verantwortlich seien.

    Auch insoweit habe das FG die in dem BFH-Urteil in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462 genannten Grundsätze nicht beachtet und aus der Tatsache, dass der Kläger die ihm zumutbaren Beweise nicht erbracht habe, nicht die zutreffenden Schlussfolgerungen gezogen.

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Die Frage, ob die Buchführung aus den vorgenannten Gründen zu verwerfen ist, kann im Streitfall im Übrigen dahinstehen, denn Buchführungsmängel rechtfertigen eine Hinzuschätzung nur dann, wenn Anlass besteht, auch an der sachlichen Richtigkeit des ausgewiesenen Buchführungsergebnisses zu zweifeln (BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Infolgedessen kann von einem ungeklärten Vermögenszuwachs nur dann ausgegangen werden, wenn mit Hilfe einer Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung nachgewiesen werden kann, dass die auf einem Privatkonto eingezahlten Beträge nicht aus den sog. ungebundenen Entnahmen oder aber aus anderen versteuerten oder steuerbefreiten Einkunftsquellen stammen können (BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Entnahme ist folglich die Abgabe jedes geldwerten Vorteils i.S. des § 8 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995).
  • BFH, 15.03.1972 - I R 60/70

    Verfahren des Steuerpflichtigen - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung -

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Bei der Beurteilung des Buchführungsfehlers, hier der fehlenden Buchungsbelege, ist nicht auf die formale Bedeutung des Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1969 IV R 57/67, BFHE 97, 246, BStBl II 1970, 125; vom 15. März 1972 I R 60/70, BFHE 105, 138, BStBl II 1972, 488, und vom 12. Dezember 1972 VIII R 112/69, BFHE 109, 167, BStBl II 1973, 555).
  • FG München, 07.02.1996 - 5 K 3136/92

    Zulässigkeit des Abzugs von Finanzierungskosten als Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Das vom FG zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Urteil des FG München vom 7. Februar 1996 5 K 3136/92 (EFG 1996, 1151) treffe den Streitfall nicht, da in dem dort entschiedenen Fall nur einer der Ehegatten Einkünfte bezogen habe, der andere Ehegatte jedoch Mitunternehmer des Grundstücks gewesen sei.
  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Es verkenne, dass u.a. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Kassenführung sei, dass die mit den Geschäftsvorfällen zusammenhängenden Belege aufbewahrt werden müssten, um sie auf Vollständigkeit überprüfen zu können (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).
  • BFH, 29.10.1959 - IV 579/56 S

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Bedenken gegen die steuerliche

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Gerade wenn ein Kläger behaupte, ein nicht versteuerter Vermögenszuwachs gehöre nicht ihm, sondern einer dritten Person, halte die Rechtsprechung das Misstrauen des FA für berechtigt (Hinweis auf BFH-Urteile vom 17. Januar 1956 I 242/54 U, BFHE 62, 182, BStBl III 1956, 68; vom 29. Oktober 1959 IV 579/56 S, BFHE 70, 68, BStBl III 1960, 26).
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92

    Kein Abzug von "Drittaufwand" für ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer in

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Der Kläger sei nicht Vertragspartner der Beigeladenen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192).
  • BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84

    Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

  • BFH, 31.07.1969 - IV R 57/67

    Ordnungsgemäße Besetzung - Urteilsfällung - Beisitzer - Warenbestand -

  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

  • BFH, 17.01.1956 - I 242/54 U

    Entziehung von der Mitwirkungspflicht durch Behauptung, dass es sich um fremde

  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 112/69

    Ordnungsmäßige Buchführung - Jahresschlußbilanz - Erstellungszeitpunkt

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95

    Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98

    Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen

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