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   BFH, 14.09.1999 - III R 38/98   

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https://dejure.org/1999,5992
BFH, 14.09.1999 - III R 38/98 (https://dejure.org/1999,5992)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1999 - III R 38/98 (https://dejure.org/1999,5992)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1999 - III R 38/98 (https://dejure.org/1999,5992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung in Handwerksrolle - Verantwortlicher für technische Leitung - Ausübung des Kfz-Handwerks - Investitionszulage - Mischbetrieb - Wertschöpfung aus Handel

  • Judicialis

    HWO § 7 Abs. 4 Satz 2; ; HWO § 1 Abs. 1; ; HWO § 117 Abs. 1 Nr. 1; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; InvZulG 1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 a; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; InvZulG 19... 93 § 3 Satz 2; ; InvZulG 1993 § 1 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Investitionszulage für Mischbetriebe bei unterbliebener Eintragung in die Handwerksrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2, InvZulG § 3 S 1 Nr 3a, UmwStG § 23, UmwStG § 24
    Handel; Handwerksrolle; Mischbetrieb; Umwandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 223
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - III R 38/98
    a) Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96 (BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29) die Auffassung vertreten, daß sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a, 1. Alternative InvZulG 1993 nicht herleiten lasse, daß die Eintragung des Anspruchsberechtigten bereits im Zeitpunkt der Investition gegeben sein müsse; die erhöhte Investitionszulage sei vielmehr --jedenfalls für eine Übergangszeit-- auch dann zu gewähren, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle im Jahr der Vornahme der Investition zwar beantragt sei, aber erst später durchgeführt werde.

    Eine Ausweitung des dem Senatsurteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29 zugrundeliegenden Rechtsgedankens auf Fälle, in denen der Unternehmer im Jahr der Investition einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle noch nicht gestellt hat, kommt nicht in Betracht.

    Das Eintragungserfordernis des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a, 1. Alternative InvZulG 1993 bezieht sich auf den Betrieb, in dem begünstigte Investitionen getätigt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29, Ziff. 1 3. Absatz der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 17.11.1998 - III R 43/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - III R 38/98
    Für die Abgrenzung der nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 gänzlich von der Zulagenförderung ausgenommenen Wirtschaftszweige ist die Systematik 1979 bzw. die Klassifikation 1993 als Dokumentation der Verkehrsauffassung heranzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BFH/NV 1999, 1163; Blümich/Selder, Investitionszulagengesetz, § 3 Rz. 26).

    Dies kann für bestimmte Wirtschaftsgüter auch dann gelten, wenn es sich --wie im Streitfall-- um einen Betrieb handelt, bei dem eine handwerkliche (handwerksähnliche) Tätigkeit mit einer nichthandwerklichen (nichthandwerksähnlichen) Betätigung verbunden ist und mithin ein sog. Mischbetrieb vorliegt, der bei einer Beurteilung unter dem Gesichtspunkt des Schwerpunktes der wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 dem Grunde nach von der Förderung ausgenommen wäre (s. Senatsurteil in BFHE 188, 169, BFH/NV 1999, 1163).

  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    Im Urteil vom 14. September 1999 III R 38/98 (BFH/NV 2000, 223) habe der BFH offen gelassen, ob die Eintragung nur des Alleingesellschaftergeschäftsführers einer GmbH in die Handwerksrolle ausreiche.

    Im Jahr 1993 habe somit auch keine unerlaubte Tätigkeit im Sinne des BFH-Urteils in BFH/NV 2000, 223 vorgelegen.

    Weitere Ausnahmen hat der Senat ausdrücklich abgelehnt (BFH-Urteile vom 30. September 2003 III R 8/02, BFHE 203, 559, BStBl II 2004, 248; in BFH/NV 2000, 223, 224).

    Der Senat hat sowohl eine weiter gehende Ausdehnung hinsichtlich der Möglichkeiten einer Merkmalsübertragung als auch die Zulassung von Ausnahmen vom Erfordernis der Eintragung im Zeitpunkt der Investition abgelehnt (BFH-Urteile in BFHE 203, 559, BStBl II 2004, 248, und in BFH/NV 2000, 223).

    a) Der Senat hat im Urteil in BFH/NV 2000, 223 darauf hingewiesen, dass erst die auf Antrag vorgenommene Eintragung in die Handwerksrolle dem Unternehmer den Betrieb eines selbständigen Handwerks (§ 1 Abs. 1 HwO) erlaubt.

    Es ist nicht Aufgabe staatlicher Subventionen, die Durchführung verbotener handwerklicher Tätigkeiten zu begünstigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 223).

    Die Gesellschafter haben dagegen keinen Anspruch auf Investitionszulage für die Investitionen der Gesellschaft (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 223).

    Kann die Klägerin als Anspruchsberechtigte und Antragstellerin mit dem von ihr betriebenen Handwerksbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden, so besteht keine sachliche Veranlassung, zur Erhaltung eines Zulagenanspruchs das Merkmal der Eintragung in die Handwerksrolle von der Komplementär-GmbH oder gar den beschränkt haftenden Gesellschaftern auf die KG zu übertragen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 223; BFH-Beschluss vom 22. Juni 2001 III B 76/00, BFH/NV 2002, 72).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Der BFH habe aber in dieser Entscheidung keine weiteren Ausnahmen vom Erfordernis der Eintragung in die Handwerksrolle zugelassen (ebenso BFH-Urteil vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223).
  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Mit Urteil vom 14. September 1999 ( III R 38/98, BFH/NV 2000, 223 ) führte er aus, dass eine Ausweitung der dem o. a. Urteil zu Grunde liegenden Rechtsgrundsätze auf Fälle, in denen der Unternehmer im Jahr der Investitionen einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle noch nicht gestellt hat, nicht in Betracht komme.

    Schließlich hat er im Urteil vom 14. Sept. 1999 ( III R 38/98 aaO) ausdrücklich offen gelassen, ob es unschädlich wäre, wenn es versäumt wurde, eine Ein-Mann GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer eingetragen war, ebenfalls eintragen zu lassen.

    Der BFH hat zwar im Urteil vom 14. September 1999 ( III R 38/98 aaO) für den Fall der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine OHG entschieden, dass die OHG handwerksrechtlich und auch investitionszulagenrechtlich eine selbstständige Rechtsträgerin ist.

  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

    Dem Bauherrn die Eigenheimzulage für eine ohne Genehmigung errichtete Wohnung zu versagen, ist gerechtfertigt, weil er gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat (vgl. auch Senatsurteil vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223, unter II. 2. a, zur grundsätzlich nicht gerechtfertigten Subventionierung unerlaubten Verhaltens).
  • BFH, 10.05.2001 - III R 68/97

    Elektroinstallateur - Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung -

    Denn wegen des Bearbeitungsrückstands bei den Behörden hatte sich die Eintragung der Gewerbetreibenden in die Handwerksrolle unverhältnismäßig lange verzögert (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).

    Dagegen hat der Senat die Eintragung nicht für verzichtbar gehalten, wenn der Antrag auf Eintragung nicht bereits im Investitionsjahr gestellt wird, denn die rechtzeitige Antragstellung hat der Unternehmer grundsätzlich selbst in der Hand (vgl. das BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 223).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 8/02

    Erhöhte Investitionszulage für überlassene Wirtschaftsgüter

    Unterbleibt eine Eintragung aufgrund von Umständen, die im Einflussbereich des Anspruchsberechtigten liegen, steht ihm die erhöhte Investitionszulage nicht zu (BFH-Urteil vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223, 224).
  • BFH, 16.03.2000 - III B 42/99

    Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung der

    Als zu entscheidende Rechtsfrage könnte zwar noch angesehen werden, ob eine "Übertragung" des Merkmals der Eintragung in die Handwerksrolle durch einen diese Voraussetzung erfüllenden Kommanditisten auf das Unternehmen "seiner" GmbH & Co. KG möglich ist (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223).
  • BFH, 22.06.2001 - III B 76/00

    GmbH &Co. KG - Handwerksrolle - Handelsregister - Baugewerbe - Investitionszulage

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. September 1999 III R 38/98 (BFH/NV 2000, 223) ausgeführt hat, kommt eine Übertragung des Merkmals der Eintragung in die Handwerksrolle durch einen diese Voraussetzungen erfüllenden persönlich haftenden Gesellschafter auf das Unternehmen "seiner" OHG nicht in Betracht.
  • FG Thüringen, 09.10.2002 - IV 512/00

    Eintrag in die Handwerksrolle als Voraussetzung für Anspruch auf die erhöhte

    Er hat im Urteil vom 14. September 1999 ( III R 38/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV 2000, 223 ) ausdrücklich entschieden, dass das Merkmal der Eintragung in die Handwerksrolle nicht vom Gesellschafter auf die anspruchsberechtigte Gesellschaft übertragen werden könne, weil sich das Erfordernis auf den investierenden Betrieb beziehe (ebenso auch Urteil des BFH vom 12. November 1996 III R 17/96, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 29).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2004 - 2 K 416/00

    Speiseeisproduktion bei Selbstvertrieb über Verkaufswagen bzw. eigenes Eiscafe

    Verspätet beantragte Eintragungen wirken auf die Streitjahre nicht zurück (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230 , BStBl II 1998, S. 29 ; vgl. auch BFH, Urteil vom 14. September 1999, III R 38/98, BFH/NV 2000, 223 ).
  • FG München, 23.04.2001 - 13 V 389/01

    Zur Bedeutung der Eintragung in die Handwerksrolle als Voraussetzung für die

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