Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.08.1999

Rechtsprechung
   BFH, 20.08.1999 - V B 74/99   

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https://dejure.org/1999,8529
BFH, 20.08.1999 - V B 74/99 (https://dejure.org/1999,8529)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1999 - V B 74/99 (https://dejure.org/1999,8529)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1999 - V B 74/99 (https://dejure.org/1999,8529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Praxisübernahmevertrag - Sozietät - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtige Lieferung

  • Judicialis

    UStG 1980 § 17 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG 1980 § 17 Abs. 2 Nr. 3; ; UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1980 § 3 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.10.1998 - V B 77/98

    Leistungen eines Diplom-Biologen; ärztliche Befunderhebung

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - V B 74/99
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1998 V B 77/98, BFH/NV 1999, 527).
  • BFH, 02.09.2010 - V R 34/09

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung -

    Wird die Leistung nach Vereinnahmung des Entgelts rückgängig gemacht, entsteht der Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG erst mit der Rückgewähr des Entgelts (Fortführung von BFH-Urteil in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, entgegen BFH-Beschluss vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243).

    Soweit dem BFH-Beschluss vom 20. August 1999 V B 74/99 (BFH/NV 2000, 243, unter II.2.) Entgegenstehendes entnommen werden kann, hält der Senat nicht daran fest.

  • BFH, 22.10.2004 - XI B 166/02

    Festsetzungsfrist für die Gewerbesteuer

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243, und vom 25. November 2002 XI B 81/00, BFH/NV 2003, 467).
  • BFH, 23.12.2004 - XI B 117/03

    Entschädigung - fehlende Zusammenballung

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243, und vom 25. November 2002 XI B 81/00, BFH/NV 2003, 467).
  • BFH, 19.06.2002 - V B 113/01

    USt; Abgrenzung Rücklieferung/Rückgängigmachung einer Lieferung

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243).
  • BFH, 22.10.2004 - XI B 266/02
    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243, und vom 25. November 2002 XI B 81/00, BFH/NV 2003, 467).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.08.1999 - V B 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13515
BFH, 04.08.1999 - V B 53/99 (https://dejure.org/1999,13515)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1999 - V B 53/99 (https://dejure.org/1999,13515)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1999 - V B 53/99 (https://dejure.org/1999,13515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verpachtungsumsätze - Option zur Steuerpflicht - Nahestehende Person - Mindestbemessungsgrundlage - Vorsteuerabzug - Unentgeltliche Leistung

  • Judicialis

    UStG 1980 § ... 10 Abs. 4 Nr. 1; ; UStG 1980 § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; UStG 1980 § 4 Abs. 12; ; UStG 1980 § 15a; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    NZB; unentgeltliche Überlassung einer Tennisanlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.02.1991 - II B 27/90

    Keine Revisionzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei nicht stichhaltigen

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - V B 53/99
    Die Rechtsfrage muß klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sein (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 1991 II B 27/90, BFHE 163, 495, BStBl II 1991, 465, m.w.N.).
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