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Rechtsprechung
   BFH, 04.01.2000 - IX R 83/95 (1)   

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https://dejure.org/2000,7834
BFH, 04.01.2000 - IX R 83/95 (1) (https://dejure.org/2000,7834)
BFH, Entscheidung vom 04.01.2000 - IX R 83/95 (1) (https://dejure.org/2000,7834)
BFH, Entscheidung vom 04. Januar 2000 - IX R 83/95 (1) (https://dejure.org/2000,7834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Prozessvertretung - Wiedereinsetzung - Mündliche Verhandlung - Versäumung der Antragsfrist - Erkrankung

  • Judicialis

    FGO § 121; ; FGO § 90a Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 54 Abs. 2; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 743
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.08.1997 - V R 10/97

    Schuldlose Verhinderung der Einhaltung der Revisionsfrist bei Erkrankung des für

    Auszug aus BFH, 04.01.2000 - IX R 83/95
    Zur Glaubhaftmachung einer geltend gemachten Erkrankung als Wiedereinsetzungsgrund muss auch dargelegt werden, dass die Krankheit so schwer war, dass die Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 29. August 1997 V R 10/97, BFH/NV 1998, 336).
  • BFH, 22.10.1971 - VI R 159/68

    Zustellung eines Vorbescheids - Verspätet gestellter Antrag - Mündliche

    Auszug aus BFH, 04.01.2000 - IX R 83/95
    Der Senat entscheidet ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1971 VI R 159/68, BFHE 103, 138, BStBl II 1971, 812).
  • BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 04.01.2000 - IX R 83/95
    Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nämlich nur dann ordnungsgemäß gestellt, wenn die zu seiner Begründung angeführten Tatsachen bei der Antragstellung oder im Verfahren über die Antragstellung glaubhaft gemacht werden (BFH-Beschluss vom 28. Dezember 1989 VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Anm. 52, m. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 18.01.2005 - X B 181/03

    Nachholung der versäumten Rechtshandlung und Begründung des Antrags auf

    Bei einer Fristversäumnis infolge einer Erkrankung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828) sind daher die Tatsachen anzugeben, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Krankheit nicht möglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743; vom 27. Dezember 2000 V B 186/00, BFH/NV 2001, 918).
  • BFH, 11.11.2005 - IV B 117/04

    NZB: Wiedereinsetzung - Erkrankung des Bevollmächtigten

    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder ein ärztliches Attest vorgelegt noch eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer seiner Erkrankung eingereicht (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743, und vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468).
  • BFH, 12.12.2003 - VII B 213/03

    Wiedereinsetzung wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Bei einer Fristversäumnis infolge einer Erkrankung (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828) sind daher die Tatsachen anzugeben, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Krankheit nicht möglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743; vom 27. Dezember 2000 V B 186/00, BFH/NV 2001, 918).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 5/02

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder genaue Angaben zur Dauer seiner Erkrankung gemacht noch ein ärztliches Attest vorgelegt oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468, m.w.N.; vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.01.2000 - II B 139/99   

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https://dejure.org/2000,12112
BFH, 04.01.2000 - II B 139/99 (https://dejure.org/2000,12112)
BFH, Entscheidung vom 04.01.2000 - II B 139/99 (https://dejure.org/2000,12112)
BFH, Entscheidung vom 04. Januar 2000 - II B 139/99 (https://dejure.org/2000,12112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 743
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.06.1994 - VI B 67/94

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Kostenentscheidung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 04.01.2000 - II B 139/99
    Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ist in Entscheidungen über Kosten die Beschwerde nicht gegeben; das gilt auch, wenn dem vollmachtlosen Vertreter die Kosten auferlegt worden sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 1994 VI B 67/94, BFH/NV 1994, 897).
  • BFH, 31.05.2002 - V B 56/02

    Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters; unrichtige Rechtsmittelbelehrung

    Die Vorlage der Vollmacht im Beschwerdeverfahren ändert daran nichts (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Januar 2000 II B 139/99, BFH/NV 2000, 743).
  • BFH, 03.11.2000 - I B 98/00

    Kostenentscheidung zu Lasten des vollmachtlosen Vertreters

    Die Vorlage der Vollmacht im Beschwerdeverfahren ändert daran nichts (s. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 4. Januar 2000 II B 139/99, BFH/NV 2000, 743).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.01.2000 - VII B 291/99   

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https://dejure.org/2000,12100
BFH, 07.01.2000 - VII B 291/99 (https://dejure.org/2000,12100)
BFH, Entscheidung vom 07.01.2000 - VII B 291/99 (https://dejure.org/2000,12100)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 2000 - VII B 291/99 (https://dejure.org/2000,12100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 743
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.03.1990 - II B 163/89

    Über Unwirksamkeit der Klagerücknahme nach Beschwerde gegen Beschluß nach § 72

    Auszug aus BFH, 07.01.2000 - VII B 291/99
    Hat das FG der Beschwerde nicht abgeholfen, hebt der Bundesfinanzhof (BFH) den Beschluss des FG über die Einstellung des Verfahrens auf und verweist die Sache an das FG zurück (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 1990 II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503).
  • BFH, 30.01.1995 - I B 115/94

    Rechtswirkungen der Klagerücknahme

    Auszug aus BFH, 07.01.2000 - VII B 291/99
    In einem solchen Fall ist die Beschwerde kein geeignetes Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels (BFH-Beschluss vom 30. Januar 1995 I B 115/94, BFH/NV 1995, 985).
  • BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99

    Außerordentliche Beschwerde

    Auf diesen Irrtum ist sie bereits vom Strafsenat des OLG Y hingewiesen worden, der die dort ursprünglich erhobene, später zurückgenommene (erste) Klage auf Aufhebung u.a. der streitgegenständlichen Pfändungsverfügung mit entsprechender Begründung an das FG verwiesen hat (zur Prozessvorgeschichte vgl. den Senatsbeschluss VII B 291/99 vom heutigen Tage).
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