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   BFH, 21.07.1999 - I R 55/98   

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https://dejure.org/1999,7256
BFH, 21.07.1999 - I R 55/98 (https://dejure.org/1999,7256)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1999 - I R 55/98 (https://dejure.org/1999,7256)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - I R 55/98 (https://dejure.org/1999,7256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Feuerwehr - Kreisfeuerwehrtag - Bewirtschaftung eines Festzeltes - Abzugsfähige Aufwendungen - Steuerbefreiung von Körperschaftsteuer

  • Judicialis

    KStG § 1 Abs. 1 Nr. 5; ; KStG § ... 8 Abs. 1; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2; ; AO 1977 §§ 51 ff.; ; AO 1977 § 64 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO §§ 14, 64; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
    Freiwillige Feuerwehr; Festzeltbetrieb als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 1 Abs 1 Nr 4, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO 1977 § 64
    Betriebsausgabe; Verein; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 85
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.03.1991 - I R 31/89

    Vereinsbesteuerung; Ausgaben des ideellen Bereichs, insbesondere für die

    Auszug aus BFH, 21.07.1999 - I R 55/98
    Beruht das Entstehen einer Ausgabe auf mehreren, steuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Tätigkeiten, setzt die Zuordnung der Ausgabe eine Gewichtung der verschiedenen Anlässe ihrer Entstehung voraus (BFH-Urteile vom 27. März 1991 I R 31/89, BFHE 164, 508, BStBl II 1992, 103; vom 27. März 1991 I R 30/89, BFH/NV 1992, 412; BFH-Beschluß vom 21. September 1995 I B 85/94, BFH/NV 1996, 268).

    Führt die Gewichtung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so ist davon auszugehen, daß die steuerbegünstigte Körperschaft "in erster Linie" ideelle Zwecke verfolgt (§ 55 Abs. 1 AO 1977; BFH in BFHE 164, 508, BStBl II 1992, 103; BFH in BFH/NV 1996, 268).

    So können beispielsweise Sportvereine ihre Aufwendungen für Training und Spiele nicht von den erzielten Werbeeinnahmen absetzen, obgleich die Erzielung von Werbeeinnahmen ohne Sportveranstaltungen kaum denkbar wäre (vgl. BFH in BFHE 164, 508, BStBl II 1992, 103; vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 I R 59/81, BFH/NV 1993, 341).

  • BFH, 21.09.1995 - I B 85/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob die Aufwendungen eines gemeinnützigen

    Auszug aus BFH, 21.07.1999 - I R 55/98
    Beruht das Entstehen einer Ausgabe auf mehreren, steuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Tätigkeiten, setzt die Zuordnung der Ausgabe eine Gewichtung der verschiedenen Anlässe ihrer Entstehung voraus (BFH-Urteile vom 27. März 1991 I R 31/89, BFHE 164, 508, BStBl II 1992, 103; vom 27. März 1991 I R 30/89, BFH/NV 1992, 412; BFH-Beschluß vom 21. September 1995 I B 85/94, BFH/NV 1996, 268).

    Führt die Gewichtung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so ist davon auszugehen, daß die steuerbegünstigte Körperschaft "in erster Linie" ideelle Zwecke verfolgt (§ 55 Abs. 1 AO 1977; BFH in BFHE 164, 508, BStBl II 1992, 103; BFH in BFH/NV 1996, 268).

  • BFH, 04.03.1976 - IV R 189/71

    Gemeinnütziger Verein - Durchführung von Veranstaltungen - Herausgabe von

    Auszug aus BFH, 21.07.1999 - I R 55/98
    Beide Tätigkeiten waren nachhaltig und dienten der Erzielung von Einnahmen (§ 14 AO 1977; vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1988 I R 200/85, BFH/NV 1989, 342; vom 4. März 1976 IV R 189/71, BFHE 118, 346, BStBl II 1976, 472).
  • BFH, 27.03.1991 - I R 30/89

    Körperschaft als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsberieb - Steuerliche

    Auszug aus BFH, 21.07.1999 - I R 55/98
    Beruht das Entstehen einer Ausgabe auf mehreren, steuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Tätigkeiten, setzt die Zuordnung der Ausgabe eine Gewichtung der verschiedenen Anlässe ihrer Entstehung voraus (BFH-Urteile vom 27. März 1991 I R 31/89, BFHE 164, 508, BStBl II 1992, 103; vom 27. März 1991 I R 30/89, BFH/NV 1992, 412; BFH-Beschluß vom 21. September 1995 I B 85/94, BFH/NV 1996, 268).
  • BFH, 28.11.1961 - I 34/61 U

    Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eines steuerbefreiten Vereins

    Auszug aus BFH, 21.07.1999 - I R 55/98
    Im Streitfall stellt nicht nur die Inseratenwerbung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1961 I 34/61 U, BFHE 74, 192, BStBl III 1962, 73), sondern auch die Herausgabe der Festschrift als solche, da diese nicht unentgeltlich verteilt, sondern verkauft wurde.
  • BFH, 09.11.1988 - I R 200/85

    Pflicht zur Zahlung von Körperschaftsteuer bei Gründungsfest eines Vereins des

    Auszug aus BFH, 21.07.1999 - I R 55/98
    Beide Tätigkeiten waren nachhaltig und dienten der Erzielung von Einnahmen (§ 14 AO 1977; vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1988 I R 200/85, BFH/NV 1989, 342; vom 4. März 1976 IV R 189/71, BFHE 118, 346, BStBl II 1976, 472).
  • BFH, 05.02.1992 - I R 59/91

    Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm in der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 21.07.1999 - I R 55/98
    So können beispielsweise Sportvereine ihre Aufwendungen für Training und Spiele nicht von den erzielten Werbeeinnahmen absetzen, obgleich die Erzielung von Werbeeinnahmen ohne Sportveranstaltungen kaum denkbar wäre (vgl. BFH in BFHE 164, 508, BStBl II 1992, 103; vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 I R 59/81, BFH/NV 1993, 341).
  • FG Düsseldorf, 22.06.2006 - 15 K 4519/05

    Ermittlung des zu versteuernden Einkommens eines wirtschaftlichen

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb seinerseits durch die steuerbegünstigte Tätigkeit veranlasst wird (vgl. hierzu im einzelnen BFH-Urteil vom 21.07.1999 I R 55/98, BFH/NV 2000, 85).
  • FG Hamburg, 11.06.2003 - VI 166/01

    Veranstaltung von Sportreisen durch Verein als Zweckbetrieb?; Berücksichtigung

    Dem steht das von den Beteiligten herangezogene BFH-Urteil vom 27.03.1991 ( I R 31/89, BFHE 164, 508 ; BStBl II 1992, 103; teilweise Nichtanwendung durch die Verwaltung gem. BStBl I 1992, 818; siehe auch BFH v. 21.07.1999, I R 55/98, BFH/NV 2000, 85 betr.

    Nur soweit sich die Befassung mit ideellen und den wirtschaftlichen Betrieb betreffenden Aufgaben zeitlich überschneidet (Gleichzeitigkeit) und eine Gewichtung ergibt, dass die Veranlassung durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht vorrangig ist (BFH v. 21.07.1999, a.a.O.), können die Aufwendungen nicht anteilig dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden; bei der Gewichtung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen darf und deshalb primärer Anlass für das Entstehen einer sowohl mit steuerbefreiten als auch mit steuerpflichtigen Tätigkeiten zusammenhängende Ausgabe die nicht erwerbswirtschaftliche, steuerbefreite Tätigkeit ist (BFH, Beschluss vom 21.09.1995 - I B 85/94, BFH/NV 1996, 268).

  • BFH, 22.12.1999 - I B 158/98

    Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

    Die bezeichnete Rechtsprechung hat der BFH wiederholt bestätigt und sie liegt auch der Entscheidung zur "Anteilsrotation" (Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 55/98, BFHE 181, 490, BStBl II 1998, 90) zugrunde.
  • FG München, 21.11.2000 - 6 K 4852/00

    Totalisatorunternehmen eines gemeinnützigen Pferdesportvereins als

    Führt die Gewichtung dazu, dass die Ausgabe dem Grunde nach und in der Höhe - zumindest nahezu - ausschließlich durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb veranlasst ist, so ist diese Ausgabe voll umfänglich bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des BFH vom 21. Juli 1999 I R 55/98, BFH/NV 2000, 85 ).
  • FG München, 26.04.2001 - 6 V 5173/00

    Totalisatorunternehmen eines gemeinnützigen Traberzuchtförderungsvereins als

    Führt die Gewichtung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so ist davon auszugehen, dass die steuerbegünstigte Körperschaft in "erster Linie" ideelle Zwecke verfolgt (vgl. Urteil des BFH vom 21. Juli 1999 I R 55/98, BFH/NV 2000, 85 ).
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