Rechtsprechung
   BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5370
BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98 (https://dejure.org/1999,5370)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1999 - VII R 64/98 (https://dejure.org/1999,5370)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - VII R 64/98 (https://dejure.org/1999,5370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Helfer in Steuersachen - Antrag auf Zulassung - Zulassung als Steuerbevollmächtigter - Staatsbürger der DDR - Staatsbürgerschaft der DDR - Widerruf der Bestellung - Rücknahmebescheid

  • Judicialis

    StBerG § 164 a; ; StBerG § ... 46 Abs. 1 Satz 2; ; StBerG § 40 a; ; StBerG § 46 Abs. 1; ; AO 1977 § 130 Abs. 2 Nr. 4; ; AO 1977 § 130 Abs. 3; ; AO 1977 § 107 a; ; AO DDR 1970 § 107 a Abs. 1; ; StBerO § 19 Abs. 2; ; StBerO § 19 Abs. 3; ; StBerO § 70; ; FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 118 Abs. 2; ; Kommunalverfassung § 102 Abs. 3; ; Kommunalverfassung § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 1 S. 2; StBerV §§ 19, 70 Abs. 1
    Steuerbevollmächtigter; Rücknahme der vorläufigen Bestellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 05.11.1996 - VII R 36/96

    Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Zulassung als

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Hingegen enthalte das BFH-Urteil vom 5. November 1996 VII R 36/96 (BFH/NV 1997, 266) in dem es um eine Bestellung vom 5. September 1990 zum Helfer in Steuersachen gegangen sei, i.V.m. dem Urteil vom 7. März 1996 VII R 61, 62/95 (BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334, 338) den Rechtssatz: "... Der Bewerber um die Zulassung zu einem steuerberatenden Beruf durfte daher die Rechtslage dahin einschätzen, daß DDR-Bürgerschaft und DDR-Steuererfahrung nicht unbedingte Voraussetzungen seiner Zulassung seien.".

    Das gleiche galt für die Bestellung von Steuerbevollmächtigten nach § 19 Abs. 3 StBerO (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 266).

    Der Senat hat zwar im Falle der Zulassung als Helfer in Steuersachen entschieden, daß die entsprechende Auslegung der MdF-AnO nicht so eindeutig war, daß sie ohne weiteres auch von einem Bewerber um die Zulassung als Helfer in Steuersachen hätte erkannt werden können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334; in BFH/NV 1997, 266; vom 25. Februar 1997 VII R 94/96, BFH/NV 1997, 532).

    Den Urteilen des Senats betreffend die Rücknahme der gemäß § 19 Abs. 2 StBerO gesetzlich zu einer nach § 40 a StBerG vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter umgewandelten Zulassung als Helfer in Steuersachen (BFH-Urteile in BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334; in BFH/NV 1997, 266, und in BFH/NV 1997, 532) ist nicht zu entnehmen, daß alle, die einen Antrag auf Zulassung als Helfer in Steuersachen vor dem 27. Juli 1990 gestellt haben, so zu stellen sind, als seien sie noch rechtzeitig zum Helfer in Steuersachen bestellt worden (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 976).

  • BFH, 19.01.1999 - VII R 49/98

    Steuerbevollmächtigter; Rücknahme der vorläufigen Bestellung

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Ist dem Kläger auf seinen Antrag vom 28. Mai 1990 nicht bereits die Zulassung als Helfer in Steuersachen erteilt worden, sondern ist er erst am 25. September 1990 als Steuerbevollmächtigter bestellt worden, so ist die Rechtmäßigkeit der Bestellung des Klägers als Steuerbevollmächtigter nur nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden StBerO zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1999 VII R 49/98, BFH/NV 1999, 976).

    Die Frage der Kenntnis oder des Kennenmüssens der Rechtswidrigkeit einer Bestellung läßt sich nicht anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Vorschriften, sondern nur unter Berücksichtigung der der Bestellung tatsächlich zugrunde gelegten Vorschriften (hier der StBerO und allenfalls kraft Verweisung die MdF-AnO) beurteilen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 976).

    Den Urteilen des Senats betreffend die Rücknahme der gemäß § 19 Abs. 2 StBerO gesetzlich zu einer nach § 40 a StBerG vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter umgewandelten Zulassung als Helfer in Steuersachen (BFH-Urteile in BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334; in BFH/NV 1997, 266, und in BFH/NV 1997, 532) ist nicht zu entnehmen, daß alle, die einen Antrag auf Zulassung als Helfer in Steuersachen vor dem 27. Juli 1990 gestellt haben, so zu stellen sind, als seien sie noch rechtzeitig zum Helfer in Steuersachen bestellt worden (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 976).

  • BFH, 25.02.1997 - VII R 94/96
    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Der Senat hat zwar im Falle der Zulassung als Helfer in Steuersachen entschieden, daß die entsprechende Auslegung der MdF-AnO nicht so eindeutig war, daß sie ohne weiteres auch von einem Bewerber um die Zulassung als Helfer in Steuersachen hätte erkannt werden können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334; in BFH/NV 1997, 266; vom 25. Februar 1997 VII R 94/96, BFH/NV 1997, 532).

    Den Urteilen des Senats betreffend die Rücknahme der gemäß § 19 Abs. 2 StBerO gesetzlich zu einer nach § 40 a StBerG vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter umgewandelten Zulassung als Helfer in Steuersachen (BFH-Urteile in BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334; in BFH/NV 1997, 266, und in BFH/NV 1997, 532) ist nicht zu entnehmen, daß alle, die einen Antrag auf Zulassung als Helfer in Steuersachen vor dem 27. Juli 1990 gestellt haben, so zu stellen sind, als seien sie noch rechtzeitig zum Helfer in Steuersachen bestellt worden (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 976).

  • BFH, 26.09.1995 - VII R 19/94

    Prüfungsfreie Zulassung zum Steuerbevollmächtigten - Rücknahme der vorläufigen

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Denn nach Einführung der speziellen Rücknahmevorschrift des § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG durch Art. 23 Nr. 3 StÄndG 1992 ist diese Vorschrift allein für die Rücknahme der nach § 40 a StBerG vorläufigen Bestellung des Klägers als Steuerbevollmächtigter maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1995 VII R 19/94, BFH/NV 1996, 369).

    c) Hätte sich der Kläger nicht auf die Auskünfte der Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsbehörde verlassen, sondern --wie von ihm als Bewerber um eine Bestellung als Steuerbevollmächtigter zu erwarten-- die einschlägigen Vorschriften betreffend seine Bestellung eingesehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 369), so hätte er ohne weiteres erkennen können, daß er die Voraussetzungen für eine Bestellung als Steuerbevollmächtigter nicht erfüllte und seine Bestellung deshalb rechtswidrig war.

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Der Bundesgerichtshof (BGH) sei in seinem Urteil vom 4. November 1994 LwZR 12/93 (BGHZ 127, 285) zu dem Ergebnis gekommen, daß der Landkreis weder der Rechtsnachfolger noch der Funktionsnachfolger des Rates des Kreises geworden sei.

    Die Entscheidung des BGH in BGHZ 127, 285 steht dem --anders als der Kläger meint-- nicht entgegen.

  • BFH, 11.05.1993 - VII R 98/92

    Zulassung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Helfer in Steuersachen - Anwendbarkeit

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß für die Bestellung als Steuerbevollmächtigter, sofern --wie im Streitfall-- nicht die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 StBerO erfüllt sind, jedenfalls verlangt wird, daß der Bewerber Bürger der DDR ist und die nach § 70 Abs. 1 StBerO i.V.m. § 2 Abs. 2 Buchst. a MdF-AnO geforderten praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR nachweist (BFH-Urteile vom 11. Mai 1993 VII R 98/92, BFH/NV 1994, 194; vom 4. November 1993 VII R 26/93, BFH/NV 1994, 663, und vom 1. Februar 1994 VII R 27/93, BFHE 173, 471, BStBl II 1994, 822).
  • BFH, 26.03.1996 - VII R 40/95

    Vorläufige Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Zulassung zum steuerberatenden

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Die Rechtswidrigkeit der Zulassung als Helfer in Steuersachen greift --wie der Senat bereits entschieden hat-- auf die kraft Gesetzes nach § 19 Abs. 2 StBerO erfolgte Umwandlung der Zulassung in eine nach § 40 a Abs. 1 Satz 1 StBerG vorläufige Bestellung als Steuerbevollmächtigter durch; sie wird nicht durch eine später vorgenommene, nur deklaratorische Bestellung als Steuerbevollmächtigter gemäß § 19 Abs. 2 StBerO geheilt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334, und vom 26. März 1996 VII R 40/95, BFH/NV 1996, 853; Hein, Die Anwendung und Abwicklung von Steuerberatungsrecht der DDR nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1998, 79, 83).
  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Selbst wenn --wie der Kläger meint-- die bereits am 18. Dezember 1991 ausgesprochene auf § 164 a StBerG i.V.m. § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO 1977 gestützte Rücknahme und die danach getroffenen Vereinbarungen über das Ruhen des Verfahrens unberücksichtigt zu bleiben hätten, besteht kein Anlaß für einen Vertrauensschutz, weil die OFD keinen besonderen Vertrauenstatbestand gegenüber dem Kläger geschaffen hat, der ihn außer dem zeitlichen Ablauf in besonderer Weise zu der Annahme berechtigte, die Behörde werde ihrer Verpflichtung zur Rücknahme seiner Bestellung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG, die an keine Frist gebunden war, nicht mehr nachkommen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126; Beschluß vom 14. Mai 1998 VII B 171/97, BFH/NV 1999, 3).
  • BFH, 14.05.1998 - VII B 171/97

    Verkauf eingeschmuggelten Rohkaffees - Haftung für Eingangsabgaben - Kaffeesteuer

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Selbst wenn --wie der Kläger meint-- die bereits am 18. Dezember 1991 ausgesprochene auf § 164 a StBerG i.V.m. § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO 1977 gestützte Rücknahme und die danach getroffenen Vereinbarungen über das Ruhen des Verfahrens unberücksichtigt zu bleiben hätten, besteht kein Anlaß für einen Vertrauensschutz, weil die OFD keinen besonderen Vertrauenstatbestand gegenüber dem Kläger geschaffen hat, der ihn außer dem zeitlichen Ablauf in besonderer Weise zu der Annahme berechtigte, die Behörde werde ihrer Verpflichtung zur Rücknahme seiner Bestellung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG, die an keine Frist gebunden war, nicht mehr nachkommen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126; Beschluß vom 14. Mai 1998 VII B 171/97, BFH/NV 1999, 3).
  • BFH, 04.11.1993 - VII R 26/93

    Steuerbevollmächtigter in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß für die Bestellung als Steuerbevollmächtigter, sofern --wie im Streitfall-- nicht die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 StBerO erfüllt sind, jedenfalls verlangt wird, daß der Bewerber Bürger der DDR ist und die nach § 70 Abs. 1 StBerO i.V.m. § 2 Abs. 2 Buchst. a MdF-AnO geforderten praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR nachweist (BFH-Urteile vom 11. Mai 1993 VII R 98/92, BFH/NV 1994, 194; vom 4. November 1993 VII R 26/93, BFH/NV 1994, 663, und vom 1. Februar 1994 VII R 27/93, BFHE 173, 471, BStBl II 1994, 822).
  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 127/97

    Verfassungsmäßigkeit der Rücknahme einer Bestellung zum Steuerberater nach

  • BFH, 01.02.1994 - VII R 27/93

    Zulassung als Steuerbevollmächtigter in der ehemaligen DDR

  • BFH, 27.06.1994 - VII R 110/93

    1. Nichtigkeit und Rücknahme einer vorläufigen Bestellung nach § 40 a StBerG - 2.

  • BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98

    Vorläufige Bestellung als Steuerbevollmächtigter; Rücknahme

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

  • BFH, 09.01.1996 - VII R 16/95
  • BFH, 22.07.1999 - VII B 184/98

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Sie besagte aber nichts hinsichtlich der Befugnisse der Kreisverwaltungen in bezug auf die Zulassung als Helfer in Steuersachen (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1999 VII R 64/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt).

    Soweit es um die Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG geht, besteht kein grundsätzlicher Klärungsbedarf mehr, nachdem der Senat die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift mehrfach geprüft und bejaht hat (vgl. hinsichtlich § 46 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1 StBerG: Senatsurteil vom 3. März 1998 VII R 97/97, BFH/NV 1998, 883; hinsichtlich § 46 Abs. 1 Satz 2 Alternative 2 StBerG: Senatsurteile vom 27. Juni 1994 VII R 110/93, BFHE 176, 181, BStBl II 1995, 341, und vom 17. Juni 1999 VII R 64/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt).

  • FG Hamburg, 03.01.2011 - 3 V 146/10

    Beteiligtenbezeichnung im Gewinnfeststellungsbescheid für eine später durch

    Nur bei insoweit mehrdeutigen Bescheiden können Zweifel über den Inhaltsadressaten gegebenenfalls durch Auslegung behoben werden, wobei dann darauf abzustellen ist, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH, Urteil vom 16.06.1999 II R 36/97, BFH/NV 2000, 86 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht