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Rechtsprechung
   BFH, 27.10.1999 - II R 3/97   

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https://dejure.org/1999,3049
BFH, 27.10.1999 - II R 3/97 (https://dejure.org/1999,3049)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1999 - II R 3/97 (https://dejure.org/1999,3049)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - II R 3/97 (https://dejure.org/1999,3049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Fertighaus - Bebautes Grundstück - Grunderwerbsteuer - Erwerbsgegenstand

  • Judicialis

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG 1983 § 8 Abs. 1; ; GrEStG 1983 § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; Finanzverwaltungsgesetzes § 17; ; BGB § 145; ; BBauG § 19; ; BBauG § 24 Abs. 5

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 J: 1983, GrEStG § 8 Abs 1 J: 1983, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 J: 1983
    Einheitliches Vertragswerk; Faktischer Zwang; Fertighaus; Grundstückserwerb; Makler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 883
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 18.10.1989 - II R 143/87

    - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einschaltung eines Maklers

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Bereits mit Urteilen vom 18. Oktober 1989 II R 143/87 (BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183) sowie vom 4. September 1996 II R 77/94 (BFH/NV 1997, 260) hat der Senat entschieden, daß diese Abstimmung auch über den Makler, der für die verschiedenen Vertragspartner auf der Veräußererseite tätig ist, herbeigeführt werden kann.

    c) Die Tatsache, daß die Kläger den Bau des Kellers selbst bei einem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben haben, hindert den Erwerb des Grundstücks in bebautem Zustand nicht, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteile in BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 13. Dezember 1989 II R 144/86, BFH/NV 1991, 346, sowie vom 5. Februar 1992 II R 159/88, BFH/NV 1992, 767).

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Weder das Erfordernis einer Genehmigung nach § 19 des Bundesbaugesetzes (BBauG) noch das eines Negativattestes gemäß § 24 Abs. 5 BBauG berührten die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts (vgl. zur Teilungsgenehmigung Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1962 V ZR 219/60, BGHZ 37, 233, sowie zum Negativattest BFH-Urteil vom 25. Juni 1980 II R 28/79, BFHE 132, 316, BStBl II 1981, 332).
  • BFH, 25.06.1980 - II R 28/79

    Eigentumswohnung - Verwirklichung eines Kaufvertages - Vorkaufsrecht - Ausübung

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Weder das Erfordernis einer Genehmigung nach § 19 des Bundesbaugesetzes (BBauG) noch das eines Negativattestes gemäß § 24 Abs. 5 BBauG berührten die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts (vgl. zur Teilungsgenehmigung Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1962 V ZR 219/60, BGHZ 37, 233, sowie zum Negativattest BFH-Urteil vom 25. Juni 1980 II R 28/79, BFHE 132, 316, BStBl II 1981, 332).
  • BFH, 11.03.1981 - II R 77/78

    Erschließungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Entscheidend für den Umfang der Bemessungsgrundlage ist dabei, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1981 II R 77/78, BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537; vom 24. Januar 1990 II R 94/87, BFHE 160, 284, BStBl II 1990, 590).
  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Gegenstand der auf die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen kann nämlich das Grundstück in dem Zustand sein, den es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat, oder in einem (künftigen) Zustand, in den es erst zu versetzen ist (z.B. BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357).
  • BFH, 24.01.1990 - II R 94/87

    Grunderwerbsteuer auf Gesamtaufwand: Bericht über laufende Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Entscheidend für den Umfang der Bemessungsgrundlage ist dabei, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1981 II R 77/78, BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537; vom 24. Januar 1990 II R 94/87, BFHE 160, 284, BStBl II 1990, 590).
  • BFH, 13.12.1989 - II R 144/86

    Fehlerhafte Erhebung der Grunderwerbsteuer auf die Erwerbskosten eines

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    c) Die Tatsache, daß die Kläger den Bau des Kellers selbst bei einem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben haben, hindert den Erwerb des Grundstücks in bebautem Zustand nicht, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteile in BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 13. Dezember 1989 II R 144/86, BFH/NV 1991, 346, sowie vom 5. Februar 1992 II R 159/88, BFH/NV 1992, 767).
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Dies erfordert, daß der körperliche Zustand des Grundstücks zu ermitteln ist, der in Durchführung des auf den Eigentumserwerb gerichteten Rechtsvorgangs eintritt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212).
  • BFH, 08.11.1995 - II R 83/93

    Grunderwerbsteuer: Bebautes Grundstück als einheitlicher Vertragsgegenstand

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Soweit der Senat als Voraussetzung des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den auf den Erwerb des Grundstücks und des Gebäudes gerichteten Verträgen verlangt hat, daß dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis angeboten worden sein muß (vgl. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181, sowie vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331), hat dies seine Bedeutung vornehmlich für solche Sachverhalte, in denen der Erwerber bei Abschluß des Grundstückskaufvertrags noch keinerlei rechtlichen oder faktischen Einschränkungen in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung unterliegt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 8. November 1995 II R 83/93, BFH/NV 1996, 637).
  • FG Berlin, 10.10.1996 - I 261/88

    Berechnungsgrundlage für Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
    Das Finanzgericht (FG), dessen Entscheidung in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 554 veröffentlicht ist, war der Ansicht, die Kläger hätten das Grundstück in unbebautem Zustand erworben; die Steuer sei daher auf jeweils 1 987 DM herabzusetzen.
  • BFH, 12.03.1997 - II R 84/94

    Erbbaurecht an einem Grundstück mit noch zu errichtendem Gebäude als Gegenstand

  • BFH, 18.10.1989 - II R 85/87

    - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge

  • BFH, 04.09.1996 - II R 77/94

    Voraussetzungen für die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer - Ermittlung des

  • BFH, 11.05.1994 - II R 62/91

    Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude

  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

  • BFH, 05.02.1992 - II R 159/88

    Grunderwerbsteuerpflicht eines notariell beurkundeten Vertrages

  • BFH, 08.02.1995 - II R 19/92

    Vertragsgegenstand bei Erwerb einer Verwertungsbefugnis

  • BFH, 01.08.1979 - VII R 115/76

    Zuständigkeitsänderung des FA - Beteiligte am Verfahren - Anforderungen an

  • BFH, 03.03.2015 - II R 9/14

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

    Aufwendungen für Ausbaumaßnahmen, bei denen es an einem derartigen in personeller, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht konkreten Angebot vor Abschluss des Kaufvertrags fehlt, können ebenso wie Eigenleistungen nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 883, und vom 15. Dezember 2010 II R 41/08, BFHE 232, 210, BStBl II 2011, 363).
  • BFH, 19.06.2013 - II R 3/12

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - Erkennbarkeit eines

    d) In diesen Fällen hat der BFH in früheren Entscheidungen für die Annahme eines einheitlichen Erwerbsvorgangs gefordert, dass das Zusammenwirken für den Erwerber objektiv erkennbar war (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1994 II R 62/91, BFH/NV 1994, 901; vom 28. Oktober 1998 II R 36/96, BFH/NV 1999, 667; vom 27. Oktober 1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 883).
  • BFH, 16.12.1999 - II B 4/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Hinweis auf anhängige

    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision machen die Kläger geltend, der Rechtssache komme im Hinblick darauf grundsätzliche Bedeutung zu, dass in einem vergleichbaren Fall gegen das Urteil des FG Berlin vom 10. Oktober 1996 I 261/88 (Ent- scheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 554) Revision unter dem Az. II R 3/97 eingelegt worden sei und dass der Bundesfinanzhof (BFH) aufgrund der gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 15. September 1998 VII (III) 371/92 (EFG 1999, 443) eingelegten Revision erneut zu klären habe, ob die Rechtsprechung zum einheitlichen Leistungsgegenstand trotz der damit verbundenen Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer rechtmäßig sei.

    Soweit zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auf das Revisionsverfahren II R 3/97 Bezug genommen wird, fehlt es bereits an einer schlüssigen Darlegung, dass der diesem Revisionsverfahren zugrunde liegende Sachverhalt die gleichen Rechtsfragen aufwirft wie der Streitfall.

    Die vom FG Berlin zugelassene Revision II R 3/97 betrifft die Frage, ob zwischen den beiden unterschiedlichen Vertragspartnern des Grundstückserwerbers ein abgestimmtes Verhalten --herbeigeführt über den Makler-- vorgelegen hat.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00

    Grunderwerbsteuerlicher Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Zusammenwirken

    Das abgestimmte Verhalten ist für die Erwerber durch die Anzeige in der Zeitung objektiv erkennbar (BFH, Urt. v. 27.10.1999 - II R 3/97 - BFH/NV 2000, S. 883 ).

    Nach der im Steuerrecht maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtung (vgl. BFH, Urt. v. 27.10.1999, a.a.O.) ändert dies nichts daran, daß der Käufer ein Grundstück in bebautem Zustand erwirbt, da er sich hinsichtlich der Bebauung bereits gebunden hat.

  • BFH, 03.03.2015 - II R 22/14

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

    Aufwendungen für Ausbaumaßnahmen, bei denen es an einem derartigen in personeller, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht konkreten Angebot vor Abschluss des Kaufvertrags fehlt, können ebenso wie Eigenleistungen nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 883, und vom 15. Dezember 2010 II R 41/08, BFHE 232, 210, BStBl II 2011, 363).
  • FG München, 05.11.2003 - 4 K 4688/00

    Einheitliches Vertragswerk bei zwei von unterschiedlichen Veräußerern erworbenen

    Zwischen dem abgeschlossenen Bauträgervertrag mit D vom 06. April 1995 und dem Kaufvertrag über das Grundstück mit Herrn H. vom 29. Mai 1995 bestand ein so enger sachlicher Zusammenhang, dass die Klägerin bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhielt, zumal der Grundstücksveräußerer aufgrund des Kaufvertragsangebotes und des Benennungsrechts sich zu einem Teil seiner Rechtsstellung als Grundstückseigentümer zugunsten der D begeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 884).

    Denn auf die Einflussmöglichkeiten der Klägerin, insbesondere auf die Frage, inwieweit später gegenüber der ursprünglichen Planung einzelne Veränderungen vorgenommen wurden, kommt es nach der o.g. feststehenden Rechtsprechung des BFH ebensowenig an, wie auf die Erteilung der Baugenehmigung an die Klägerin (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.1999 a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 27.04.2016 - 7 K 1532/15

    Bezug des grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgangs auf einen einheitlichen

    Aufwendungen für Ausbaumaßnahmen, bei denen es an einem derartigen in personeller, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht konkreten Angebot vor Abschluss des Kaufvertrags fehlt, können ebenso wie Eigenleistungen nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 883, und vom 15. Dezember 2010 II R 41/08, BFHE 232, 210, BStBl II 2011, 363).
  • BFH, 31.03.2004 - II R 62/01

    Erwerb eines bebauten Grundstücks

    Dazu ist erforderlich, dass die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrages als auch der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken (BFH-Urteile vom 20. Februar 1991 II R 96/88, BFH/NV 1992, 55; vom 28. Oktober 1998 II R 36/96, BFH/NV 1999, 667; vom 27. Oktober 1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 883).
  • BFH, 01.09.2004 - II B 77/03

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge

    Es fehlt bereits an der Herausarbeitung bestimmter und abstrakter Rechtssätze aus der angefochtenen Vorentscheidung, mit denen das Finanzgericht (FG) von den von den Klägern bezeichneten Entscheidungen des BFH vom 27. Oktober 1999 II R 3/97 (BFH/NV 2000, 883) und vom 27. Oktober 1999 II R 17/99 (BFHE 189, 550, BStBl II 2000, 34) abgewichen sein soll.
  • BFH, 23.02.2001 - II B 112/00

    Grunderwerbsteuer - Entscheidungsfreiheit über die Bebauung -

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urteile des BFH vom 8. November 1995 II R 83/93, BFH/NV 1996, 637, sowie vom 27. Oktober 1999 II R 3/97, BFH/NV 2000, 883, unter II. 2. d), kann sich der zum Erwerb eines Grundstücks mit Gebäude führende objektive enge sachliche Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Bauvertrag sowohl daraus ergeben, dass dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann, als auch daraus, dass der Erwerber bei Abschluss des Grundstückskaufvertrages in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung gegenüber der Veräußererseite nicht mehr frei war.
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.11.2011 - 2 K 1414/09

    Einheitliches Vertragswerk: Einbezug der Bauerrichtungskosten in die

  • FG Düsseldorf, 13.03.2001 - 3 K 1689/96

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Rohbausatz; Eigenleistung -

  • FG Sachsen, 13.09.2005 - 1 K 215/02

    Gegenstand des Erwerbsvorgangs

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.11.2011 - 2 K 1416/09

    Einheitliches Vertragswerk: Einbezug der Bauerrichtungskosten in die

  • FG Düsseldorf, 13.03.2001 - 3 K 1685/96

    Grundstückskauf und Robbausatz als einheitliches Vertragswerk

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Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2000 - XI B 141/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17236
BFH, 14.03.2000 - XI B 141/99 (https://dejure.org/2000,17236)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2000 - XI B 141/99 (https://dejure.org/2000,17236)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2000 - XI B 141/99 (https://dejure.org/2000,17236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 883
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.08.1998 - X B 4/98

    Akteneinsicht - Besorgnis der Befangenheit - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - XI B 141/99
    Damit ist das Rechtsschutzbedürfnis der Kläger für eine Entscheidung bezüglich ihres Antrags auf Akteneinsicht vom 19. Oktober 1999 entfallen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Stand September 1999, Vor § 115 FGO, Rz. 24 f.).
  • FG München, 18.03.2016 - 7 K 496/15

    Finanzamtsakten, Vorbehalt der Nachprüfung, Vermietung und Verpachtung,

    Da die vorstehend genannten Verfahren rechtskräftig entschieden worden sind, besteht außerdem grundsätzlich kein Anspruch auf Akteneinsicht mehr (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2000 XI B 141/99, BFH/NV 2000, 883), insbesondere auch nicht in die Finanzamtsakten, die dem Finanzgericht bei abgeschlossenen Verfahren nicht mehr vorliegen.
  • FG München, 18.03.2016 - 7 K 497/15

    Finanzamtsakten, Besorgnis der Befangenheit, Bundesfinanzhof, Zinsbescheid,

    Da die vorstehend genannten Verfahren rechtskräftig entschieden worden sind, besteht außerdem grundsätzlich kein Anspruch auf Akteneinsicht mehr (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2000 XI B 141/99, BFH/NV 2000, 883), insbesondere auch nicht in die Finanzamtsakten, die dem Finanzgericht bei abgeschlossenen Verfahren nicht mehr vorliegen.
  • FG München, 29.08.2016 - 7 K 402/16

    Akteneinsicht, Bundesfinanzhof, Finanzamt, Gewerbebetrieb, Rechtsmittelbelehrung,

    Da die vorstehend genannten Verfahren rechtskräftig entschieden worden sind, besteht außerdem grundsätzlich kein Anspruch auf Akteneinsicht mehr (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2000 XI B 141/99, BFH/NV 2000, 883), insbesondere auch nicht in die Finanzamtsakten, die dem Finanzgericht bei abgeschlossenen Verfahren nicht mehr vorliegen.
  • FG München, 29.08.2016 - 7 K 401/16

    Beschwerde, Revision, Nichtzulassung, Bescheid, Verwaltungsakt,

    Da die vorstehend genannten Verfahren rechtskräftig entschieden worden sind, besteht außerdem grundsätzlich kein Anspruch auf Akteneinsicht mehr (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2000 XI B 141/99, BFH/NV 2000, 883), insbesondere auch nicht in die Finanzamtsakten, die dem Finanzgericht bei abgeschlossenen Verfahren nicht mehr vorliegen.
  • FG München, 29.08.2016 - 7 K 404/16

    Akteneinsicht, Bundesfinanzhof, Finanzamt, Finanzbehörde, Offensichtliche

    Da die vorstehend genannten Verfahren rechtskräftig entschieden worden sind, besteht außerdem grundsätzlich kein Anspruch auf Akteneinsicht mehr (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2000 XI B 141/99, BFH/NV 2000, 883), insbesondere auch nicht in die Finanzamtsakten, die dem Finanzgericht bei abgeschlossenen Verfahren nicht mehr vorliegen.
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Rechtsprechung
   BFH, 09.03.2000 - IV R 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14703
BFH, 09.03.2000 - IV R 2/00 (https://dejure.org/2000,14703)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2000 - IV R 2/00 (https://dejure.org/2000,14703)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2000 - IV R 2/00 (https://dejure.org/2000,14703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 883
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.1998 - III R 13/98

    Vertretungszwang; Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV R 2/00
    Selbst wenn ein solcher Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen nicht von vornherein ausgeschlossen sein sollte (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 79a Anm. 15; siehe aber Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 79a Tz. 14) und deshalb Verfahrensmängel i.S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 119 Nr. 1 und 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 XI R 44/98, BFH/NV 1999, 1485) denkbar erscheinen, so wäre mangels ordnungsgemäßer Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs aufgeführten Berufsgruppen doch die eingelegte Revision als Prozesshandlung unwirksam (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 III R 13/98, BFH/NV 1999, 320).
  • BFH, 05.05.1999 - XI R 44/98

    Nicht ordnungsgemäße Vertretung; Besetzungsmangel

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - IV R 2/00
    Selbst wenn ein solcher Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen nicht von vornherein ausgeschlossen sein sollte (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 79a Anm. 15; siehe aber Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 79a Tz. 14) und deshalb Verfahrensmängel i.S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 119 Nr. 1 und 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 XI R 44/98, BFH/NV 1999, 1485) denkbar erscheinen, so wäre mangels ordnungsgemäßer Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs aufgeführten Berufsgruppen doch die eingelegte Revision als Prozesshandlung unwirksam (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 III R 13/98, BFH/NV 1999, 320).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2000 - XI B 135/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14629
BFH, 14.03.2000 - XI B 135/98 (https://dejure.org/2000,14629)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2000 - XI B 135/98 (https://dejure.org/2000,14629)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2000 - XI B 135/98 (https://dejure.org/2000,14629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 883
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.09.1997 - VII B 70/97

    Voraussetzungen der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Belieferung der ihm

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - XI B 135/98
    Dafür bedarf es der Einlegung der Revision nach deren Zulassung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. September 1997 VII B 70/97, BFH/NV 1998, 753; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 12a).
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