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   BFH, 20.01.2000 - V B 163/99   

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https://dejure.org/2000,11117
BFH, 20.01.2000 - V B 163/99 (https://dejure.org/2000,11117)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2000 - V B 163/99 (https://dejure.org/2000,11117)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - V B 163/99 (https://dejure.org/2000,11117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Veräußerung von Teileigentumseinheiten - Steuerpflichtige Lieferungen - Vorsteuer - Vermittlungsleistung - Vereinnahmte Entgelte

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; UStG 1980 § 20 Abs. 1 Satz 1; ; UStG 1980 § 14 Abs. 2 Satz 1

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 897
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.04.1999 - III B 118/98

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BFH, 20.01.2000 - V B 163/99
    Dies eröffnet jedoch nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nicht die Revision (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478).
  • BFH, 07.09.1998 - VI B 174/96

    Nichtzulassungsbeschwerde - Aussetzung des Verfahrens - Änderung des

    Auszug aus BFH, 20.01.2000 - V B 163/99
    a) Der Senat braucht das Verfahren nicht auszusetzen (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 1998 VI B 174/96, BFH/NV 1999, 214); denn der Kläger hat erklärt, dass der während des Verfahrens --entsprechend der Vorentscheidung-- geänderte Umsatzsteuerbescheid für 1989 Verfahrensgegenstand sei.
  • BFH, 18.08.2015 - V R 47/14

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

    Dieser Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend bekanntgegeben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
  • BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14

    Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)

    d) Das FG hat zwar zutreffend entschieden, dass die Klägerin nicht allein deshalb von einer Gestattung durch das FA ausgehen konnte, weil sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", der von der Finanzverwaltung eigens hierfür vorgesehen ist, einen eindeutigen Antrag gestellt hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897; in BFH/NV 2003, 210, unter II.2.b, Rz 15; in BFH/NV 2013, 984, Rz 13).
  • BFH, 22.02.2013 - V B 72/12

    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag,

    Zwar entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten konkludent ausgesprochen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
  • BFH, 28.08.2002 - V B 65/02

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Dementsprechend hat der BFH bereits entschieden (Beschluss vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897), dass der Steuerpflichtige die Gestattung des FA, die Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen, nicht allein daraus ableiten kann, dass er einen Antrag an das FA auf Gestattung gestellt hat.
  • BFH, 26.07.2000 - V B 56/00

    Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist für die Übergabe des Urteils/Urteilstenors

    Das FG stützt sein Urteil zum einen darauf, dass die Klägerin für 1995 keinen Antrag auf Istversteuerung nach § 20 UStG gestellt hat und --soweit sie im Herbst 1996 die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragt, aber gleichzeitig die Umsätze für 1995 mit 0 DM angegeben hat-- nicht von einer stillschweigenden Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten für 1995 habe ausgehen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
  • FG Nürnberg, 23.09.2015 - 2 K 917/14

    Erstreckung eines Einspruchs auf die mit der Steuerfestsetzung verbundene

    Die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann auch konkludent ausgesprochen werden (BFH-Beschlüsse vom 11.05.2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; und vom 20.01.2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
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