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   BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99   

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https://dejure.org/2000,7358
BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99 (https://dejure.org/2000,7358)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2000 - VII B 157/99 (https://dejure.org/2000,7358)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - VII B 157/99 (https://dejure.org/2000,7358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung - Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen - Steuererstattung - Rückzahlung der Mehrfacherstattung - Auswahlermessen - Zahlungsempfänger

  • Judicialis

    AO 1977 § 218 Abs. 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; EStG § 36 Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 26; ; EStG § 26b; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 941
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.04.1990 - VII R 2/89

    Bei Zusammenveranlagung kann das FA den Erstattungsbetrag mit befreiender Wirkung

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99
    Sie sei jedoch durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. April 1990 VII R 2/89 (BFHE 160, 400, BStBl II 1990, 719) nicht geklärt, weil es in diesem Urteil nur um die Frage gegangen sei, ob das FA durch Zahlung auf ein in der Steuererklärung angegebenes Konto des nicht erstattungsberechtigten Ehegatten von seiner Schuld frei werde.

    Es bedarf ferner keiner Ausführung, dass sich aus dem Urteil des beschließenden Senats in BFHE 160, 400, BStBl II 1990, 719 die Antwort auf die vorgenannte Frage allerdings nicht ergibt, weil es dieses Urteil, wie die Beschwerde richtig herausstellt, mit dem umgekehrten Fall zu tun hat, dass der Zahlungsempfänger nicht erstattungsberechtigt ist; das Urteil betrifft im Wesentlichen die Frage, ob in einem solchen Fall aufgrund des in § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG geregelten besonderen Schuldbefreiungstatbestandes die Zahlung des FA gleichwohl schuldbefreiend wirkt bzw. unter welchen Voraussetzungen eine solche schuldbefreiende Wirkung nicht eintritt.

  • BFH, 08.04.1987 - X R 64/81

    Überweisung von Steuererstattungsbeträgen auf ein falsches Konto

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99
    Wer Schuldner eines Rückforderungsanspruches ist, hängt davon ab, zu wessen Gunsten die Zahlung erkennbar geleistet wurde (vgl. Urteil des BFH vom 8. April 1987 X R 64/81, BFH/NV 1988, 2).
  • BFH, 18.09.1990 - VII R 99/89

    Gläubiger eines Steuererstattungsanspruchs aus Verlustrücktrag gem. § 10d EStG

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99
    Denn aus dem Urteil des FG ergibt sich, dass die überzahlten Beträge im Wege des Lohnsteuerabzuges bzw. der Abführung von Solidaritätszuschlag zu Lasten des Klägers erhoben worden sind; deshalb war, wie das FG zutreffend hervorgehoben hat, allein der Kläger materiell erstattungsberechtigt (vgl. u.a. Senatsurteile vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80, BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, und vom 18. September 1990 VII R 99/89, BFHE 162, 279, BStBl II 1991, 47).
  • BFH, 22.08.1980 - VI R 102/77

    Formloser Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid - Fingierter

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99
    Das ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, wie die Beschwerde selbst ausführt (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 8. April 1986 VII B 128/85, BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511, und das BFH-Urteil vom 22. August 1980 VI R 102/77, BFHE 131, 371, BStBl II 1981, 44).
  • BFH, 08.04.1986 - VII B 128/85

    Finanzamt - Steuererstattung - Zahlungsanweisung - Rückforderungsanspruch

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99
    Das ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, wie die Beschwerde selbst ausführt (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 8. April 1986 VII B 128/85, BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511, und das BFH-Urteil vom 22. August 1980 VI R 102/77, BFHE 131, 371, BStBl II 1981, 44).
  • BFH, 19.10.1982 - VII R 55/80

    Zusammenveranlagung - Ehegatten - Aufrechnung - Erstattung

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99
    Denn aus dem Urteil des FG ergibt sich, dass die überzahlten Beträge im Wege des Lohnsteuerabzuges bzw. der Abführung von Solidaritätszuschlag zu Lasten des Klägers erhoben worden sind; deshalb war, wie das FG zutreffend hervorgehoben hat, allein der Kläger materiell erstattungsberechtigt (vgl. u.a. Senatsurteile vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80, BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, und vom 18. September 1990 VII R 99/89, BFHE 162, 279, BStBl II 1991, 47).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Denn in diesen Fällen erbringt die Behörde ihre Leistung mit dem Willen, eine Forderung des (ursprünglichen) Rechtsinhabers zu erfüllen; der Zahlungsempfänger hat lediglich die Funktion einer Zahlstelle (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 VII B 157/99, BFH/NV 2000, 941, und Senatsbeschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Dies ist in der Regel derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre --vermeintliche oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2000 VII B 157/99, BFH/NV 2000, 941, m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02

    Dritter als Leistungsempfänger

    Dies ist in der Regel derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre --vermeintliche oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2000 VII B 157/99, BFH/NV 2000, 941, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel;

    Denn die Familienkasse leistete die Kindergeldzahlungen an den Antragsteller in dem Willen, ihre kindergeldrechtliche Verpflichtung diesem gegenüber zu erfüllen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 VII B 157/99, BFH/NV 2000, 941, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2021 - VII B 64/20

    Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung

    Dies ist in der Regel derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre --vermeintliche oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. BFH-Urteile vom 14.04.2021 - III R 1/20, BFHE zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 20, und vom 09.07.2019 - X R 35/17, BFHE 264, 421, BStBl II 2019, 668, Rz 24; Senatsurteil in BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255, unter II.2.a; Senatsbeschluss vom 21.02.2000 - VII B 157/99, BFH/NV 2000, 941).
  • FG Hamburg, 25.11.2005 - II 258/04

    Abgabenordnung: Bestimmung des Leistungsempfängers bei einer Sicherungsabtretung

    Dies ist in der Regel derjenige, dem gegenüber die Finanzbehörde ihre - vermeintlich oder tatsächlich bestehende - abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (BFH-Urteil vom 30.08.2005, VII R 64/04, BB 2005, 2398; BFH-Beschluss vom 21.02.2000, VII B 157/99, BFH/NV 2000, 941).
  • FG Saarland, 26.02.2014 - 2 K 1255/13

    Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten trotz Antragsfälschung

    Denn die Familienkasse leistete die Kindergeldzahlungen an den Klägerin in dem Willen, ihre kindergeldrechtliche Verpflichtung dieser gegenüber zu erfüllen (vgl. etwa BFH vom 21. Februar 2000 VII B 157/99, BFH/NV 2000, 941, m.w.N.).
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