Rechtsprechung
BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Verlustabzug - Auflösungsverlust - Löschung einer GmbH - Konkursverfahren - Moratorium - Außergerichtlicher Vergleich
- Judicialis
EStG § 17 Abs. 4; ; EStG § 10d; ; EStG § 17; ; LöschG § 2 Abs. 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 06.10.1997 - XIII 196/91
- BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 978
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (19)
- BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91
Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Ferner hat es hierbei berücksichtigt, dass allein der Mangel an Kenntnissen eines steuerrechtlich nicht vorgebildeten Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht geeignet ist, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu begründen, es sei denn, der Steuerpflichtige geht einer Zweifelsfrage nicht nach, die sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. zu allem BFH-Urteile vom 22. Mai 1992 VI R 17/91, BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80, m.w.N.; vom 10. August 1988 IX R 219/84, BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131).Anzeichen dafür, dass der Kläger aus den von ihm ausgefüllten Steuererklärungsvordrucken sowie den ihm vorliegenden Anleitungen hinreichende Hinweise für die Geltendmachung der Auflösungsverluste hätte entnehmen können, sind weder dem Tatbestand noch den Gründen des vorinstanzlichen Urteils zu entnehmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80; in BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131; vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264).
- BFH, 10.08.1988 - IX R 219/84
Zum groben Verschulden bei rechtsirrtümlich verspätet geltend gemachten vorab …
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Ferner hat es hierbei berücksichtigt, dass allein der Mangel an Kenntnissen eines steuerrechtlich nicht vorgebildeten Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht geeignet ist, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu begründen, es sei denn, der Steuerpflichtige geht einer Zweifelsfrage nicht nach, die sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. zu allem BFH-Urteile vom 22. Mai 1992 VI R 17/91, BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80, m.w.N.; vom 10. August 1988 IX R 219/84, BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131).Anzeichen dafür, dass der Kläger aus den von ihm ausgefüllten Steuererklärungsvordrucken sowie den ihm vorliegenden Anleitungen hinreichende Hinweise für die Geltendmachung der Auflösungsverluste hätte entnehmen können, sind weder dem Tatbestand noch den Gründen des vorinstanzlichen Urteils zu entnehmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80; in BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131; vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264).
- BFH, 14.06.1999 - I B 127/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO liegt jedoch vor, wenn --wie vorliegend-- das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505;… BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).Wenn das FG gleichwohl die Klageabweisung auf den nach seiner Ansicht nicht genügend substantiierten Vortrag zum Abschluss des Konkursverfahrens betreffend die R-GmbH stützte, so handelte es sich hierbei weder um einen naheliegenden noch um einen in das Verfahren bereits eingeführten, sondern um einen neuen Gesichtspunkt, auf den die Vorinstanz den Kläger zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung hätte hinweisen müssen (…vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung sowie BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218; in BFH/NV 1999, 1609).
- BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97
Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO liegt jedoch vor, wenn --wie vorliegend-- das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511;… vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609). - BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93
Darlehn unter nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Anzeichen dafür, dass der Kläger aus den von ihm ausgefüllten Steuererklärungsvordrucken sowie den ihm vorliegenden Anleitungen hinreichende Hinweise für die Geltendmachung der Auflösungsverluste hätte entnehmen können, sind weder dem Tatbestand noch den Gründen des vorinstanzlichen Urteils zu entnehmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80; in BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131; vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264). - BFH, 20.08.1998 - XI B 110/95
Trennung von Verfahren
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Demzufolge braucht es auch auf naheliegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1998 XI B 110/95, BFH/NV 1999, 329). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO liegt jedoch vor, wenn --wie vorliegend-- das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505;… BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511;… vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609). - BFH, 09.08.1991 - III R 24/87
Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im …
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG dürfen --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen sowie einer den Denk- oder Erfahrungssätzen widersprechenden Würdigung der Umstände-- von der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65;… vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743). - BFH, 18.05.1994 - XI R 62/93
Warenterminkontrakte an ausländischen Börsen
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Auch kann --trotz der Kausalitätsvermutung des § 119 (Nr. 3) FGO-- im Falle einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dann nach § 126 Abs. 4 FGO verfahren werden, wenn dieser Verfahrensmangel nur einzelne Feststellungen betrifft, auf die es aus der Sicht der Revisionsinstanz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2042; BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 11, m.w.N.). - BFH, 09.02.1998 - VIII B 2/97
Nachträgliche Anschaffungskosten auf wesentliche Beteiligung
Auszug aus BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Er weist jedoch aus prozessökonomischen Gründen darauf hin, dass als nachträgliche Anschaffungskosten auch Zahlungen in Betracht kommen, die der Gesellschafter einer GmbH nach dem Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft --ohne eine zuvor begründete Verpflichtung-- zur Tilgung von Verbindlichkeiten der GmbH leistet (Senatsbeschluss vom 9. Februar 1998 VIII B 2/97, BFH/NV 1998, 955). - BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96
Aktien als Sonderbetriebsvermögen II
- BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95
Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs
- BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Vertagung - Ermessensausübung
- BFH, 17.06.1998 - II R 29/97
Kapitallebensversicherungsvertrag - Bezugsberechtigung - Erbschaftsteuer - …
- BFH, 08.12.1998 - IX R 14/97
Neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
- BFH, 29.06.1984 - VI R 181/80
Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist …
- BFH, 06.12.1978 - I R 131/75
Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung
- BFH, 25.02.1999 - III R 28/98
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- BFH, 23.09.2008 - VII R 27/07
Haftung des Geschäftsführers für Steuerausfälle auch in der Krise der GmbH
Es hat unter den im Streitfall gegebenen besonderen Umständen zu hohe Anforderungen an die Sorgfalt gestellt, die von einem Geschäftsführer zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten erwartet werden konnte (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 754; Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978). - BFH, 31.01.2005 - VIII B 18/02
Neue Tatsache - grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Wie der Senat mit Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98 (BFH/NV 2000, 978) entschieden hat, ist grobes Verschulden i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 in der Form grober Fahrlässigkeit anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat.Die hierzu getroffenen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) dürfen --abgesehen von den zulässigen und begründeten Verfahrensrügen sowie einer den Denk- oder Erfahrungssätzen widersprechenden Würdigung der Umstände-- von der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743; Senatsurteil in BFH/NV 2000, 978).
Abgesehen davon, dass die Vorinstanz bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der "groben Fahrlässigkeit" von den persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) ausgegangen ist, hat das FG auch berücksichtigt, dass allein der Mangel an Kenntnissen eines steuerrechtlich nicht vorgebildeten Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht geeignet ist, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu begründen, es sei denn, der Steuerpflichtige geht einer Zweifelsfrage nicht nach, die sich ihm hätte aufdrängen müssen (Senatsurteil in BFH/NV 2000, 978, m.w.N.).
Soweit das FG in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht hat, die Kläger seien steuerrechtlich nicht vorgebildet gewesen und hätten trotz der Beteiligung der Klägerin an der A-GmbH nicht gewusst bzw. wissen müssen, dass ein durch die Auflösung der A-GmbH entstandener Anteilsverlust u.U. steuerlich zu berücksichtigen sei, handelt es sich weitgehend um die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalles, an die der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (Senatsurteil in BFH/NV 2000, 978).
Soweit mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt wird, das FG folge in seiner Begründung dem Senatsurteil in BFH/NV 2000, 978 und insofern bestehe eine Divergenz zum BFH-Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99 (BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817) gegeben, liegt eine solche nicht vor.
Im Übrigen betrifft das BFH-Urteil in BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817 --anders als die Senatsentscheidung in BFH/NV 2000, 978-- die Veräußerung einer GmbH-Beteiligung als einer wirtschaftlich und möglicherweise auch steuerlich bedeutenden Maßnahme.
- BFH, 16.05.2013 - III R 12/12
Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes …
Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (BFH-Urteile vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, und in BFH/NV 2009, 545).
- BFH, 18.03.2014 - X R 8/11
Grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen
Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (BFH-Urteile vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, und in BFH/NV 2009, 545). - BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04
Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei einem Einkunftsmillionär
Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, die für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern oder im Voraus anzudeuten (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 IX B 131/05, BFH/NV 2006, 904; Urteile vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978; vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539, m.w.N.). - BFH, 20.11.2008 - III R 107/06
Grobes Verschulden bei rechtsirrtümlich unterbliebenen Angaben im …
Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (BFH-Urteile vom 10. August 1988 IX R 219/84, BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131; vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978;… BFH-Beschluss vom 31. Januar 2005 VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212). - BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00
Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff
Das FG ist aber nicht zu einem Rechtsgespräch über die den Beteiligten bekannten Rechtsfragen oder zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, m.w.N.). - BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07
Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des …
Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (BFH-Urteile vom 10. August 1988 IX R 219/84, BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131; vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978;… BFH-Beschluss vom 31. Januar 2005 VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212). - BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03
NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht
Das Gericht ist auch weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. BFH-Urteile vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, 425, BStBl II 1998, 383, 384; vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, 979).Ein Hinweis auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte ist zumindest dann nicht erforderlich, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 978, 979;… Senatsbeschluss vom 12. Juli 2002 VII B 257/01, BFH/NV 2002, 1498, 1499).
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO liegt jedoch vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 978, 979;… BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2000 I B 103/00, BFH/NV 2001, 631, 632).
- BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der …
Eine solche ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505;… BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511;… vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609; Senatsurteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978). - BFH, 07.03.2003 - VII B 282/02
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge wegen mangelnder …
- BFH, 22.05.2006 - VI R 17/05
§ 46 EStG enthält keine Rechtsgrundlage für die Änderung bestandskräftiger …
- BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02
Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
- BFH, 06.10.2004 - X R 14/02
Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
- BFH, 18.01.2008 - VII B 63/07
Überprüfung der Feststellungen des FG zur groben Fahrlässigkeit des …
- FG Hamburg, 17.03.2016 - 2 K 37/15
Änderung eines Steuerbescheides bei nachträglich erkanntem Fehler der …
- BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
Fortsetzungsfeststellungsklage; Anhebung der ESt-Vorauszahlungen
- FG Niedersachsen, 23.05.2012 - 2 K 250/11
Möglichkeit eines Antrags auf Günstigerprüfung i.S.d. § 32d Abs. 6 EStG nach …
- FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs - nachträgliche …
- BFH, 24.01.2008 - VIII B 163/06
Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der …
- BFH, 22.02.2012 - VIII B 66/11
NZB: grundsätzliche Bedeutung; private Pkw-Nutzung
- BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung …
- BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs
- BFH, 17.06.2005 - VI B 176/04
Arbeitslohn - Abgrenzung zu anderen Zuwendungen
- BFH, 30.10.2008 - VIII B 146/07
Formelles und materiell-rechtliches Verwertungsverbot - Verletzung des …
- BFH, 17.04.2014 - III B 146/13
Keine Divergenz nach Aufhebung der vorgeblichen Divergenzentscheidung durch den …
- BFH, 21.12.2011 - VIII B 110/11
Überraschungsentscheidung, Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG
- BFH, 14.04.2011 - VIII B 130/10
NZB: Grundsätzliche Bedeutung, Treuhandverhältnis
- FG Hamburg, 15.02.2017 - 3 K 252/16
Grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Sorgfaltspflicht des …
- BFH, 28.04.2011 - VIII B 14/10
Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Gehör - Überraschungsentscheidung
- BFH, 22.09.2005 - X B 58/05
Betrieblich veranlasste Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens
- FG Köln, 19.12.2007 - 5 K 1194/07
Erörterung des Verschuldensmaßstabs im Rahmen der nachträglichen Korrektur eines …
- BFH, 27.04.2010 - VIII B 142/09
Nichtzulassungsbeschwerde: materiellrechtliche Fehler, rechtliches Gehör, …
- BFH, 05.04.2011 - VIII B 107/10
Verfahrensfragen bei Erledigung einer Aufforderung zur Erklärungsabgabe - …
- BFH, 22.12.2008 - III B 159/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Keine grundsätzliche Bedeutung bei fehlender …
- BFH, 18.08.2004 - II B 174/03
Bedarfsbewertung
- BFH, 31.05.2001 - V B 40/01
Fachkunde - Unterlassener Hinweis - Hinweis- und Fürsorgepflichten - …
- BFH, 08.12.2000 - I B 103/00
Rechtliches Gehör
- BFH, 03.12.2002 - VIII B 77/02
Darlegung von Zulassungsgründen - Anforderungen an eine Beschwerdeschrift - …
- BFH, 20.05.2003 - VIII B 212/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs; schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen …
- BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02
Überraschungsentsch. im FG-Verfahren
- BFH, 04.10.2002 - VIII B 50/02
Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise - …
- BFH, 16.10.2001 - VIII B 36/01
Beschwerde - Verfahrensmangel - Rechtsmittelbegründung - Verfahrenskosten
- FG München, 26.02.2015 - 10 K 1397/12
Grobes Verschulden bei schriftlich gefertigten und elektronisch gefertigten …
- FG München, 23.09.2010 - 5 K 1506/08
Tatsachen, Kenntnis oder Unkenntnis des zuständigen Sachbearbeiters - Grobes …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - 6 K 618/11
Steuerbefreiung nach § 3b EStG: grobes Verschulden bei unterlassenem Hinweis auf …
- FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen, wenn viele Jahre …
- FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 8 K 295/09
Nichtangabe der in einer Wertpapierabrechnung ausgewiesenen gezahlten Stückzinsen …
- FG Münster, 17.08.2006 - 8 K 1219/04
"Grobes Verschulden" i.S.d. § 173 AO
- FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 342/04
Abgabenordnung: Keine Änderung gem. § 173 AO bei grobem Verschulden