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   BFH, 26.01.2001 - VI R 89/00   

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https://dejure.org/2001,9748
BFH, 26.01.2001 - VI R 89/00 (https://dejure.org/2001,9748)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2001 - VI R 89/00 (https://dejure.org/2001,9748)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - VI R 89/00 (https://dejure.org/2001,9748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 8
    Aufenthalt; Kindergeld; Wohnsitz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1018
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 315/96

    Begriff des Wohnsitzes; Nachhaltigkeit der Nutzung bei nur kurzem Aufenthalt;

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI R 89/00
    Mit dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 27. März 1998 9 K 315/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1526) sei davon auszugehen, dass die Beibehaltung einer vollständig eingerichteten Wohnung im Inland, die regelmäßig zweimal im Jahr für die Dauer von zwei bis drei Wochen genutzt werde, trotz des dauerhaften Wegzugs ins Ausland, einen zum Bezug von Kindergeld berechtigenden Wohnsitz begründe.

    Das FG hat unter Berufung auf das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1526 das zuletzt genannte Merkmal auch für den Fall bejaht, dass --wie im Streitfall-- die inländische Wohnung trotz eines dauerhaften Wegzugs der Familie ins Ausland regelmäßig zweimal im Jahr für die Dauer von zwei bis drei Wochen genutzt wird.

    Der erkennende Senat hat die Entscheidung des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1526 mit Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 64/98 aufgehoben.

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98

    Kindergeld - Wohnsitz im Inland

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI R 89/00
    Der erkennende Senat hat die Entscheidung des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1526 mit Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 64/98 aufgehoben.

    Zur Begründung wird auf die Entscheidung VI R 64/98 verwiesen.

  • BSG, 26.07.1979 - 8b RKg 12/78

    Anspruch auf Kindergeld für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes - Begriff des

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI R 89/00
    Abgesehen davon habe der Auslandsaufenthalt des Klägers bereits mehr als zwei Jahre gedauert, weshalb nach der Rechtsprechung des BSG schon aus diesem Grund ein Wohnsitz zu verneinen sei (BSG-Urteil vom 26. Juli 1979 8b RKg 12/78, Sozialrecht 5870 Nr. 4 zu § 1 BKGG).
  • BFH, 12.05.2000 - VI R 100/99

    Aufhebung von Kindergeldbescheiden; Systemwechsel zum 01.01.1996

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI R 89/00
    Zur Vermeidung von Neufestsetzungen in jedem Einzelfall bestimmte der --zwischenzeitlich entfallene-- § 78 Abs. 1 Satz 1 EStG, dass Kindergeld, welches bis zum 31. Dezember 1995 nach den Vorschriften des BKGG gewährt wurde, als nach den Vorschriften des EStG festgesetzt gilt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2000 VI R 100/99, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2000, 1031, BFH/NV 2001, 21).
  • BFH, 24.07.2018 - I R 58/16

    Wohnsitz eines Piloten bei mehrjähriger Auslandsabordnung

    Der Hinweis diente jedoch insbesondere der Abgrenzung zu sog. "Ferienwohnungen" oder "Wochenendhäusern" (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 26. Januar 2001 VI R 89/00, BFH/NV 2001, 1018; vom 12. Januar 2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231, zum gelegentlichen besuchsweisen Aufenthalt im Inland bei dauerndem bzw. langfristigem Wegzug mit der Familie ins Ausland).
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 3 K 3089/13

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines unbeschränkt

    aa) Das Vorliegen einer Wohnung setzt neben der Nutzungsmöglichkeit voraus, dass die Wohnung dem Steuerpflichtigen in dem maßgeblichen Zeitraum als Bleibe dient (BFH-Urteil vom 26. Januar 2001 VI R 89/00, BFH/NV 2001, 1018).
  • FG München, 01.08.2008 - 10 K 3316/07

    Kein Wohnsitz im Inland bei nur gelegentlichem Inlandsaufenthalt in unentgeltlich

    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken reicht nicht aus (BFH-Urteile vom 26.01.2001 VI R 89/00, BFH/NV 2001, 1018; 12.01.2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231; und vom 23.11.2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 jeweils m.w.N.).
  • FG München, 21.10.2010 - 5 K 3492/09

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindergeldberechtigten bei

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile vom 26. Januar 2001 VI R 89/00, BFH/NV 2001, 1081, vom 12. Januar 2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231 und vom 23. November 2000 VI R 107/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 294).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1812/01

    Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    Soweit der Kläger vorträgt, der Bundesfinanzhof habe in seiner Revisionsentscheidung im vorliegenden Verfahren (Urteil vom 26. Januar 2001 VI R 89/00) nicht ausdrücklich festgestellt, dass er - der Kläger - in H keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innegehabt habe, vermag der Senat dieser Auffassung nicht zu folgen.
  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2001 - 12 K 166/01

    Nur gelegentlich aufgesuchte Räume in der Wohnung der Eltern im Inland als

    In einem solchen Fall nutzt der Steuerpflichtige die zur Verfügung gestellten Räume nicht als Bleibe und damit nicht als Wohnsitz, sondern nur besuchsweise oder als Ferienwohnung (BFH-Urteile vom 12. Januar 2001 VI R 64/98 und vom 26. Januar 2001 VI R 89/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV-2001, 1018 ).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2004 - 15 K 3659/03

    Kindergeld; Ausländische Leistung; Schwedisches Kindergeld; Gemeinschaftsrecht;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 26.01.2001 VI R 89/00, BFH/NV 2001, 1018 und vom 12.01.2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231) ist der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff objektiviert.
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