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   BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00   

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https://dejure.org/2001,1409
BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00 (https://dejure.org/2001,1409)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2001 - VII R 17/00 (https://dejure.org/2001,1409)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2001 - VII R 17/00 (https://dejure.org/2001,1409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftung für Umsatzsteuerschulden - GmbH & Co. KG - Umsatzsteuerpflicht - Steuerhinterziehung - Beschränkung der Haftung - Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; UStG § ... 18 Abs. 1; ; AO 1977 § 34 Abs. 1; ; AO 1977 § 69; ; AO 1977 § 71; ; AO 1977 § 34; ; AO 1977 § 370; ; AO 1977 § 69 Satz 1; ; AO 1977 § 35; ; AO 1977 § 71; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 34 35 69 71 370
    USt; Geschäftsführer-Haftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Grundsatz der anteiligen Tilgung, Haftung für Steuerschulden, Pflichtverletzung und Kausalität, Steuererklärungspflicht, Verschulden

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 34, AO 1977 § 69, AO 1977 § 71
    Geschäftsführerhaftung; Option; Verschulden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1100
 
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Wird zitiert von ... (76)

  • BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15

    Umfang der Haftung nach § 69 AO i. V. m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang

    NV: Die Rechtsprechung, wonach der für eine Haftung gemäß § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO zu fordernde Kausalzusammenhang zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung und dem Steuerausfall nicht mehr gegeben ist, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100), kann nicht auf die Fälle übertragen werden, in denen der Steuerpflichtige noch über ausreichende Mittel verfügt, um nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung zumindest einen Teil der Steuerschuld zu begleichen.

    a) Der nach der BFH-Rechtsprechung zu fordernde Kausalzusammenhang ist nicht mehr gegeben, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (Senatsurteil vom 6. März 2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100, m.w.N.).

  • BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Der nach der BFH-Rechtsprechung erforderliche adäquate Kausalzusammenhang ist nicht mehr gegeben, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (Senatsurteil vom 6. März 2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2008 - VII R 27/07

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerausfälle auch in der Krise der GmbH

    c) Die Pflichtverletzung des Geschäftsführers begründet allerdings dann keine Haftung nach §§ 69, 34 AO, wenn der Steuerausfall mangels ausreichender Zahlungsmittel der GmbH unabhängig davon eintritt, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil in BFHE 216, 491; vom 6. März 2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100, m.w.N.).
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