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   BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99   

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https://dejure.org/2001,10179
BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99 (https://dejure.org/2001,10179)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2001 - IV B 113/99 (https://dejure.org/2001,10179)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2001 - IV B 113/99 (https://dejure.org/2001,10179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Quittung - Materielle Beweiskraft - Divergenz - Rechtliches Gehör - Divergenzentscheidung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 93 Abs. 1; ; BGB § 368; ; BGB § 368 Satz 1; ; ZPO § 416

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsmäßig erteilte Quittung; Beweiskraft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.03.1994 - I B 160/93

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Bezeichnung einer bestehenden Divergenz

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99
    Aber auch wenn der Senat von den nach der zitierten Fundstelle "BFH/NV 1995, 221" möglichen drei Entscheidungen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. März 1994 I B 160/93 (BFH/NV 1995, 221) als vom Kläger ins Auge gefasste Divergenzentscheidung ansehen wollte, fehlt es an der Gegenüberstellung eines abstrakten Rechtssatzes, der in dem Urteil des FG enthalten ist und dieses trägt, zu einem ebensolchen Rechtssatz aus der bezeichneten Entscheidung des BFH (s. nur den o.g. Beschluss in BFH/NV 1995, 221).

    Wenn man der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde in diesem Beschluss (in BFH/NV 1995, 221) überhaupt einen abstrakten Rechtssatz entnehmen kann, so den, dass der Beweis des ersten Anscheins durch einen atypischen Geschehensablauf widerlegt werden könne, was in jenem Fall aber nicht gelungen ist.

    Mit dem bloßen Hinweis auf zwei weitere, den Gründen des Beschlusses des BFH (in BFH/NV 1995, 221) entnommene Urteile hat der Kläger ebenfalls keine abstrakten Rechtssätze dargelegt, denen ein entsprechender Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung widersprechen würde.

  • BFH, 17.01.1995 - V B 51/94

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels bei geltendmachung eines

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99
    Im Übrigen greift der Kläger mit seinem Hinweis auf die Namensabweichung nur die Beweiswürdigung des FG und damit die Richtigkeit der Vorentscheidung an (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892).
  • BFH, 15.06.2000 - IV B 6/99

    Nachträgliche bekannt gewordene neue Tatsachen

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99
    Vielmehr genügt es, dass die Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2000 IV B 6/99, BFH/NV 2000, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.1988 - IV B 135/87

    Nichtzulassung der Revision wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99
    Insoweit fehlt es schon an der ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Divergenzentscheidung mit Datum und Aktenzeichen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juni 1988 IV B 135/87, BFH/NV 1989, 700).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99
    Können die Beteiligten indessen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Beweismittel benennen, ist das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, seine vorläufige Beweiswürdigung während des Verfahrens offen zu legen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2305).
  • FG Köln, 13.06.2007 - 11 K 3243/06

    Anforderungen an das Wirksamwerden und die Bekanntgabe eines Steuerbescheides;

    Das Datum des Bescheides hat (nur) die Funktion, die vom Finanzamt vorgenommene Steuerfestsetzung zeitlich zu fixieren und in diesem Sinne den Bescheid zu kennzeichnen (vgl. BFH-Urteile vom 19.12.1985 I R 7/82, BStBl II 1985, 485, undvom 3.5.2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1135).
  • BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09

    Beweiskraft einer Privaturkunde und des Sitzungsprotokolls - Keine Verletzung der

    Zwar genießt das angezogene Maklerschreiben die formelle Beweiskraft des § 416 der Zivilprozessordnung (ZPO), diese Beweiskraft ergreift aber nicht auch den Inhalt der Erklärung (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 67. Aufl., § 416 Rz 8); insoweit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2001 IV B 113/99, BFH/NV 2001, 1135).
  • BFH, 07.06.2004 - IV B 54/02

    Prozessvollmacht: Wirkung über den Tod hinaus

    Damit aber greifen sie nur die Richtigkeit der Vorentscheidung an und rügen keinen Verfahrensfehler, der zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO führen könnte (s. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 1999 IV B 76/99, BFH/NV 2000, 848, zu II.7. der Entscheidungsgründe, und vom 22. März 2001 IV B 113/99, BFH/NV 2001, 1135, Nr. 3 a.E.).
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