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   BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98   

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https://dejure.org/2001,8775
BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98 (https://dejure.org/2001,8775)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2001 - IX R 63/98 (https://dejure.org/2001,8775)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - IX R 63/98 (https://dejure.org/2001,8775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten - Lebenslängliches Wohnungsrecht - Sonderabschreibungen - Vermietung - Verpachtung - Sanierungsverpflichtung - Grundstücksübertragung

  • Judicialis

    FördG § 4; ; BGB § 1093 Abs. 1; ; BGB § 1093 Nr. 3; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 9, FördG § 4
    Einkünfteerzielungsabsicht; Wohnungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, wenn das FG davon ausgeht, dass die Voreigentümer die ihnen vorbehaltenen Wohnungen nicht auf Grund eines unentgeltlichen Überlassungsvertrages, sondern auf Grund eines eigenen, bei der Übertragung des Eigentums auf die Klägerin vorbehaltenen Nutzungsrechts nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660) und hieraus den Schluss zieht, dass die Klägerin hinsichtlich der wohnungsrechtsbelasteten Wohnungen den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 23. April 1985 IX R 39/81, BFHE 144, 362, BStBl II 1985, 720; vom 20. Dezember 1990 XI R 10/89, BFH/NV 1991, 450).

    Die Rechtsprechung hat einen derartigen Zusammenhang bei einem dinglich gesicherten, lebenslänglichen Nutzungsrecht schon dann verneint, wenn der Nutzungsberechtigte im hohen Alter stehen sollte (BFH-Urteil in BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660).

  • BFH, 21.02.1991 - IX R 265/87

    Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung der Bebauung und Bestellung

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ertragsteuerrechtlicher Hinsicht im Falle der endgültigen Zerstörung einer vorhandenen Bebauung mit anschließender Neuerrichtung und der Einräumung eines Wohnungsrechts an Teilen des neuen Gebäudes das Vorliegen eines Anschaffungsgeschäftes für möglich gehalten (BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718).

    Die dafür erforderliche grundlegende Sanierung der bestehenden Bausubstanz ist mit dem Fall, in dem sich der Steuerpflichtige zum Abriss einer bestehenden Bebauung, zur Errichtung einer neuen Bebauung und zur Bestellung eines Wohnungsrechts verpflichtet (s. BFH-Urteil in BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718), auch dann nicht gleichzustellen, wenn --wie die Klägerin im Streitfall vorträgt-- von dem zu sanierenden Gebäude nur die Grundmauern, d.h. die tragenden Teile stehen bleiben.

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    Darüber hinaus wird das FG zu prüfen haben, ob die Sanierungskosten für die nicht wohnungsrechtsbelasteten Gebäudeteile nach Maßgabe der Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632; vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637; vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649; vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282; s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442) --ggf. teilweise-- als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 2/94

    Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    Darüber hinaus wird das FG zu prüfen haben, ob die Sanierungskosten für die nicht wohnungsrechtsbelasteten Gebäudeteile nach Maßgabe der Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632; vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637; vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649; vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282; s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442) --ggf. teilweise-- als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 23.04.1985 - IX R 39/81

    Einkommensteuer - Erbauseinandersetzung - Gleichstellung - Kredit -

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, wenn das FG davon ausgeht, dass die Voreigentümer die ihnen vorbehaltenen Wohnungen nicht auf Grund eines unentgeltlichen Überlassungsvertrages, sondern auf Grund eines eigenen, bei der Übertragung des Eigentums auf die Klägerin vorbehaltenen Nutzungsrechts nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660) und hieraus den Schluss zieht, dass die Klägerin hinsichtlich der wohnungsrechtsbelasteten Wohnungen den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 23. April 1985 IX R 39/81, BFHE 144, 362, BStBl II 1985, 720; vom 20. Dezember 1990 XI R 10/89, BFH/NV 1991, 450).
  • BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94

    Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    Darüber hinaus wird das FG zu prüfen haben, ob die Sanierungskosten für die nicht wohnungsrechtsbelasteten Gebäudeteile nach Maßgabe der Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632; vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637; vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649; vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282; s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442) --ggf. teilweise-- als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86

    Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    b) Da die Klägerin --soweit es die wohnungsrechtsbelasteten Wohnungen betrifft-- in den Streitjahren den Tatbestand der Einnahmeerzielung aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt hat, kann sie die betreffenden Aufwendungen --wie Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf die von ihr aufgewendeten Herstellungskosten-- nicht als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG geltend machen; es fehlt insoweit an dem notwendigen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Aufwendungen und steuerbaren Einnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303).
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89

    Werbungskostenabzug bei einer von der Mutter des Steuerpflichtigen bewohnten

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, wenn das FG davon ausgeht, dass die Voreigentümer die ihnen vorbehaltenen Wohnungen nicht auf Grund eines unentgeltlichen Überlassungsvertrages, sondern auf Grund eines eigenen, bei der Übertragung des Eigentums auf die Klägerin vorbehaltenen Nutzungsrechts nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660) und hieraus den Schluss zieht, dass die Klägerin hinsichtlich der wohnungsrechtsbelasteten Wohnungen den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 23. April 1985 IX R 39/81, BFHE 144, 362, BStBl II 1985, 720; vom 20. Dezember 1990 XI R 10/89, BFH/NV 1991, 450).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, wenn das FG davon ausgeht, dass die Voreigentümer die ihnen vorbehaltenen Wohnungen nicht auf Grund eines unentgeltlichen Überlassungsvertrages, sondern auf Grund eines eigenen, bei der Übertragung des Eigentums auf die Klägerin vorbehaltenen Nutzungsrechts nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660) und hieraus den Schluss zieht, dass die Klägerin hinsichtlich der wohnungsrechtsbelasteten Wohnungen den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 23. April 1985 IX R 39/81, BFHE 144, 362, BStBl II 1985, 720; vom 20. Dezember 1990 XI R 10/89, BFH/NV 1991, 450).
  • BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
    In sachenrechtlicher Hinsicht ist Belastungsgegenstand des Wohnungsrechts das gesamte Grundstück, auch wenn sich das Benutzungsrecht auf das Gebäude oder Teile hiervon bezieht (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. März 1954 V ZR 17/53, Lindenmaier/Möhring - Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs --LM--, § 1093 BGB Nr. 3; Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., § 1093 Rz. 6).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90

    1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes

  • BFH, 13.10.1998 - IX R 61/95

    Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen

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