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   BFH, 27.03.2001 - X B 60/00   

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https://dejure.org/2001,2991
BFH, 27.03.2001 - X B 60/00 (https://dejure.org/2001,2991)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2001 - X B 60/00 (https://dejure.org/2001,2991)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2001 - X B 60/00 (https://dejure.org/2001,2991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit - Gewinnerzielungsabsicht - Divergenzentscheidung - Sachverhaltsaufklärung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1381
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    c) Es ist des Weiteren höchstrichterlich geklärt, dass sich der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht an Hand des Strebens nach einem Totalgewinn bzw. einem Totalüberschuss im Regelfall aus der Gesamtdauer der Betätigung ergibt (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, m.w.N. der Rechtsprechung), wobei es dabei freilich keine festen zeitlichen Vorgaben gibt (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c bb, 1).

    Der Kläger macht eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von der BFH-Rechtsprechung lediglich mit der Begründung geltend, das FG gebe zwar vor, den Beschluss des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 zu berücksichtigen, tue das jedoch nicht, "indem es mit wenigen Worten und einer schnöden Begründung eine Gewinnerzielungsabsicht des Klägers verneine und damit letztlich zum objektiven Liebhabereibegriff zurückkehre".

  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    Diese Feststellung, die nicht mit Verfahrensrügen angegriffen worden und daher revisionsrechtlich bindend ist (§ 118 Abs. 2 FGO), ist deswegen steuerrechtlich bedeutsam, weil Liebhaberei jedenfalls dann vorliegt, wenn eine Tätigkeit "nach ihrem Wesen und der Art der Betriebsführung nicht geeignet ist, einen Totalgewinn zu erzielen" (z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).

    Daher verlangt die Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige, der gewerbliche Verluste geltend macht, ein "betriebswirtschaftliches Umstrukturierungskonzept nebst Kosten-Nutzen-Analyse und überhaupt ein Gesamtkonzept" (BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859) oder "ein schlüssiges Betriebskonzept" vorlegt (Urteil in BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).

  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    Aufgrund einer solchen Unterlassung kann der in der mündlichen Verhandlung vertretene Beteiligte nach Maßgabe des § 295 der Zivilprozeßordnung regelmässig im Beschwerdeverfahren nicht mehr geltend machen, das Gericht habe angebotene Beweismittel übergangen (BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.1994 - V B 142/93

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    Dass das FG den Sachverhalt aus der Sicht des Klägers nach dessen Auffassung unrichtig beurteilt hat, ist für sich genommen keine Anwendung abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls eine rechtsfehlerhafte Würdigung von Tatsachen, die mit der Divergenzrüge i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht geltend zu machen ist (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    a) Zum einen begründet der vom Kläger geltend gemachte Verstoß des FG gegen die Denkgesetze keinen Verfahrensmangel, sondern ist allenfalls ein materieller Rechtsfehler, der mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 29, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    Dass das FG den Sachverhalt aus der Sicht des Klägers nach dessen Auffassung unrichtig beurteilt hat, ist für sich genommen keine Anwendung abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls eine rechtsfehlerhafte Würdigung von Tatsachen, die mit der Divergenzrüge i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht geltend zu machen ist (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 09.02.1993 - V B 153/92

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    konkret bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.1997 - VIII B 18/97

    Darlegungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    Daher verlangt die Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige, der gewerbliche Verluste geltend macht, ein "betriebswirtschaftliches Umstrukturierungskonzept nebst Kosten-Nutzen-Analyse und überhaupt ein Gesamtkonzept" (BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859) oder "ein schlüssiges Betriebskonzept" vorlegt (Urteil in BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).
  • BFH, 07.07.1999 - X B 37/99

    Darlegungslast für Rechtsfragen, die grundsätzlich geklärt sind

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
    Hiermit hängt zusammen, dass die Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs, während der die allgemeinen Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Regel nicht gelten, je nach der Eigenart betriebsspezifisch festzulegen ist (BFH-Urteile vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).
  • BFH, 06.11.1997 - X B 46/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • BFH, 14.04.2000 - X B 118/99

    Liebhaberei; Yachtvercharterung

  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

  • BFH, 16.04.1998 - X B 186/97

    Zulassungsfähigkeit einer Revision bei pauschalen Ausführungen im

  • BFH, 22.03.1996 - III R 49/95

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Einzelhandelsgeschäft

  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

  • BFH, 28.04.1999 - X B 190/98

    Verfahrensmängel; Begründungserfordernisse

  • BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82

    Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von

  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

  • BFH, 15.05.1997 - IV B 74/96
  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Beruht die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, so sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielt werden können (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381, unter 2.d, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2002 - I R 92/00

    VGA bei Verlustgeschäften

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn aus dem Fehlen eines brauchbaren wirtschaftlichen Konzepts geschlossen werden kann, dass die Tätigkeit von Anfang an vor allem der Befriedigung privater Interessen --und nicht der Gewinnerzielung-- diente (BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 62/06

    Liebhaberei beim Verkauf von Wein - neues Vorbringen in der Revisionsinstanz -

    Beruht die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, so sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielt werden können (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381, unter 2.d, m.w.N.).

    Zudem hatte sie zu Beginn ihrer Tätigkeit kein schlüssiges Betriebskonzept erstellt, das sie zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielt werden können (vgl. bereits Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1381).

  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 6 K 3472/14

    Gewinnerzielungsabsicht bei schriftstellerischer Tätigkeit

    Dann handelt es sich um sog. strukturelle Verluste, welche die Anerkennung von Anlaufverlusten ausschließen (BFH-Beschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).

    dd) Der Bejahung eines steuerlich zu berücksichtigenden Anlaufverlustes steht auch nicht die zu Gewerbebetrieben entwickelte Forderung der BFH-Rechtsprechung (z.B. Entscheidungen vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381, und vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874) nach einem "Betriebskonzept" des Steuerpflichtigen als Voraussetzung für die Anerkennung von Verlusten in der Anlaufphase entgegen.

  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

    Sei der Anscheinsbeweis der Gewinnerzielung durch die Art der Betriebsführung entkräftet bzw. handele es sich um keinen sogenannten Brotberuf mit negativem Betriebsergebnis, könnten die entstehenden Anlaufverluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Steuerpflichtigen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept (gründliche Marktanalyse und eine Gewinnprognose) erstellt hätten (Beschluss des BFH vom 27. März 2001, BFH/NV 2001, 1381).

    Nicht ausreichend sei es, dass in Zukunft lediglich bescheidene Gewinne erwirtschaftet werden könnten, wenn ein Ausgleich der bisherigen Verluste damit nicht möglich sei (BFH-Urteil vom 21. März 1985 IV R 25/92, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399; Beschluss des BFH vom 27. März 2001 X B 60/00, juris Rn. 8).

    Dies ergibt sich nicht aus dem vom Beklagten angeführten Beschluss des Senats vom 27. März 2001 (X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).

  • FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 222/14

    Gewerbe- und Umsatzsteuer: Einkunftsart, Einkünfteerzielungsabsicht und

    Nicht ausreichend ist eine Prognose, dass in Zukunft lediglich bescheidene Gewinne erwirtschaftet werden können, wenn ein Ausgleich der bisherigen Verluste damit nicht möglich ist (BFH-Beschluss vom 27.03.2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381; BFH-Urteil vom 21.03.1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399).

    In einem solchen Fall sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielt werden können (BFH-Urteil vom 21.05.2014 V R 34/13, BFHE 246, 232, BStBl II 2014; BFH-Beschluss vom 27.03.2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 2083/18

    Recherche für eine Biografie keine steuerlich anzuerkennende schriftstellerische

    Dann handelt es sich um sog. strukturelle Verluste, welche die Anerkennung von Anlaufverlusten ausschließen (BFH-Beschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).
  • BFH, 03.06.2005 - XI S 7/04

    Erfinder; Gewinnerzielungsabsicht

    aa) Die Frage, ob die im Rahmen einer Erfindertätigkeit erzielten Verluste steuerlich nur anzuerkennen sind, wenn die Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, ist anhand der ständigen Rechtsprechung des BFH eindeutig zu bejahen (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteil in BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).
  • BFH, 16.07.2008 - X B 25/08

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten

    Unter letzterer Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").
  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 6 K 97/07

    Tätigkeit eines Reiki-Lebensberaters als Liebhaberei

    Unter dieser Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874; und vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; BFH-Beschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").

    Im Streitfall liegen daher sog. strukturelle Verluste vor, welche eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausschließen (siehe BFH-Beschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 ff. m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2004 - 10 K 31/02

    Vercharterung von Segelyachten als Liebhaberei

  • FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15

    Rechtsstreit um die Bewertung des Betriebs einer Flugzeug-Vercharterung als vGA

  • FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 1687/16

    Patent, Erfindung, Schadensersatz, Patentanmeldung, Italien, Arbeit,

  • BFH, 30.08.2005 - VI B 2/05

    Häusliches Arbeitszimmer; Divergenz

  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei

  • FG Niedersachsen, 18.05.2006 - 6 K 503/03

    Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für

  • BFH, 06.10.2003 - X B 22/02

    Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht

  • BFH, 06.05.2002 - VI B 34/00

    Grundsätzliche Bedeutung; Auslandsreise eine Hochschullehrers

  • FG München, 12.09.2013 - 10 K 2273/10

    Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichem Vertrieb von Vitaminprodukten

  • FG Köln, 17.02.2011 - 6 K 4185/06

    Herstellung musikalischer Nischenprodukte

  • FG München, 18.08.2016 - 15 K 1430/14

    Verneinung einer Gewinnerzielungsabsicht aufgrund einer Liebhaberei bei einer

  • FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01

    Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische

  • FG Düsseldorf, 27.05.2010 - 14 K 8/08

    Veräußerungsverlust aus wesentlicher Beteiligung; Veräußerungsverlust;

  • FG München, 27.04.2004 - 6 K 4170/00

    Liebhaberei bei Wohnmobilvermietung; Einkommensteuer 1994, 1995 und 1998

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