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   BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97   

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BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97 (https://dejure.org/2000,2957)
BFH, Entscheidung vom 02.05.2000 - IX R 99/97 (https://dejure.org/2000,2957)
BFH, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - IX R 99/97 (https://dejure.org/2000,2957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Vercharterung von Flugzeugen - Werbungskostenüberschuss - Vermietung und Verpachtung - Sonstige Einkünfte - Vermietung von unbeweglichem Vermögen - Vermietung von grundstücksgleichen Rechten

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3; ; EStG § ... 15 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 1; ; EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. w; ; EStG § 38 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; LuftVG § 2 Abs. 1; ; LuftVG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 929 f.; ; BGB §§ 1259 bis 1272; ; BGB §§ 1204 f.; ; AO 1977 § 322

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 2
    Flugzeug; Sonstige Einkünfte; Verlust; Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 14
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit ist erst dann --ausnahmsweise-- anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer selbständigen nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
    Letzteres ist anzunehmen, wenn sich ein Steuerpflichtiger dadurch "wie ein Händler" verhalten hat, dass er planmäßig und auf Dauer mit auf Güterumschlag gerichteter Absicht tätig geworden ist (BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.1999 - IX R 68/96

    Überschußerzielungsabsicht bei GbR-Gesellschaftern

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
    Darüber hinaus muss das FG prüfen, ob der Kläger bei der Vermietung der Flugzeuge mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt und damit den Tatbestand des § 21 Abs. 1 EStG auch in subjektiver Hinsicht erfüllt hat (z.B. Senatsurteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, und IX R 68/96, BFHE 189, 378, BStBl II 1999, 718).
  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; dafür ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (z.B. BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23, unter II. 7.).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
    Voraussetzung ist ferner, dass sie über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinausgeht (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).
  • BFH, 30.06.1999 - IX R 83/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentümern

    Auszug aus BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
    Darüber hinaus muss das FG prüfen, ob der Kläger bei der Vermietung der Flugzeuge mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt und damit den Tatbestand des § 21 Abs. 1 EStG auch in subjektiver Hinsicht erfüllt hat (z.B. Senatsurteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, und IX R 68/96, BFHE 189, 378, BStBl II 1999, 718).
  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Die gegen die im Anschluss an die Betriebsprüfung ergangenen Bescheide gerichteten Einsprüche blieben zunächst unbearbeitet, weil die Beteiligten den Ausgang der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren IX R 71/96 und IX R 99/97 abwarteten.

    Mit Urteilen vom 2. Mai 2000 IX R 71/96 (BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467) und IX R 99/97 (BFH/NV 2001, 14) entschied der BFH über diese Revisionen.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Vermietung von Flugzeugen (BFH-Urteile in BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und in BFH/NV 2001, 14).

    Das gilt auch dann, wenn das Luftfahrzeug dem Geschäftsplan entsprechend schließlich zum Schrottwert veräußert wird oder wenn es --planwidrig-- vorzeitig verkauft wird, um eine wider Erwarten verlustbringende Vermietung zu beenden (zum letztgenannten Fall BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 14).

  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, und in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Dann tritt die bloße Nutzung des Vermögens im Wege der Gebrauchsüberlassung zurück (BFH, Beschl. v. 28.8.2002, BFH/NV 2003, 152 und Urt. v. 2.5.2000, BFH/NV 2001, 14).
  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

    Letzteres ist anzunehmen, wenn sich ein Steuerpflichtiger dadurch "wie ein Händler" verhalten hat, dass er planmäßig und auf Dauer mit auf Güterumschlag gerichteter Absicht tätig geworden ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744; vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752; vom 7. Februar 1990 I R 173/85, BFH/NV 1991, 685; vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, m.w.N.; in BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, m.w.N. der Rechtsprechung; vom 2. Mai 2000 IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 9/07

    Rücknahme eines unanfechtbaren rechtswidrigen Haftungsbescheids

    Die im Bescheid angeführte Rechtsgrundlage (§ 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG) sei nach neuerer Rechtsauffassung nicht einschlägig, weil das Vermieten von in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG und damit zu einer Vermietung von unbeweglichem Vermögen führe (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14).

    a) Der im Streitfall in Rede stehende Haftungsbescheid vom 28. März 2001 ist nach der zutreffenden Auffassung des FG und der Beteiligten rechtswidrig, da die ihm zugrunde liegende Zahlung von Vergütungen für die Überlassung einer unbeweglichen Sache (hier: ein in die Luftfahrzeugrolle eingetragenes Flugzeug; s. insoweit BFH-Urteile in BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467; in BFH/NV 2001, 14) an einen ausländischen Gläubiger eine Steuerabzugspflicht gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG und den Haftungstatbestand des § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG nicht auslöst.

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

    Der Antrag nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ist im Revisionsverfahren unzulässig und gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 99/97 (BFH/NV 2001, 14, unter II. 4., m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2009 - IX R 9/08

    Sonderabschreibungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im

    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; dafür ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14, unter II. 4.).
  • FG Hessen, 23.11.2006 - 4 K 3437/04

    Rücknahme; Verwaltungsakt; Haftungsbescheid; Ermessen; Ermessensreduzierung auf

  • BFH, 01.08.2012 - IX R 18/11

    Mietvertrag zwischen Eltern und Kind - Fremdvergleich - Vorbehaltsklausel zur

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01

    Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung

  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2005 - 8 K 72/04

    Gewerblichkeit der Maschinen an einen Geschäftspartner vermietenden GbR

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 2/99

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04

    EigZulG : unentgeltliche Überlassung an Angehörige

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03

    Sog. große Übergangslösung: Anbauten an eigengenutzte Wohnung

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 91/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche

  • FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05

    Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten

  • FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03

    Einkommenssteuerliche Beurteilung von Einkünften aus der Vermietung von

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