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   BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00   

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https://dejure.org/2001,4468
BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00 (https://dejure.org/2001,4468)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2001 - IV R 53/00 (https://dejure.org/2001,4468)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - IV R 53/00 (https://dejure.org/2001,4468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst - Handbücher für EDV- Nutzung - Lizenzgebühren - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Lizenzeinnahmen - Pacht- und Betriebsüberlasungsvertrag - Gründung einer GmbH - Nutzungsüberlassung - Notwendiges ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; BGB § 705; ; BGB § 714; ; BGB § 718 Abs. 1; ; BGB § 709 Abs. 1; ; BGB § 117 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 a; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 5 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 5
    Angehörige; Gestaltungsmissbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1547
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547, und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1990 gehören die Einkünfte des Klägers aus seiner Erfindertätigkeit, die freiberuflicher Natur ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Juni 1976 I R 20/74, BFHE 119, 410, BStBl II 1976, 666; vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547, m. w. N.), zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit.
  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Diese kann zu dem Schluss führen, dass eine nur geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltselemente von dem zwischen fremden Dritten Üblichen einer ertragsteuerlichen Anerkennung eines Vertragsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn durch andere Beweisanzeichen nachgewiesen ist, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt (vgl. etwa BFH vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547 m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 38/12

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des

    Es sei durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, dass von einer konkludenten Begründung einer GbR auszugehen sei, wenn ein Grundstück von einer Personengruppe in Bruchteilseigentum an eine von ihnen beherrschte Betriebsgesellschaft überlassen werde und --wie im Streitfall-- gemeinschaftliche wirtschaftliche Interessen in Gestalt einer Einflussnahme auf die Betriebsgesellschaft verfolgt würden (BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547; vom 29. August 2001 VIII R 34/00, BFH/NV 2002, 185, und vom 18. August 2005 IV R 59/04, BFHE 210, 415, BStBl II 2005, 830).

    Die BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1547, BFH/NV 2002, 185 und in BFHE 210, 415, BStBl II 2005, 830 seien nicht einschlägig.

  • BFH, 01.09.2022 - IV R 25/19

    Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines

    Denn es fehlt in dieser Konstellation der natürliche Interessengegensatz, der zwischen fremden Vertragspartnern vorliegt und dort deshalb die Vermutung einer betrieblichen Veranlassung des Vertrags begründet (vgl. BFH-Urteil vom 31.05.2001 - IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547, unter 2.b bb (1) [Rz 30]).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im

    Deshalb seien nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann ertragsteuerlich anzuerkennen, wenn die Vereinbarung klar und ernstlich gewollt sei, rechtswirksam vereinbart und dementsprechend durchgeführt werde, wobei Inhalt und Durchführung dem entsprechen müsse, was unter Fremden üblich sei (BFH vom 31. Mai 2001 IV R 53/00).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - 2 K 2073/09

    Erwerb einer Immobilie durch Vertrag zwischen nahen Angehörigen (Ehegatten)

    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch für den Abschluss eines Kaufvertrages (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. November 1991 XI R 2/90, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 1992, 297; vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616; vom 31. Mai 2001 IV 53/00, BFH/NV 2001, 1547).
  • BFH, 28.01.2008 - VIII B 120/05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Das FG hat dabei zutreffend erkannt, dass für die Beurteilung, ob eine Vertragsabrede dem Fremdvergleich standhält, eine Gesamtwürdigung der objektiven Gegebenheiten des konkreten Falles erforderlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393; vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547, m.w.N.).
  • FG Köln, 21.04.2021 - 9 K 2291/17

    Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten

    Denn das Berufsbild des Ingenieurs werde durch die Fähigkeit geprägt, auf Grundlage natur- und technikwissenschaftlicher Ergebnisse unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange technische Werke zu planen, zu konstruieren und ihre Fertigung zu überwachen (vgl. BFH, IV R 53/00, BFH/NV 01, 1547).
  • FG Hamburg, 13.09.2006 - 6 K 242/02

    Abzugsfähigkeit ausländischer Quellensteuer und Angemessenheit von Aufwendungen

    Diese kann zu dem Schluss führen, dass eine nur geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltselemente von dem zwischen fremden Dritten Üblichen einer ertragsteuerlichen Anerkennung eines Vertragsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn durch andere Beweisanzeichen nachgewiesen ist, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.4.1999 - IV R 60/98, BStBl II 1999, 524; vom 25.1.2000 - VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393, vom 31.5.2001 - IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547 m.w.N.).
  • FG Köln, 11.05.2011 - 14 K 4139/07

    Betriebsaufgabe durch Wegfall der personellen Verflechtung

  • FG Düsseldorf, 02.10.2002 - 16 K 2493/00

    Vermietung und Verpachtung; Miteigentumsanteil; Ehegatten; Vermögenstrennung;

  • FG Düsseldorf, 02.10.2002 - 16 K 6580/00

    Vermietung und Verpachtung; Miteigentumsanteil; Ehegatten; Vermögenstrennung;

  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98

    Zur Anerkennung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Anteilsübertragung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19

    Zur ertragsteuerlichen Behandlung eines Markterschließungszuschusses an ein

  • FG Nürnberg, 14.12.2020 - 6 K 746/19

    Rückgängigmachung eines IAB mangels Anschaffung eines funktionsgleichen

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei

  • FG München, 07.04.2004 - 13 K 3511/99

    Klagebefugnis; Folgen der Auflösung einer GbR während des Klageverfahrens;

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/01

    Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei

  • FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07

    Veräußerung eines Teileigentumsanteils an nahe Angehörige

  • FG Nürnberg, 26.01.2006 - VI 332/02

    Zuschuss für Praxisausbau an einen nahen Angehörigen als Betriebsausgabe

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