Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.07.2001

Rechtsprechung
   BFH, 25.07.2001 - X B 122/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6196
BFH, 25.07.2001 - X B 122/00 (https://dejure.org/2001,6196)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2001 - X B 122/00 (https://dejure.org/2001,6196)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - X B 122/00 (https://dejure.org/2001,6196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben - Strafverfahren - Beiziehung von Akten - Betriebsausgabenabzug - Kaufpreiszahlung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Erfolgsversprechende Rechtsverfolgung - Objektive Beweislast

  • Judicialis

    StPO § 153a; ; FGO § 142; ; ZPO §§ 114 ff.; ; BGB § 1610

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95

    Prozesskostenhilfe (PKH) für beabsichtigte finanzgerichtliche Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Wenn auch die Bewilligung von PKH in der Regel auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt (vgl. Zöller/Philippi, Zivilprozeßordnung, 22. Aufl., § 119 Rz. 39, m.w.N.), sind gleichwohl für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich (BFH-Beschlüsse vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489, und vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66 unter 3.), weil kein Gericht befugt ist, seine Entscheidung wider besseres Wissen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu treffen (BFH in BFH/NV 1996, 66; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 54; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 22; Zöller/ Philippi, a.a.O., § 119 Rz. 44, 45, 46, m.w.N.).

    Ergibt sich aber auf der Grundlage der Antragsbegründung, dass die Erfolgsaussichten der Klage in dem Stadium vor Ergehen der Sachentscheidung in der Hauptsache anders zu beurteilen gewesen wären, ist die in diesem früheren Zeitraum gegebene Sach- und Rechtslage der Entscheidung über das PKH-Begehren zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; offen gelassen in Beschlüssen in BFH/NV 1996, 66, und vom 17. Oktober 1996 X B 163/96, BFH/NV 1997, 525).

  • BFH, 06.11.1991 - VII B 207/91

    Vioraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Wenn auch die Bewilligung von PKH in der Regel auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt (vgl. Zöller/Philippi, Zivilprozeßordnung, 22. Aufl., § 119 Rz. 39, m.w.N.), sind gleichwohl für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich (BFH-Beschlüsse vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489, und vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66 unter 3.), weil kein Gericht befugt ist, seine Entscheidung wider besseres Wissen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu treffen (BFH in BFH/NV 1996, 66; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 54; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 22; Zöller/ Philippi, a.a.O., § 119 Rz. 44, 45, 46, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.1996 - V B 32/95

    Umfang der Darlegungslast eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Es kann unerörtert bleiben, ob die Hilfebedürftigkeit der Antragsteller in dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des beschließenden Senats (noch) vorliegt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941), obwohl seit der Vorlage der Erklärung der Antragsteller über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mehr als sieben Jahre vergangen sind, der Antragsteller zu 1. inzwischen volljährig und nicht geklärt ist, ob den Antragstellern Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern gemäß § 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusteht.
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung -

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Die Tatsache, dass das FG eine Beweiserhebung für erforderlich gehalten hat, ist für sich allein nicht ohne weiteres geeignet, eine hinreichende Erfolgsaussicht für die Klage i.S. des § 142 FGO i.V.m. § 114 ZPO zu begründen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 23. Januar 1986 2 BvR 25/86, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1987, 786).
  • BFH, 12.08.1997 - VII B 212/96
    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Im Beschwerdeverfahren hat das Beschwerdegericht die Erfolgsaussichten eigenständig zu prüfen (BFH-Beschluss vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Dabei ist eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung im PKH-Verfahren grundsätzlich nicht zulässig (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 16. September 1987 IVa ZR 76/86, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1988, 266).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 140/97

    Mitunternehmer: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder mindestens für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. Beschluss des BFH vom 1. Juli 1998 IV B 140/97, BFH/NV 1999, 165).
  • BFH, 22.02.1994 - VII B 114/92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme als Haftender für

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Ergibt sich aber auf der Grundlage der Antragsbegründung, dass die Erfolgsaussichten der Klage in dem Stadium vor Ergehen der Sachentscheidung in der Hauptsache anders zu beurteilen gewesen wären, ist die in diesem früheren Zeitraum gegebene Sach- und Rechtslage der Entscheidung über das PKH-Begehren zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; offen gelassen in Beschlüssen in BFH/NV 1996, 66, und vom 17. Oktober 1996 X B 163/96, BFH/NV 1997, 525).
  • BFH, 20.02.1990 - VIII B 39/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Wird vom Gericht der Tatsacheninstanz eine umfangreiche Sachaufklärung für erforderlich gehalten, so kann das zwar ein Anhaltspunkt für eine hinreichende Erfolgsaussicht sein (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Februar 1990 VIII B 39/85, BFH/NV 1990, 785).
  • BFH, 06.06.1994 - VII B 2/94

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Steuerschulden und

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
    Dennoch muss das Gericht in einem summarischen Verfahren prüfen können, ob es die Beweisführung für möglich hält (BFH-Beschluss vom 6. Juni 1994 VII B 2/94, BFH/NV 1995, 281).
  • BFH, 17.10.1996 - X B 163/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Nach früheren Entscheidungen soll, wenn sich auf der Grundlage der Antragsbegründung ergibt, dass die Erfolgsaussichten der Klage in dem Stadium vor Ergehen der Sachentscheidung in der Hauptsache anders zu beurteilen gewesen wären, die in diesem früheren Zeitraum gegebene Sach- und Rechtslage der Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren zugrunde zu legen sein (vgl. BFH, 22. Februar 1994, VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; 25. Juli 2001, X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598).

    Eine weitere Ausnahme bestehe, wenn die Entscheidung über das bewilligungsreife Prozesskostenhilfegesuch vom Gericht verzögert worden sei und sich infolge der Verzögerung die Grundlage für die Beurteilung der Erfolgsaussicht zum Nachteil der antragstellenden Partei verändert habe (vgl. BGH, 7. März 2012, XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964; ebenso noch BFH, 22. Februar 1994, VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; 25. Juli 2001, X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; offen gelassen von BFH, 7. August 1984, VII B 27/84, BB 1984, 2249).

  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 36/08

    Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der

    Die Auffassung des FG in seinem erst fünf Jahre nach Antragstellung --zeitgleich mit dem angefochtenen Urteil-- gefassten Ablehnungsbeschluss, im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Juni 2006  2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06, Kammerentscheidungen des BVerfGE 8, 213) habe das Rechtsschutzbegehren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt, steht im Widerspruch dazu, dass für die "hinreichende Erfolgsaussicht" schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801) und deshalb bei der Prüfung der Erfolgsaussichten keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind.
  • BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05

    PKH

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598, m.w.N.).

    Wenn auch die Bewilligung von PKH regelmäßig auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt, so sind gleichwohl für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgebend (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1598, m.w.N.).

  • BFH, 18.12.2003 - III S 19/03

    Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder mindestens für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598, m.w.N.).

    Wenn auch die Bewilligung von PKH regelmäßig auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt, so sind gleichwohl für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Revisionsverfahrens die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgebend (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1598, m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - L 11 R 6027/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Sind die Erfolgsaussichten in einem Stadium zwischen Entscheidungsreife des Antrags und der Sachentscheidung anders zu beurteilen, zB wenn die Entscheidung über den Antrag verzögert oder erst nach Beweiserhebung entschieden wird und sich die Sach- und Rechtslage zum Nachteil des Antragstellers ändert, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Antrags abzustellen (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a RdNr 7c und 13d mwN; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juni 2009, L 20 B 6/09 AS, aaO; vgl BFH, Beschluss vom 25. Juli 2001, X B 122/00, juris).
  • VG Neustadt, 27.11.2019 - 5 K 296/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Das Gericht hat daher anhand des in den Akten befindlichen Streitstoffs, insbesondere auch anhand von Niederschriften über die Vernehmung möglicher Zeugen, darüber zu befinden, ob eine Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen des Klägers im Hauptsacheverfahren besteht (BFH, Beschluss vom 25. Juli 2001 - X B 122/00 -, Rn. 28, juris).
  • BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08

    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

    Für das PKH-Begehren fehlt es nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der hinreichenden Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung, selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801).
  • BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08

    Erledigung der Hauptsache

    a) Die für die Bewilligung von PKH nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt im Streitfall --selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801)-- schon deshalb, weil der bereits unter dem Aktenzeichen VIII B 132/08 angefochtene Beschluss eine Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache gemäß § 138 Abs. 1 FGO betrifft, die --wie die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) selbst in ihrer Antragsbegründung erkannt haben-- nach § 128 Abs. 4 FGO unanfechtbar ist.
  • BFH, 02.06.2008 - VIII S 1/08

    Keine Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen unterlassener

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht der Nichtzulassungsbeschwerde ist indes nur gegeben, wenn bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Klägers zum Erfolg führen kann, mithin das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801).
  • BFH, 14.06.2006 - VIII S 11/05

    Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der

    Wenn auch die Bewilligung von PKH regelmäßig auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt, so sind gleichwohl für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgebend (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2012 - L 11 R 2855/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - L 11 KR 4545/14
  • FG Hamburg, 30.10.2017 - 3 K 187/17

    Berücksichtigung einer Provisionszahlung beim Empfänger als steuerpflichtiges

  • FG München, 05.08.2014 - 10 K 1785/14

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei voraussichtlich unzulässiger

  • FG München, 19.02.2001 - 9 S 2905/01

    Prozeßkostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung;

  • FG Düsseldorf, 21.12.2020 - 9 K 933/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 25.07.2001 - V B 222/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12743
BFH, 25.07.2001 - V B 222/00 (https://dejure.org/2001,12743)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2001 - V B 222/00 (https://dejure.org/2001,12743)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - V B 222/00 (https://dejure.org/2001,12743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für Umsatzbesteuerung - Nachweis eines Verwaltungsaktes - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Recht auf richterliches Gehör - Darlegungserfordernis - Unzureichende Sachaufklärungspflicht - Sachverhaltsermittlung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.01.2001 - V B 157/00

    DDR - Provision - Vermittlung - Billigkeitserlass - Abgabenordnung -

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - V B 222/00
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO, dass der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausstellt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2001 - V B 129/00

    Verein - Vereinszweck - Gemeinnützigkeit - Bootsstandgebühren - Ermäßigter

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - V B 222/00
    Der Kläger bezeichnet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) nicht, was die weitere von ihm für notwendig gehaltene Sachverhaltsermittlung ergeben hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2001 V B 129/00, BFH/NV 2001, 940), was er noch hätte vorbringen wollen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 80/00, BFH/NV 2001, 918) und weshalb dies zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 27.12.2000 - V B 80/00

    Beschwerdebegründung - Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - GmbH -

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - V B 222/00
    Der Kläger bezeichnet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) nicht, was die weitere von ihm für notwendig gehaltene Sachverhaltsermittlung ergeben hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2001 V B 129/00, BFH/NV 2001, 940), was er noch hätte vorbringen wollen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 80/00, BFH/NV 2001, 918) und weshalb dies zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 03.04.2002 - V E 1/02

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Beschwerde des Erinnerungsführers, eines Steuerberaters, wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG Köln durch Beschluss vom 25. Juli 2001 V B 222/00 als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht