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   BFH, 11.08.2000 - I S 5/00   

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https://dejure.org/2000,2810
BFH, 11.08.2000 - I S 5/00 (https://dejure.org/2000,2810)
BFH, Entscheidung vom 11.08.2000 - I S 5/00 (https://dejure.org/2000,2810)
BFH, Entscheidung vom 11. August 2000 - I S 5/00 (https://dejure.org/2000,2810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Darlehen - Wertberichtungen - Verdeckte Gewinnausschüttungen - Erwerb der Beteiligung - Betriebliche Veranlassung

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 4; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 100 Abs. 2 Sätze 2 und 3; ; FGO § 135 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 314
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.09.1994 - VIII S 5/94

    Aussetzung der Vollziehung wegen drohender Vollstreckung

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Der BFH ist zuständiges Gericht der Hauptsache i.S. des § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), da die Revision bei ihm anhängig ist (BFH-Beschluss vom 29. September 1994 VIII S 5/94, BFH/NV 1995, 537).

    Eine Vollstreckung droht, wenn die Finanzbehörde wie vorliegend mit der Vollstreckung begonnen hat oder sie jedenfalls aus Sicht eines objektiven Beobachters unmittelbar bevorsteht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 537; vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Geht das Gericht auf den Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von entscheidender Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags schließen, sofern er --anders als im Streitfall-- nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; vom 1. Februar 1978 1 BvR 426/77, BVerfGE 47, 182).
  • BFH, 27.11.1974 - I R 185/73

    Steuerforderung - Konkurs - Konkurseröffnung - Zwangsvollstreckung - Aussetzung

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    In diesem Fall besteht kein Rechtschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (vgl. zur Konkursordnung BFH-Beschluss vom 27. November 1974 I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl II 1975, 208).
  • BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96

    Aussetzung der Vollziehung wegen Rechtmäßigkeitszweifeln an den angefochtenen

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Im Falle einer Zurückverweisung bestehen ernstliche Zweifel allerdings auch dann, wenn sich aufgrund der bisherigen Feststellungen des FG nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird (BFH-Beschluss vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588).
  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Ob das FG zudem eine nach den Akten feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. März 2000 VII S 26/99, BFHE 191, 183), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BFH, 16.12.1999 - V S 12/99

    Fußballverein; Gemeinnützigkeit bei sog. inoffiziellen Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Im Interesse wirksamen Rechtsschutzes ist sie jedoch auf die Zeit bis sechs Wochen nach Zustellung des Revisionsurteils zu erstrecken (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1968 I S 4/68, BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540; vom 16. Dezember 1999 V S 12/99, BFH/NV 2000, 996).
  • BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Eine Vollstreckung droht, wenn die Finanzbehörde wie vorliegend mit der Vollstreckung begonnen hat oder sie jedenfalls aus Sicht eines objektiven Beobachters unmittelbar bevorsteht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 537; vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236).
  • BFH, 19.06.1968 - I S 4/68

    Entscheidung des Hauptsacheverfahrens - Begründung ernstlicher Zweifel -

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Im Interesse wirksamen Rechtsschutzes ist sie jedoch auf die Zeit bis sechs Wochen nach Zustellung des Revisionsurteils zu erstrecken (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1968 I S 4/68, BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540; vom 16. Dezember 1999 V S 12/99, BFH/NV 2000, 996).
  • BFH, 24.11.1995 - VII S 21/95

    Begründung der Höhe von Eingangsabgaben geschmuggelter Zigaretten

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Das bedeutet, dass bei vermutlichem Durcherkennen des BFH die Erfolgsaussichten des Revisionsverfahrens, bei voraussichtlicher Zurückverweisung die Erfolgsaussichten des auf Grund der Zurückverweisung fortzusetzender Klageverfahrens beim FG zu prüfen sind (BFH-Beschluss vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BFH, 11.08.2000 - I S 5/00
    Geht das Gericht auf den Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von entscheidender Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags schließen, sofern er --anders als im Streitfall-- nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; vom 1. Februar 1978 1 BvR 426/77, BVerfGE 47, 182).
  • BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91
  • BFH, 13.11.2019 - VIII S 37/18

    Entnahmen aus dem Gesamthandsvermögen durch einen ungetreuen Mitunternehmer

    Das bedeutet, dass auf die Erfolgsaussichten des Revisionsverfahrens, bei voraussichtlicher Zurückverweisung gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO auf die Erfolgsaussichten des dann beim FG fortzusetzenden Klageverfahrens abzustellen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.08.2000 - I S 5/00, BFH/NV 2001, 314, Rz 11; vom 19.03.2014 - III S 22/13, BFH/NV 2014, 856, Rz 17; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 69 Rz 182).

    Im Falle einer Zurückverweisung bestehen ernstliche Zweifel allerdings auch dann, wenn sich aufgrund der bisherigen Feststellungen des FG nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 314, Rz 11).

  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Ist die Steuerforderung aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen ohnehin auf absehbare Zeit nicht realisierbar, darf eine Sicherheitsleistung nicht angeordnet werden (Beschluss des BFH vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314).
  • BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03

    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei

    Insoweit seien die vom Bundesfinanzhof (BFH) in den Entscheidungen vom 19. Juni 1968 I S 4/68 (BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540), vom 16. Dezember 1999 V S 12/99 (BFH/NV 2000, 996) sowie vom 11. August 2000 I S 5/00 (BFH/NV 2001, 314) entwickelten Grundsätze auf den Streitfall übertragbar.

    Nach Auffassung des erkennenden Senats kann die Rechtsprechung des BFH zur Bemessung der Aussetzungsfrist bei Stattgabe des Aussetzungsantrages und Zurückverweisung der Hauptsache an das FG (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540; in BFH/NV 2000, 996, und in BFH/NV 2001, 314) auf den Streitfall nicht übertragen werden.

  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

    Ernstliche Zweifel, die nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO die AdV rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zu Tage treten, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314, unter II. 2. der Gründe; vgl. ferner die Nachweise bei Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Rz. 86).

    Für die Begründung solcher Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO genügt es, dass die nach Aktenlage nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren obsiegt (ähnlich BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1968 I S 4/68, BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540, 541, linke Spalte; vom 28. Januar 1997 X S 28/96, BFH/NV 1997, 510, unter 2. a, und vom 16. Juli 1997 III S 10/96, BFH/NV 1998, 178, unter 2; vgl. ferner auch BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1980 I S 1/80, BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99, unter 2., und vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702, unter II. 1.: wahrscheinlicher Ausgang des Klageverfahrens entscheidend; vgl. ferner auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 314, unter II. 2., und vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, 589, linke Spalte, wonach es genügt, dass sich aufgrund der bisherigen Feststellungen nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird oder nicht).

  • BFH, 01.08.2012 - V B 59/11

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall -

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf AdV erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. November 1974 I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl II 1975, 208, unter 2., und vom 21. Juni 1979 IV R 131/74, BFHE 128, 322, BStBl II 1979, 780, unter 1.c; BFH-Beschlüsse vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314, unter II.1., und vom 15. Februar 2002 XI S 32/01, BFH/NV 2002, 940, unter II.1., alle zur Eröffnung des Konkursverfahrens).
  • BFH, 11.12.2007 - X S 22/07

    Betriebsveräußerung im Ganzen

    Ernstliche Zweifel, die nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO die AdV rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- vgl. z.B. Beschluss vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314, unter II.2. der Gründe; vgl. ferner die Nachweise bei Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 86).

    Für die Begründung solcher Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO genügt es, dass die nach Aktenlage nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren obsiegt (ähnlich BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 III S 10/96, BFH/NV 1998, 178, unter 2.; in BFH/NV 2001, 314, unter II.2., und vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, 589, linke Spalte, wonach es genügt, dass sich aufgrund der bisherigen Feststellungen nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird oder nicht).

  • BFH, 19.03.2014 - III S 22/13

    Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S.

    Im Falle einer Zurückverweisung bestehen ernstliche Zweifel allerdings auch dann, wenn sich aufgrund der bisherigen Feststellungen des FG nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird (BFH-Beschluss vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314).
  • BFH, 15.09.2015 - I B 57/15

    Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

    c) Aus der geschilderten Sachlage folgt im Übrigen, dass der von der Beschwerde angestellte Vergleich der hier gegebenen Konstellation eines Auslandswohnsitzes mit jener eines vermögens- und einkommenslosen Antragstellers, bei dem aus diesem Grund schon zum Zeitpunkt der Gewährung der AdV keinerlei Realisierungschancen für die Steuerforderung bestehen (vgl. zum Absehen von Sicherheitsleistungen in solchen Situationen z.B. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314, und in BFH/NV 2005, 1778; BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488, und vom 26. Juni 2003 X S 4/03, BFH/NV 2003, 1217) nicht passend ist.
  • BFH, 18.07.2012 - X S 19/12

    Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren gegen ein stattgebendes Urteil -

    d) Ernstliche Zweifel, die nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO die AdV rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluss vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314, unter II.2. der Gründe; vgl. ferner die Nachweise bei Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz 86).
  • BFH, 15.02.2002 - XI S 32/01

    AdV; Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Nachdem aber vorliegend das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers noch nicht eröffnet ist und eine etwaige Eröffnung somit fraglich ist, kann ein Rechtsschutzbedürfnis an der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide noch geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314).
  • FG Berlin, 16.09.2003 - 7 K 6269/01

    Beginn der Vollstreckung mit Ablehnung eines Aussetzungsantrages

  • FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05

    Alkopopsteuer; Verfassungsmäßigkeit; Verbrauchsteuer; Gesundheitspolitik;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2021 - 2 MB 9/21

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

  • BFH, 24.09.2004 - II B 134/03

    Rüge eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung; Anspruch

  • FG Berlin, 16.09.2003 - 7 K 6272/01

    Beginn der Vollstreckung nach Ablehnung eines Aussetzungsantrages

  • FG Schleswig-Holstein, 19.01.2007 - 3 V 235/06

    Erbschaftsteuerliche Einordnung von eingetragenen Lebenspartnern in die

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.05.2006 - 3 V 866/05

    Zulässigkeit der Stellung eines AdV-Antrags beim Finanzgericht im Fall eines beim

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2004 - 3 V 1560/03

    Zuordnung eines vom Gesellschaftergeschäftsführer privat genutzten Pkw zum

  • FG Düsseldorf, 01.12.2003 - 4 V 4529/03

    Derzeit keine erbschaftsteuerliche Gleichstellung zwischen eingetragenen

  • FG Baden-Württemberg, 03.07.2006 - 3 V 13/05

    Geschäftliche Oberleitung einer Schweizer Holding Gesellschaft

  • FG Berlin, 16.09.2003 - 7 K 6268/01

    Beginn der Vollstreckung nach Ablehnung eines Aussetzungsantrages

  • FG Münster, 06.11.2002 - 8 V 3326/02

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • FG München, 07.10.2004 - 6 V 3036/04

    Verdeckte Gewinnausschüttungen; Rechtschutzbedürfnis an Aussetzung der

  • FG Düsseldorf, 20.07.2001 - 4 V 3089/01

    Erbschaftsteuer; Grundbesitzwert; Kaufrechtsvermächtnis; Nachlassverbindlichkeit;

  • FG Sachsen, 27.07.2004 - 5 V 240/04

    Unterbrechen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung im Fall der

  • FG Münster, 06.11.2002 - 8 V 3789/02

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines

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