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   BFH, 09.08.2000 - I R 33/99   

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https://dejure.org/2000,6273
BFH, 09.08.2000 - I R 33/99 (https://dejure.org/2000,6273)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2000 - I R 33/99 (https://dejure.org/2000,6273)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2000 - I R 33/99 (https://dejure.org/2000,6273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Sonderfahndungsprüfung - Postzustellungsurkunde - Selbstbindung der Finanzverwaltung - Verwaltungsinterne Weisung - Verspäteter Einspruch - Verfristeter Einspruch - Wiedereinsetzung - Verschulden des Steuerpflichtigen

  • Judicialis

    AO 1977 § 355 Abs. 1; ; AO 1977 § 110 Abs. 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 110
    Einspruchsfrist; Geschäftsführer; Postzustellungsurkunde; Steuerberater; Treu und Glauben; Wiedereinsetzung; Zustellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 410
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 44/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 33/99
    So verhält es sich, wie der BFH im Urteil vom 4. März 1998 XI R 44/97 (BFH/NV 1998, 1056), entschieden hat, dann, wenn die Einspruchsfrist deshalb versäumt wird, weil der (geschäftsgewandte) Steuerpflichtige seinen Bevollmächtigten nicht über die Tatsache der Zustellung des Steuerbescheides mittels Postzustellungsurkunde in Kenntnis gesetzt hat.

    So liegen die Dinge vorliegend jedoch nicht: Der --im vorgenannten Sinne (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1056) als geschäftsgewandt anzusehende-- Geschäftsführer der Kläger wusste von der förmlichen Zustellung und infolge der den angefochtenen Bescheiden beigefügten Rechtsbehelfsbelehrungen von den Konsequenzen dieser Bekanntgabeform für den Fristlauf.

    Auf ein mögliches Verschulden des Bevollmächtigten, das der Klägerin zuzurechnen wäre, kommt es vorliegend jedoch nicht an (s. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1056, 1057).

  • FG Saarland, 07.10.1987 - 1 K 104/87
    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 33/99
    Wie das Finanzgericht (FG) des Saarlandes in seinem Urteil vom 7. Oktober 1987 1 K 104/87 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1988, 55) entschieden habe, sei in Anbetracht dessen die Annahme gerechtfertigt, die Bescheide seien nicht förmlich bekannt gegeben worden.

    Zwar hat die OFD Saarbrücken in der (amtlich nicht veröffentlichten) Verfügung vom 4. Dezember 1987 S-0284-10-St 231 im Anschluss an das Urteil des FG des Saarlandes in EFG 1988, 55 angeordnet, dass bei allen förmlichen Zustellungen die Zustellungsart auf dem zuzustellenden Schriftstück deutlich zu vermerken sei, um hierdurch "eine besondere Sorgfaltspflicht des Empfängers bei Überwachung des Fristenlaufs" zu begründen.

  • BFH, 24.09.1985 - III B 3/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Einspruchsfrist

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 33/99
    Jedes Verschulden, auch einfache Fahrlässigkeit, schließt die Wiedereinsetzung aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. September 1985 III B 3/85, BFH/NV 1986, 190).
  • BFH, 17.03.1994 - V R 136/92

    Fristversäumnis durch den Steuerberater

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 33/99
    Dies hätte unter den gegebenen Umständen jedoch allein daran gelegen, dass der steuerliche Berater von sich aus und ohne weitere, andernfalls gebotene Rückfragen bei der Klägerin (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. März 1994 V R 136/92, BFH/NV 1995, 465) auf die Bekanntgabebesonderheiten aufmerksam geworden wäre.
  • BFH, 11.08.1993 - II R 6/91

    Notwendigkeit der Vornahme einer Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gegenüber

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 33/99
    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist (hier: die Frist zur Einlegung der Einsprüche) einzuhalten, ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 33/99
    Die demgegenüber vom FG angeführte Rechtsprechung des BFH zur Bedeutung wechselseitiger Pflichtverstöße des FA und des Steuerpflichtigen beim nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen und Beweismitteln zuungunsten des Steuerpflichtigen gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 121/83, BFHE 156, 339, BStBl II 1989, 585; Kruse/Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 173 AO Tz. 62 ff., 72) ist insoweit nicht einschlägig.
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056, und vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 51/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056, und vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 48/05

    Frist für Antragsveranlagung; Wiedereinsetzung

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 07.10.2003 - IX B 79/03

    NZB: Meinungsverschiedenheit i.S.d. § 183 Abs. 2 Satz 1 AO

    Danach schließt jedes (Mit-)Verschulden, auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung aus (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; Söhn, a.a.O., § 110 AO Rz. 14; Schwarz, a.a.O., § 110 Rz. 4, und Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 56 Rz. 15).
  • BFH, 13.09.2017 - V B 64/17

    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • FG Münster, 25.03.2019 - 5 V 483/19

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung (AdV) hinsichtliche einer

    Da das Gesetz den Eintritt der Verhinderung "ohne Verschulden" des Betroffenen verlangt, den Verschuldensgrad aber nicht benennt, schließt grundsätzlich jedes Mitverschulden, also bereits einfache Fahrlässigkeit, eine Wiedereinsetzung regelmäßig aus (BFH, Urt. vom 22.10.1971 - VI R 158/68, BStBl. II 1971, 812; BFH, Urt. vom 09.08.2000 - I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; BFH, Beschluss vom 29.01.2008 - IX B 251/06, BFH/NV 2008, 755; Bruns, in: Gosch, AO, § 110 Rdn. 19; Söhn, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 110 Rdn. 54).
  • FG Köln, 28.04.2010 - 7 K 3373/08

    Versäumen der Einspruchsfrist

    Jemand ist "ohne Verschulden" daran verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. etwa BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056 und vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • FG Münster, 15.07.2019 - 5 K 1264/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Da das Gesetz den Eintritt der Verhinderung "ohne Verschulden" des Betroffenen verlangt, den Verschuldensgrad aber nicht benennt, schließt grundsätzlich jedes Mitverschulden, also bereits einfache Fahrlässigkeit, eine Wiedereinsetzung regelmäßig aus (BFH, Urt. vom 22.10.1971 - VI R 158/68, BStBl. II 1971, 812; BFH, Urt. vom 09.08.2000 - I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; BFH, Beschluss vom 29.01.2008 - IX B 251/06, BFH/NV 2008, 755; Bruns, in: Gosch, AO, § 110 Rdn. 19; Söhn, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 110 Rdn. 54; Rätke, in: Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 122 Rdn. 4).
  • FG München, 27.11.2007 - 13 K 1456/07

    Rechtmäßigkeit einer aufgrund eines nicht eingelegten Einspruchs ergangenen

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410;vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056;vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • FG Münster, 25.08.2005 - 3 K 2783/03

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

    Zur Begründung beruft sich der Kl. auf das Urteil des BFH vom 15.05.2002 (I R 33/99).
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