Rechtsprechung
   BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5374
BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98 (https://dejure.org/2000,5374)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2000 - VIII R 33/98 (https://dejure.org/2000,5374)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2000 - VIII R 33/98 (https://dejure.org/2000,5374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Steuerfahndungsprüfung - Einkünfte aus gewerblichen Wertpapierhandel - Einkommenssteueränderungsbescheid - Gewinnfeststellungsbescheid - Einkommenssteuer-Festsetzungsfrist

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 181 Abs. 5; ; AO 1977 § 171 Abs. 10; ; AO 1977 § 181; ; EStG § 15 Abs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 181 Abs 5, AO 1977 § 169 Abs 1
    Festsetzungsfrist; Feststellungsfrist; Feststellungsverfahren; Folgesteuer; Gewinnfeststellung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 118/90

    Pensionszusage für Ehegatten eines beherrschenden Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
    Dies setze aber --entgegen der Ansicht des FA-- voraus, dass die Festsetzungsfristen für die Folgesteuern noch bei keinem der Feststellungsbeteiligten abgelaufen seien (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 1992 IV R 118/90, BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381).

    Demgegenüber hat der IV. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381 entschieden, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist nicht mehr durchgeführt oder geändert werden könne, wenn für eine oder mehrere Personen, denen die Einkünfte zuzurechnen sind, die Festsetzungsfrist für die Folgesteuer bereits abgelaufen ist.

    Dementsprechend hat der IV. Senat die von ihm in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381 vertretene Ansicht in seinem späteren Urteil in BFHE 189, 351 (unter II. 1. c) dergestalt eingeschränkt, dass er den Ablauf der Feststellungsfrist nach § 181 Abs. 5 AO 1977 jedenfalls dann nicht mehr als Hindernis für den Erlass eines Gewinnfeststellungsbescheids ansieht, wenn den Gesellschaftern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, aus dem Gewinnfeststellungsbescheid keine aus der Anwendung der Grundsätze vom formellen Bilanzenzusammenhang resultierenden Nachteile erwachsen können.

  • BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98

    Gesonderte Feststellung nach Fristablauf

    Auszug aus BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
    Allerdings soll diese Entscheidung --wie der IV. Senat in seinem späteren Urteil vom 23. September 1999 IV R 56/98 (BFHE 189, 351) klargestellt hat-- so verstanden werden, dass sie nur die Frage betreffe, "ob § 181 Abs. 5 AO 1977 eine Bilanzberichtigung im Fehlerjahr gestattet, obwohl sich der berichtigte Bilanzansatz bei einem Feststellungsbeteiligten infolge des Ablaufs der Festsetzungsfrist in diesem Jahr nicht mehr auswirken kann".

    Dementsprechend hat der IV. Senat die von ihm in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381 vertretene Ansicht in seinem späteren Urteil in BFHE 189, 351 (unter II. 1. c) dergestalt eingeschränkt, dass er den Ablauf der Feststellungsfrist nach § 181 Abs. 5 AO 1977 jedenfalls dann nicht mehr als Hindernis für den Erlass eines Gewinnfeststellungsbescheids ansieht, wenn den Gesellschaftern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, aus dem Gewinnfeststellungsbescheid keine aus der Anwendung der Grundsätze vom formellen Bilanzenzusammenhang resultierenden Nachteile erwachsen können.

  • BFH, 27.08.1997 - XI R 72/96

    Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist

    Auszug aus BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
    Ein Teil der Senate des BFH hat die Auffassung vertreten, dass jedenfalls in den Fällen, in denen es nicht um die einheitliche und gesonderte Feststellung von Gewinn-Einkünften gehe, auch nach Ablauf der Feststellungsfrist der Eintritt der Festsetzungsverjährung bei einem Feststellungsbeteiligten dem Erlass eines Feststellungsbescheids nicht entgegenstehe (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 1995 V R 20/94, BFHE 178, 297, BStBl II 1995, 822, betreffend Umsatzsteuer, und vom 27. August 1997 XI R 72/96, BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750, betreffend Feststellung von Grundlagen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen).
  • BFH, 09.10.1992 - III R 9/89

    Wertpapiergeschäfte als gewerbliche Tätigkeit - Beteiligung am allgemeinen

    Auszug aus BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
    Das FG wird zunächst prüfen müssen, ob zwischen dem Kläger und R überhaupt eine GbR bestand und, falls dies zu bejahen sein sollte, ob diese mit den in Rede stehenden Wertpapiergeschäften gewerbliche Einkünfte erzielte (zur Beurteilung von Wertpapiergeschäften als gewerbliche Betätigung und deren Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, m.w.N.; ferner --speziell zum Handel mit festverzinslichen Wertpapieren-- BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631; vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
    Das FG wird zunächst prüfen müssen, ob zwischen dem Kläger und R überhaupt eine GbR bestand und, falls dies zu bejahen sein sollte, ob diese mit den in Rede stehenden Wertpapiergeschäften gewerbliche Einkünfte erzielte (zur Beurteilung von Wertpapiergeschäften als gewerbliche Betätigung und deren Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, m.w.N.; ferner --speziell zum Handel mit festverzinslichen Wertpapieren-- BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631; vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80).
  • BFH, 08.06.1995 - V R 20/94

    Feststellungsfrist - Gesonderte Feststellung

    Auszug aus BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
    Ein Teil der Senate des BFH hat die Auffassung vertreten, dass jedenfalls in den Fällen, in denen es nicht um die einheitliche und gesonderte Feststellung von Gewinn-Einkünften gehe, auch nach Ablauf der Feststellungsfrist der Eintritt der Festsetzungsverjährung bei einem Feststellungsbeteiligten dem Erlass eines Feststellungsbescheids nicht entgegenstehe (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 1995 V R 20/94, BFHE 178, 297, BStBl II 1995, 822, betreffend Umsatzsteuer, und vom 27. August 1997 XI R 72/96, BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750, betreffend Feststellung von Grundlagen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
    Das FG wird zunächst prüfen müssen, ob zwischen dem Kläger und R überhaupt eine GbR bestand und, falls dies zu bejahen sein sollte, ob diese mit den in Rede stehenden Wertpapiergeschäften gewerbliche Einkünfte erzielte (zur Beurteilung von Wertpapiergeschäften als gewerbliche Betätigung und deren Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, m.w.N.; ferner --speziell zum Handel mit festverzinslichen Wertpapieren-- BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631; vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
    Das FG wird zunächst prüfen müssen, ob zwischen dem Kläger und R überhaupt eine GbR bestand und, falls dies zu bejahen sein sollte, ob diese mit den in Rede stehenden Wertpapiergeschäften gewerbliche Einkünfte erzielte (zur Beurteilung von Wertpapiergeschäften als gewerbliche Betätigung und deren Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, m.w.N.; ferner --speziell zum Handel mit festverzinslichen Wertpapieren-- BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631; vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80).
  • BFH, 24.06.2014 - III B 12/13

    Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem

    Hieraus ergibt sich, dass eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung, solange die Einkommensteuer-Festsetzungsfrist noch nicht bei allen Feststellungsbeteiligten abgelaufen ist, mit Wirkung für die Feststellungsbeteiligten mit noch offener Einkommensteuer-Festsetzungsfrist auch noch nach Ablauf der Feststellungsfrist erfolgen kann, wenn den Feststellungsbeteiligten mit bereits abgelaufener Einkommensteuer-Festsetzungsfrist keine Nachteile entstehen können (BFH-Urteil vom 29. August 2000 VIII R 33/98, BFH/NV 2001, 414; Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 III S 24/05, BFH/NV 2006, 486).
  • BFH, 20.12.2005 - III S 24/05

    Verhältnis AdV und NZB-Verfahren

    Die Rechtsprechung des BFH in den Urteilen in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750, vom 23. September 1999 IV R 56/98 (BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254) und vom 29. August 2000 VIII R 33/98 (BFH/NV 2001, 414), nach denen auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist bei einem Teil der Feststellungsbeteiligten eine einheitliche und gesonderte Feststellung mit Wirkung für die Feststellungsbeteiligten mit noch offener Festsetzungsfrist ergehen könne, werde im Schrifttum abgelehnt (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 20; Söhn in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 123).

    Nach den Entscheidungen mehrerer Senate des BFH ist eine gesonderte und einheitliche Festsetzung auch dann durchzuführen, wenn bei einzelnen Feststellungsbeteiligten die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, sofern sich für diese Feststellungsbeteiligten durch die Feststellung keine Nachteile ergeben (BFH-Urteile in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750; in BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254, und in BFH/NV 2001, 414; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552).

  • FG München, 04.05.2005 - 8 K 5288/02

    Anwendbarkeit des § 181 Abs. 5 AO 1977 auf Richtigstellungsbescheide gem. § 182

    Diese Auslegung hält der Senat auch deshalb für geboten, da ansonsten die verfahrensrechtliche Situation im Fall eines (insgesamt) unwirksamen Feststellungsbescheides - ein solcher hätte im Streitfall zweifelsohne mit Wirkung für den Kläger noch ergehen können (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 1997 X I R 72/96, BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750 und vom 29. August 2000 VIII R 33/98, BFH/NV 2001, 414) - anders zu beurteilen wäre als bei einem nur partiell unwirksamen Bescheid.
  • FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 4122/02

    Schenkungsteuer; Bedarfsbewertung; Grundstücksübertragung; Mehrere Bedachte;

    Die einheitliche und gesonderte Feststellung kann in diesem Fall mit alleiniger Wirkung für den Kläger, für den die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29.08.2000 VIII R 33/98, BFH/NV 2001, 414) und der Beteiligter am einheitlich und gesonderten Feststellungsverfahren sein kann, durchgeführt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht