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   BFH, 29.11.2000 - X R 10/00   

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https://dejure.org/2000,4556
BFH, 29.11.2000 - X R 10/00 (https://dejure.org/2000,4556)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2000 - X R 10/00 (https://dejure.org/2000,4556)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2000 - X R 10/00 (https://dejure.org/2000,4556)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Hinzuschätzungen - Änderungsbescheid - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus Kapitalverrmögen - Vorlage einer Prozessvollmacht - Übertragung auf Einzelrichter - Besteuerungsgrundlage - Anwesenheit des Klägers - Verletzung ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 173; ; ZPO § 565 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 6; ; FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 155; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 65, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1
    Klagebegehren; Rechtliches Gehör; Überraschungsurteil; Verfahrensmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3143
  • BFH/NV 2001, 627
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.06.1997 - III B 296/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 10/00
    Das erstinstanzliche Urteil verletzt den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO), der u.a. darauf gerichtet ist, die Beteiligten vor Überraschungen zu schützen (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 1997 III B 296/95, BFH/NV 1998, 35, 36, und vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416, 418, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2000 - IV B 87/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 10/00
    Dabei kann auf sich beruhen, ob das Setzen einer Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO in solchen Fällen geboten ist (so Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 65 Rz. 61; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 65 FGO Anm. 4; offen: Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz. 7) oder ob die Anwendung dieser Regelung stets im richterlichen Ermessen steht (so BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354, 1355; ebenso Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 65 FGO Rz. 123), weil das angefochtene Urteil in jedem Fall aus anderen Gründen verfahrensfehlerhaft ist.
  • BFH, 21.01.1998 - III R 31/97

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 10/00
    Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Beteiligter mit dem Urteil von einem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt "überfahren" wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732).
  • BFH, 05.05.2000 - VIII B 122/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 10/00
    Daher kommt es auch auf eventuelle Obliegenheitsverletzungen, die den Klägern anzulasten wären (s. dazu die BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 5. Mai 2000 VIII B 122/99, BFH/NV 2000, 1233), nicht an.
  • BFH, 25.08.1999 - X R 74/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 10/00
    Das erstinstanzliche Urteil verletzt den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO), der u.a. darauf gerichtet ist, die Beteiligten vor Überraschungen zu schützen (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 1997 III B 296/95, BFH/NV 1998, 35, 36, und vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416, 418, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 10/00
    Daher kommt es auch auf eventuelle Obliegenheitsverletzungen, die den Klägern anzulasten wären (s. dazu die BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 5. Mai 2000 VIII B 122/99, BFH/NV 2000, 1233), nicht an.
  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 10/00
    Da es umstritten ist und von den Umständen des Einzelfalls abhängt, wann den Anforderungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genügt ist (BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, unter 2.; Gräber, a.a.O., § 65 Rz. 47, m.w.N.), hätte es zumindest eines richterlichen Hinweises auf einen solchen Verfahrensmangel bedurft, bevor die Kläger mit einem Prozessurteil überrascht wurden.
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    Die Erinnerungsführer wenden sich gegen eine Kostenrechnung für das Revisionsverfahren X R 10/00.

    Auf die Beschwerde der Kläger ließ der Senat die Revision zu, hob mit Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00 (BFH/NV 2001, 627) die Entscheidung des FG wegen Verletzung rechtlichen Gehörs auf, verwies die Sache an das FG zurück und übertrug diesem die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens.

    b) Die Gebühren für das Revisionsverfahren X R 10/00 sind erstmals mit der Entscheidung des FG vom 15. August 2005  3 K 1372/01 fällig geworden.

    aa) Den Erinnerungsführern ist allerdings insoweit zuzustimmen, als die Kosten des Revisionsverfahrens X R 10/00 bei objektiv zutreffender Behandlung der Sache beim FG in dem Klageverfahren 3 K 9028/98 nicht entstanden wären.

    (1) Zwar ist der Anwendungsbereich des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht so klar, dass sich ein Kläger auch ohne richterlichen Hinweis stets im Klaren darüber sein müsste, ob den Anforderungen genügt ist, sondern hängt, wie der Senat im Urteil in BFH/NV 2001, 627 ausgeführt hatte, von den Umständen des Einzelfalls ab.

    (3) In diesem Bereich bewegt sich der Streitfall, über den das FG bzw. der Senat in dem Revisionsverfahren X R 10/00 zu entscheiden hatte.

    Auf etwaigen späteren Verfahrensverzögerungen, sollten diese überhaupt vorliegen, können die Kosten des Revisionsverfahrens X R 10/00 denknotwendig nicht beruhen.

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    c) Da der Kläger bereits in der Klageschrift den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet hat, kann der Senat dahinstehen lassen, ob die Verfahrensweise des FG, die Aufforderung zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens sogleich mit einer Ausschlussfrist (überdies verbunden mit Ausschlussfristen nach § 79b Abs. 1 FGO und § 62 Abs. 3 FGO) zu versehen, noch als ermessensgerecht zu erachten ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354; vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359; vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627, sowie einerseits Gräber/von Groll, a.a.O., § 65 Rz. 61; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 65 FGO Anm. 4; andererseits Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 65 FGO Rz. 123; insbesondere Tipke/Kruse, a.a.O., § 65 FGO Tz. 36, und Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz. 43, 45).
  • BFH, 01.02.2018 - X B 136/17

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Soweit teilweise demgegenüber unter Berufung auf das Senatsurteil vom 29. November 2000 X R 10/00 (BFH/NV 2001, 627) auf die aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgende richterliche Fürsorge- und Hinweispflicht und auf das Verbot der Überraschungsentscheidung die Auffassung vertreten wird, das FG sei im Regelfall dennoch verfahrensrechtlich verpflichtet, die Ausschlussfrist zu setzen (vgl. Brandis in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz 24; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 65 Rz 56), folgt der Senat dem nicht.

    Aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2001, 627 ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 31.01.2014 - X B 52/13

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen -

    Auf die Beschwerde der Klägerin und ihres Ehemannes ließ der Senat die Revision zu, hob mit Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00 (BFH/NV 2001, 627) das Urteil des FG wegen Verletzung rechtlichen Gehörs auf und verwies die Sache an das FG zurück.
  • BFH, 26.03.2009 - III B 139/08

    Rechtliches Gehör bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren - kein

    Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Beteiligter mit dem Urteil von einem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt "überfahren" wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (z.B. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFH/NV 2009, 293).
  • BFH, 10.03.2022 - VII B 174/20

    Notwendiger Inhalt der Klage - Hinweispflicht des Gerichts nach § 65 Abs. 2 Satz

    Betrifft die erforderliche Ergänzung aber ein Musserfordernis i.S. von § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, gebietet es der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), ihn so rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass er die Mängel, wenn möglich, noch beheben oder sich jedenfalls hierzu äußern kann (BFH-Urteil vom 29.11.2000 - X R 10/00, BFH/NV 2001, 627, unter II.1.; ebenso Schallmoser in HHSp, § 65 FGO Rz 116).
  • BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01

    Ausschlussfrist

    Auch ist die Frist von gut drei Wochen unter den gegebenen Umständen --es handelte sich nicht um einen Schätzungsfall-- zu knapp bemessen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 2001 X R 39/99, BFH/NV 2002, 498 --Setzung einer Monatsfrist sieben Wochen nach Klageeingang--; BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 VIII B 219/02, BFH/NV 2003, 782; vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359, und vom 15. Februar 2000 X B 91/99, BFH/NV 2000, 1472 --jeweils Setzung einer Monatsfrist sechs Wochen nach Klageeingang--; vgl. auch BFH-Urteile vom 6. März 2001 IX R 98/97, BFH/NV 2001, 1273, und vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627, sowie BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III S 14/00, BFH/NV 2002, 495, und vom 1. August 1996 XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131).
  • BFH, 23.05.2012 - III B 209/11

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler - Wohnsitz eines

    Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Beteiligter mit dem Urteil von einem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt "überfahren" wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (z.B. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309).
  • BFH, 27.09.2001 - X B 145/00

    Einkommensteuer - Empfangsbekenntnis - Prozeßbevollmächtigter - Zustellung -

    Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Beteiligter mit dem Urteil von einem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt "überfahren" wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - X B 168/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185; vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448; vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 10 a, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 24.08.2000 - 11 K 1168/00

    Voraussetzungen der Neufestsetzung der Eigenheimzulage; Gewährung der

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