Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.12.2000

Rechtsprechung
   BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1624
BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99 (https://dejure.org/2000,1624)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2000 - XI B 75/99 (https://dejure.org/2000,1624)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - XI B 75/99 (https://dejure.org/2000,1624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung - Zukunftssicherungsleistung - Sonderausgabenabzug - Eheleute

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § ... 3 Nr. 62; ; EStG § 19 Abs. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a dd; ; EStG § 26b; ; EStG § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 a; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3
    Kürzung des Vorwegabzuges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 773
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
    Das BVerfG hat bereits wiederholt die Verfassungsmäßigkeit der von den Klägern angefochtenen Rechtsprechung des BFH bestätigt (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672; vgl. auch BVerfG-Beschlüsse vom 22. Mai 1998 2 BvR 712/98, und vom 22. Juni 1998 2 BvR 64/98, Steuer-Eildienst --StEd-- 1998, 546).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
    c) Die genannte BFH-Rechtsprechung bedarf auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur gleichmäßigen Berücksichtigung kindbedingten Aufwands bei Ehegatten und Alleinstehenden (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse des 2. Senats vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182, und vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174) keiner erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
    c) Die genannte BFH-Rechtsprechung bedarf auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur gleichmäßigen Berücksichtigung kindbedingten Aufwands bei Ehegatten und Alleinstehenden (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse des 2. Senats vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182, und vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174) keiner erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung.
  • BFH, 30.08.1966 - VI 287/65
    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
    Der BFH hat über die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage bereits wiederholt entschieden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. August 1966 VI 287/65, BFHE 86, 757, BStBl III 1966, 676; BFH-Beschluss vom 22. Mai 1981 VI B 12/81, BFHE 133, 401, BStBl II 1981, 709; BFH-Urteile vom 21. Juni 1989 X R 19/85, BFH/NV 1990, 223; vom 21. Juli 1993 X R 32/91, BFH/NV 1994, 305; vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466).
  • BFH, 22.05.1981 - VI B 12/81

    Sonderausgabenabzugsbetrag - Versicherungsbeiträge

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
    Der BFH hat über die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage bereits wiederholt entschieden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. August 1966 VI 287/65, BFHE 86, 757, BStBl III 1966, 676; BFH-Beschluss vom 22. Mai 1981 VI B 12/81, BFHE 133, 401, BStBl II 1981, 709; BFH-Urteile vom 21. Juni 1989 X R 19/85, BFH/NV 1990, 223; vom 21. Juli 1993 X R 32/91, BFH/NV 1994, 305; vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466).
  • BVerfG, 22.05.1998 - 2 BvR 712/98
    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
    Das BVerfG hat bereits wiederholt die Verfassungsmäßigkeit der von den Klägern angefochtenen Rechtsprechung des BFH bestätigt (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672; vgl. auch BVerfG-Beschlüsse vom 22. Mai 1998 2 BvR 712/98, und vom 22. Juni 1998 2 BvR 64/98, Steuer-Eildienst --StEd-- 1998, 546).
  • BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 64/98
    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
    Das BVerfG hat bereits wiederholt die Verfassungsmäßigkeit der von den Klägern angefochtenen Rechtsprechung des BFH bestätigt (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672; vgl. auch BVerfG-Beschlüsse vom 22. Mai 1998 2 BvR 712/98, und vom 22. Juni 1998 2 BvR 64/98, Steuer-Eildienst --StEd-- 1998, 546).
  • BFH, 21.07.1993 - X R 32/91
  • Drs-Bund, 07.09.1993 - BT-Drs 12/5630
  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 --"zu kürzen ..., wenn für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen ..."-- kann ebenso wenig wie aus dem der zuvor geltenden Gesetzesfassungen gefolgert werden, dass der erhöhte Vorwegabzug den Ehegatten zwar gemeinsam zustehen solle, die Kürzung aber nur für jeden der Ehegatten individuell bis zur Höhe des für ledige geltenden Vorwegabzugs erfolgen dürfe (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773).

    Danach ist für Ehegatten gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest eheneutral auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773).

  • BFH, 31.05.2006 - X R 9/05

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks "hinsichtlich

    Die Vorläufigkeit eines Einkommensteuerbescheids "hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)" erstreckt sich, soweit sie im Hinblick auf die gegen den BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) erhobene Verfassungsbeschwerde (Az. des BVerfG: 2 BvR 587/01) verfügt worden ist, nur auf die Frage, ob auch bei zusammenveranlagten Ehegatten eine individuelle Kürzung des Vorwegabzugs dergestalt möglich ist, dass jedenfalls demjenigen Ehegatten, der nicht durch vorwegabzugschädliche Arbeitgeberleistungen begünstigt worden ist, ein eigener Vorwegabzug von 3 068 EUR verbleibt.

    In Anbetracht der bei Erlass des Bescheids beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits anhängigen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) umfasse der Vorläufigkeitsvermerk auch die dort aufgeworfene Frage, ob § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG a.F. verfassungsgemäß sei.

    aa) Mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 wendet sich der dortige Beschwerdeführer gegen den BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773 und gegen das diesem Beschluss vorausgegangene Urteil des FG Düsseldorf vom 21. April 1999 9 K 5414/96 E (juris Nr: STRE200271814).

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Die hierzu vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Entscheidung gemachten Ausführungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BFH/NV 1998, S. 1466; BFH/NV 2001, S. 773; BFH/NV 2003, S. 1573).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01

    Verfassungsmäßigkeit der sogenannten übergreifenden Kürzung des Vorwegabzugs gem

    a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 2000 - XI B 75/99 -,.

    Die zum Bundesfinanzhof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos (BFH, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - XI B 75/99 - BFH/NV 2001, S. 773).

  • BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

    Es bestünden ernstliche Zweifel, ob dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) zu folgen sei (Hinweis auf die Urteile des FG Berlin vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 487, und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 13. September 2000 V 37/99, EFG 2000, 1315).

    Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung als den Ehegatten gemeinsam zustehend beurteilt und eine individuelle Kürzung an Hand der jeweils erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 02.07.2008 - X B 39/08

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks

    Im Übrigen war Gegenstand des BFH-Beschlusses vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773), gegen den sich die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 gerichtet hat, die Rechtsfrage, ob auch bei zusammenveranlagten Ehegatten eine individuelle Kürzung des Vorwegabzugs dergestalt möglich ist, dass jedenfalls demjenigen Ehegatten, der nicht durch vorwegabzugschädliche Arbeitgeberleistungen i.S. von § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. begünstigt worden ist, noch ein eigener Vorwegabzug von 6 000 DM (später: 3 068 EUR) verbleibt.

    Zu Recht hat das FG darauf abgestellt, dass die Streitfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn zur Kürzung des Vorwegabzugs führt, weder Gegenstand des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2001, 773 noch der zugrunde liegenden Entscheidung des FG Düsseldorf vom 21. April 1999 9 K 5414/96 E (nicht veröffentlicht) war.

    Schließlich wurde die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 gegen den BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773 gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02

    Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks

    Der BFH habe diese Rechtsprechung mit Beschluss vom 21. Dezember 2000 (BFH/NV 2001, 773) bestätigt, gegen den Verfassungsbeschwerde eingelegt sei.

    Diese Frage stand bei Erlass des Einkommensteuerbescheids in einem die Einbeziehung in den Vorläufigkeitsvermerk rechtfertigenden Zusammenhang mit der Frage, ob eine Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil die mögliche Feststellung der Nichtigkeit oder Unvereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht eine Kürzung des Vorwegabzugs im vorliegenden Fall unabhängig von einfach-rechtlichen Überlegungen ausschließen kann und nach der damaligen Rechtsprechung des BFH (vgl. dessen Beschl. v. 21. Dezember 2000 - XI B 75/99 -, BFH/NV 2001, 773) der Ehegatten bei Zusammenveranlagung zustehende Vorwegabzug auch dann in vollem Umfang zu kürzen war, wenn nur der Arbeitgeber eines Ehegatten Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbrachte.

    Anders als in den o.g. vom BFH entschiedenen Fällen war hier bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der für vorläufig erklärten Steuerfestsetzung vom 11. Juli 2002 die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 2 BvR 587/01 (eingegangen nach Angaben von Haufe Steuer Office Professional am 28. Mai 2001) anhängig, die unmittelbar gegen den Beschluss des BFH vom 21. Dezember 2000 (-XI B 75/99-, BFH/NV 2001, 773) gerichtet ist.

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung als den Ehegatten gemeinsam zustehend beurteilt und eine individuelle Kürzung anhand der jeweils erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773, m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672).
  • BFH, 03.08.2005 - XI R 76/03

    Abzugshöchstbetrag des § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG bei Zuwendungen durch zusammen

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist zwar eine gesetzliche Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest eheneutral auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02

    Einheit von zusammenveranlagten Eheleuten beim Sonderausgabenabzug;

    Die zusammen veranlagten Eheleute bildeten nämlich kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung beim Sonderausgabenabzug eine Einheit (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000, XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773).

    Allerdings ist gegen den Beschluss des BFH vom 21.12.2000 (XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773) Verfassungsbeschwerde erhoben worden, über die noch nicht entschieden ist (Az. des BVerfG 2 BvR 587/01).

    Der BFH hat in dem Beschluss aber lediglich entschieden, es sei nicht mehr klärungsbedürftig, dass der zusammenveranlagten Ehegatten zustehende Vorwegabzug auch dann in vollem Umfang zu kürzen sei, wenn nur der Arbeitgeber eines Ehegatten Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbringt (BFH im Beschluss vom 21.12.2000, a.a.O.).

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 63/00

    Haushaltshilfe; hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

  • FG Baden-Württemberg, 28.10.2002 - 5 V 26/02

    Aussetzung der Vollziehung; Kürzung des Vorwegabzugs bei GmbH-Geschäftsführern;

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

  • BFH, 22.05.2003 - XI B 27/03

    Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bei sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn

  • BFH, 06.08.2001 - XI B 5/00

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

  • FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02

    Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens,

  • FG Münster, 14.01.2003 - 12 V 6514/02

    Kürzung des Vorwegabzugs

  • FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02

    Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine

  • FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 3670/02

    Kürzung des Vorwegabzugs nur vom Arbeitslohn des Ehegatten, der die

  • BFH, 25.09.2008 - X B 189/05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Divergenz

  • BFH, 29.09.2006 - X B 189/05

    Aussetzung eines Verfahrens bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde beim

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2004 - 8 K 327/01

    Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG beim

  • FG Köln, 23.07.2003 - 6 K 2835/01

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten

  • BFH, 22.05.2003 - XI B 29/03

    Kürzung des Vorwegabzugs, sozialversicherungsfreier Arbeitslohn eines Ehegatten

  • BFH, 13.06.2001 - V B 193/00

    Abgabefrist - Vorsteuervergütungsverfahren - Rechtsmittelbelehrung - Ablehnung

  • FG Köln, 18.01.2008 - 5 K 572/06

    Bestimmung des Umfangs eines Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abgabenordnung

  • FG Berlin, 30.06.2003 - 9 K 9364/00

    Umfang der Vorläufigkeit eines Bescheides

  • FG Niedersachsen, 17.09.2003 - 2 K 513/02

    Kürzung des Vorwegabzugs; Zusammenveranlagte Ehegatten; Einkünfte aus

  • FG Niedersachsen, 13.03.2003 - 2 V 27/03

    Berücksichtigung des Arbeitslohns eines verheirateten Steuerpflichtigen bei der

  • FG Hessen, 28.11.2002 - 13 V 3363/02

    Sonderausgaben; Aussetzung der Vollziehung; Vorwegabzug; Vorsorgeaufwendungen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 21.12.2000 - X B 93/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13675
BFH, 21.12.2000 - X B 93/00 (https://dejure.org/2000,13675)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2000 - X B 93/00 (https://dejure.org/2000,13675)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - X B 93/00 (https://dejure.org/2000,13675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,13675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 773
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.05.2000 - III B 71/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Aufwendungen für Adoption als

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 93/00
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine für ihre Entscheidung maßgebliche Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig ist (Bundesfinanzhof --BFH-- in ständiger Rechtsprechung, s. z.B. Beschlüsse vom 22. Dezember 1999 I B 46/99, BFH/NV 2000, 955, 956, und vom 17. Mai 2000 III B 71/99, BFH/NV 2000, 1352; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 7, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.12.1999 - I B 46/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Überversorgung

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 93/00
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine für ihre Entscheidung maßgebliche Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig ist (Bundesfinanzhof --BFH-- in ständiger Rechtsprechung, s. z.B. Beschlüsse vom 22. Dezember 1999 I B 46/99, BFH/NV 2000, 955, 956, und vom 17. Mai 2000 III B 71/99, BFH/NV 2000, 1352; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 7, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht