Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.12.2000

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   BFH, 20.12.2000 - III R 17/97   

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BFH, 20.12.2000 - III R 17/97 (https://dejure.org/2000,2985)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2000 - III R 17/97 (https://dejure.org/2000,2985)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - III R 17/97 (https://dejure.org/2000,2985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Rechtsnachfolge - Investitionszulage - Berlinförderung - SAT-Anlage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    BerlinFG § 19; ; AO 1977 § 164 Abs. 1; ; FGO §... 68; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; InvZulG 1991 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; InvZulG 1991 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; InvZulG 1991 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; InvZulG 1991 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 100 Abs 2 S 1, AO 1977 § 12, AO 1977 § 164 Abs 1, InvZulG § 2 Abs 1 J: 1991, FGO § 40 Abs 1
    Anfechtungsklage; Betriebstätte; Nutzung; Verbleiben; Verpflichtungsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 914
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.10.1973 - VIII R 149/71

    Investitionszulage - Verringerung - Festsetzung - Sprungklage - Anfechtungsklage

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 17. Oktober 1973 VIII R 149/71 (BFHE 111, 392, BStBl II 1974, 321) ausgeführt hat, kann der Kläger, wenn das FA die Gewährung der Investitionszulage aus formellen Gründen ablehnt, ohne sachlich zu entscheiden, sein Recht nur durch Verpflichtungsklage erlangen, weil nur das FA, nicht aber das FG die Zulage gewähren kann.

    Dass die Klägerin mit ihrem --in der mündlichen Verhandlung gestellten-- Klageantrag die Klage als Verpflichtungsklage formuliert hat, steht ihrer Behandlung als Anfechtungsklage nicht entgegen (BFH-Urteile in BFHE 111, 392, BStBl II 1974, 321, und in BFH/NV 1996, 360).

  • BFH, 08.08.1995 - III R 41/89

    Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft -

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. August 1995 III R 41/89 (BFH/NV 1996, 360) bestätigt, dass es sich nicht um eine Verpflichtungsklage, sondern um eine Anfechtungsklage handelt, wenn ein Anspruchsberechtigter gegen die --aus sachlichen Gründen erfolgte-- Ablehnung der beantragten Investitionszulage vor dem FG Klage erhebt, und dass das FG, wenn es die Anspruchsvoraussetzungen als gegeben ansieht, die Investitionszulage selbst festzusetzen hat.

    Dass die Klägerin mit ihrem --in der mündlichen Verhandlung gestellten-- Klageantrag die Klage als Verpflichtungsklage formuliert hat, steht ihrer Behandlung als Anfechtungsklage nicht entgegen (BFH-Urteile in BFHE 111, 392, BStBl II 1974, 321, und in BFH/NV 1996, 360).

  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Nach dem Urteil des BFH vom 12. April 1994 IX R 101/90 (BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660, unter 1., insoweit nur wiedergegeben bei juris) wird, wenn nach Klageerhebung ein anderes als dasjenige FA, das den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat, einen Änderungsbescheid erlässt, der zum Gegenstand des Verfahrens erklärt wird, dasjenige FA, das den Änderungsbescheid erlassen hat, aufgrund gesetzlichen Beteiligtenwechsels passiv legitimiert.
  • BFH, 10.05.1994 - IX R 26/89

    Steuerfestsetzung - Nachprüfung - Umbau - AfA - Erwerb

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Soweit das FG meint, da sich das FA durch den Vorbehalt der Nachprüfung eine Überprüfung der Zulagenfestsetzung in vollem Umfange vorbehalten habe, sei es nicht Aufgabe des Gerichts, die angefochtenen Bescheide hinsichtlich aller Merkmale des Fördertatbestands zu überprüfen, verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BFH, wonach bei einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung die gerichtliche Prüfungspflicht nicht grundsätzlich eingeschränkt ist (BFH-Urteil vom 10. Mai 1994 IX R 26/89, BFHE 175, 55, BStBl II 1994, 902, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.1991 - III R 105/89

    1. Die erneute Ausübung des Veranlagungswahlrechts bei Änderung der

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Die in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts erklärte Aufhebung oder Bekanntgabe eines Steuerbescheides erfüllt die Funktion der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform und ist wirksam (Urteil des Senats vom 24. Mai 1991 III R 105/89, BFHE 165, 345, BStBl II 1992, 123; BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461).
  • BFH, 21.05.1992 - IV R 107/90

    Notwendige Beiladung durch ein Finanzgericht gemäß § 60 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Das FG wird deshalb --jedenfalls nach Maßgabe der Klagebegründung-- die Investitionszulagenfestsetzung unter Ausnutzung der ihm zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten abschließend zu prüfen haben (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 IV R 107/90, BFH/NV 1993, 296).
  • BFH, 25.05.2000 - III R 20/97

    Investitionszulage für Satellitenempfangsanlagen

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Der Senat weist ergänzend auf sein Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97 (BFH/NV 2000, 1565) zu einem ähnlichen Sachverhalt, wie er im Streitfall vorliegt, hin.
  • BFH, 18.09.1980 - V R 175/74

    Erlöschen einer Personengesellschaft bei Übernahme des Gesamthandsvermögens durch

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Die an die KG gerichtete Einspruchsentscheidung ist sonach nicht wirksam bekannt gegeben worden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 348, BStBl II 1981, 293).
  • BFH, 16.12.1968 - GrS 3/68

    Möglichkeit der Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Antrag auf Abänderung

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Von dieser Befugnis muss es grundsätzlich Gebrauch machen (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1968 Grs 3/68, BFHE 94, 436, BStBl II 1969, 192).
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 17/97
    Die in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts erklärte Aufhebung oder Bekanntgabe eines Steuerbescheides erfüllt die Funktion der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform und ist wirksam (Urteil des Senats vom 24. Mai 1991 III R 105/89, BFHE 165, 345, BStBl II 1992, 123; BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461).
  • BFH, 30.10.1980 - IV R 168/79

    Erstmalige Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung bei der Änderung eines

  • FG Berlin, 27.11.1996 - II 233/94
  • BFH, 17.01.2023 - IX R 15/20

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

    Da das FA die Änderung jedoch aus materiellen Gründen --nach Sachprüfung-- und nicht allein mit verfahrensrechtlichen Erwägungen abgelehnt hat, ist die Klage nunmehr als Anfechtungsklage (Abänderungsklage) i.S. von § 100 Abs. 2 FGO zu verstehen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.12.2000 - III R 17/97, BFH/NV 2001, 914, unter II.2.; vom 22.09.2011 - IV R 8/09, BFHE 235, 287, BStBl II 2012, 183, Rz 18; Krumm in Tipke/Kruse, § 40 FGO Rz 11; Braun in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 40 FGO Rz 95 ff.; von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 79 ff.; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 17 f., unter Hinweis auf § 110 FGO und die Erstreckung der Rechtskraftwirkung auf den Ablehnungsgrund).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/13

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während

    a) Bei der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung fehlt es für eine auf Weitergewährung des Kindergeldes gerichtete Verpflichtungsklage am Rechtsschutzbedürfnis, weil das Rechtsschutzziel mit einer Anfechtungsklage auf dem prozessual einfacheren Weg erreicht werden kann (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 2000 III R 17/97, BFH/NV 2001, 914).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Eine Abänderungsklage hat der Senat im Fall der Klage gegen die Ablehnung einer Investitionszulage aus materiellen Gründen angenommen, dagegen eine Verpflichtungsklage, wenn das Finanzamt (FA) die Gewährung der Zulage aus formellen Gründen abgelehnt hat, ohne sachlich zu entscheiden (Senatsurteil vom 20. Dezember 2000 III R 17/97, BFH/NV 2001, 914, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.12.2000 - V R 20/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13099
BFH, 14.12.2000 - V R 20/00 (https://dejure.org/2000,13099)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2000 - V R 20/00 (https://dejure.org/2000,13099)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - V R 20/00 (https://dejure.org/2000,13099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 20 Abs 1 J: 1991
    Bestandskraft; Istbesteuerung; Rückwirkender Wechsel; Sollbesteuerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 914
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Münster, 23.09.2014 - 9 K 2451/10

    Klagebefugnis, Freistellungsbescheid

    Diese Sachentscheidungsvoraussetzung ist im finanzgerichtlichen Verfahren in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BFH-Urteile vom 14.12.2000 V R 20/00, BFH/NV 2001, 914; vom 15.4. 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830).

    (2) Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ist eine Entscheidung über die Frage der Gemeinnützigkeit in den Jahren 2003 bis 2005 nicht vorgreiflich für die Folgejahre (vgl. allgemein BFH-Urteil vom 14.12.2000 V R 20/00, BFH/NV 2001, 914).

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