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   BFH, 01.02.2001 - V R 6/00   

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https://dejure.org/2001,1669
BFH, 01.02.2001 - V R 6/00 (https://dejure.org/2001,1669)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2001 - V R 6/00 (https://dejure.org/2001,1669)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - V R 6/00 (https://dejure.org/2001,1669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge - Vernehmung - Urkundenbeweis

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 81 Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993, FGO § 96 Abs 1, GG Art 103 Abs 1
    Feststellungslast; Scheinfirma; Steuerfahndung; Vorsteuerabzug; Zumutbarkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 941
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.01.1995 - XI R 28/94

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    Das bloß mittelbare Beweismittel darf deshalb grundsätzlich zulässigerweise nur verwendet werden, wenn die Erhebung des unmittelbaren Beweises unmöglich, unzulässig oder unzumutbar erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1995 XI R 28/94, BFH/NV 1995, 787).

    Erst wenn das FG nach Vernehmung von A und B zu keiner eindeutigen Sachverhaltserkenntnis gekommen wäre, hätte es auf die --nach seiner Auffassung maßgebliche-- Feststellungslast abstellen dürfen (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 787).

  • BFH, 30.09.1999 - V R 8/99

    Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem Anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines Anderen bei Ausführungen entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628; vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353; vom 28. Juni 2000 V R 70/99, Umsatzsteuer-Rundschau 2001, 26).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 110/76

    Vorsteuerabzug nur bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    c) Soweit der Kläger mit der Revision geltend macht, er habe hinsichtlich der ihm obliegenden Feststellungs- und Darlegungslast zur Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller sowie dessen Unternehmereigenschaft alles Zumutbare und Mögliche getan und habe gutgläubig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs ausgehen dürfen, ist darauf hinzuweisen, dass § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen grundsätzlich nicht vorsieht (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745, unter 1.; vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, unter 1. b; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250; Beschluss vom 11. März 1994 V B 92/93, BFH/NV 1995, 653).
  • BFH, 08.12.1988 - V R 28/84

    Nichtunternehmer, die sich rechtsirrtümlich für Unternehmer halten, schulden in

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    c) Soweit der Kläger mit der Revision geltend macht, er habe hinsichtlich der ihm obliegenden Feststellungs- und Darlegungslast zur Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller sowie dessen Unternehmereigenschaft alles Zumutbare und Mögliche getan und habe gutgläubig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs ausgehen dürfen, ist darauf hinzuweisen, dass § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen grundsätzlich nicht vorsieht (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745, unter 1.; vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, unter 1. b; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250; Beschluss vom 11. März 1994 V B 92/93, BFH/NV 1995, 653).
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    Dabei ist der Abzug der in der Rechnung einer GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620; BFH-Beschluss vom 11. März 1999 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253).
  • BFH, 29.01.1997 - II R 67/94

    Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    Dies bedeutet neben dem (formellen) Erfordernis eigener Anschauung durch die Richter des erkennenden Spruchkörpers, dass diese die für die Entscheidung notwendigen Tatsachen in weitestmöglichem Umfang aus der Quelle selbst schöpfen müssen, d.h. bei mehreren in Betracht kommenden Beweismitteln die Beweisaufnahme mit demjenigen durchzuführen haben, das ihnen den "unmittelbarsten" Eindruck von dem streitigen Sachverhalt vermittelt (Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 1997 II R 67/94, BFH/NV 1997, 767).
  • BFH, 11.03.1999 - V B 135/98

    "Schein-GmbH"; Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    Dabei ist der Abzug der in der Rechnung einer GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620; BFH-Beschluss vom 11. März 1999 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    Die Verwertung von Aussagen Dritter in anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist aber dann nicht zulässig, wenn sich dem Gericht eine eigene Vernehmung dieser Personen als Zeugen aufdrängen muss (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 29. Oktober 1998 1 B 103.98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 96 VwGO Nr. 42).
  • BFH, 28.06.2000 - V R 70/99

    Umsatzsteuer; Zurechnung der Leistung

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem Anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines Anderen bei Ausführungen entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628; vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353; vom 28. Juni 2000 V R 70/99, Umsatzsteuer-Rundschau 2001, 26).
  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
    c) Soweit der Kläger mit der Revision geltend macht, er habe hinsichtlich der ihm obliegenden Feststellungs- und Darlegungslast zur Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller sowie dessen Unternehmereigenschaft alles Zumutbare und Mögliche getan und habe gutgläubig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs ausgehen dürfen, ist darauf hinzuweisen, dass § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen grundsätzlich nicht vorsieht (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745, unter 1.; vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, unter 1. b; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250; Beschluss vom 11. März 1994 V B 92/93, BFH/NV 1995, 653).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

  • BFH, 11.03.1994 - V B 92/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz oder einer grundsätzlichen

  • FG Köln, 12.01.1999 - 14 K 8784/97

    Obliegenheitspflichten des späteren Vorsteuerabzugsberechtigten

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