Rechtsprechung
BFH, 30.04.2002 - X B 150/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Zulässigkeit - Darlegungserfordernis - Grundsätzliche Bedeutung - Offenkundigkeit - Gewerbliche Einkünfte - Sonstige Einkünfte - Betriebsausgaben - Einnahmen-Überschussrechnung - Gewerbesteuerrückstellungen - Divergenz - ...
- Judicialis
EStG § 15; ; EStG § 22 Nr. 3; ; EStG § 4 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2002, 1049
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.11.2000 - IV R 18/00
Wechsel der Gewinnermittlungsart
Auszug aus BFH, 30.04.2002 - X B 150/01
Hierzu reicht auch nicht ihr pauschaler Hinweis aus, das beim BFH anhängige Verfahren IV R 18/00 belege, dass der "Übergang in der Gewinnermittlungsart ... grundsätzliche Bedeutung (habe)"; denn die grundsätzliche Bedeutung ist nicht allein mit dem Vorbringen ausreichend dargelegt, beim BFH sei in einem (vermeintlich) ähnlich gelagerten Fall bereits ein Revisionsverfahren anhängig (…vgl. z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 34, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
- BFH, 22.10.2003 - III B 14/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen
Ferner muss vorgetragen werden, inwieweit die weitere Aufklärung des Sachverhalts zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049, m.w.N.). - BFH, 04.09.2002 - IX B 194/01
Fehlende Schlüssigkeit einer Schätzung - Fehlerhafte Anwendung anerkannter …
Es bleibt dahingestellt, ob die Beschwerdeschrift die nach ständiger Rechtsprechung für die Rüge eines Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht (Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO) erforderlichen genauen Angaben und schlüssigen Ausführungen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349;… vom 7. August 2000 VII B 90/00, BFH/NV 2001, 189; vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049) im Übrigen enthält.Jedenfalls fehlen nähere Angaben dazu, welche Beweismittel das FG hätte erheben sollen und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 II B 46/00, BFH/NV 2002, 654; vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042, und in BFH/NV 2002, 1049).
- BFH, 17.06.2003 - X B 173/02
Kein WK-Abzug für Rentenversicherungsbeiträge
Eine solche Darlegung erfordert auch unter der Geltung des neuen Revisionszulassungsrechts nach dem 2.FGOÄndG ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, inwieweit die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (zum neuen Recht vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049, m.w.N.).
- BFH, 28.04.2004 - VII B 343/03
Keine Beschwerde gegen Beschl. über die Ablehnung von Gerichtspersonen und über …
Ferner muss vorgetragen werden, inwieweit die weitere Aufklärung des Sachverhalts zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049, m.w.N.). - BFH, 03.02.2003 - I B 27/02
NZB: Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Zu einer solchen Sachaufklärungsrüge gehört jedoch nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung u.a. ein Vortrag dazu, welche Tatsachen sich bei der vermissten Beweiserhebung ergeben hätten und inwieweit die weitere Sachverhaltsaufklärung auf der Basis der Rechtsauffassung des FG zu einer abweichenden Entscheidung hätte führen können (…BFH-Beschlüsse vom 14. September 2001 IX B 39/01, BFH/NV 2002, 209;… vom 1. Oktober 2001 II B 116/00, BFH/NV 2002, 361;… vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502; vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 28.04.2004 - VII B 335/03
Keine Beschwerde gegen Beschl. über die Ablehnung von Gerichtspersonen; Rüge …
Ferner muss vorgetragen werden, inwieweit die weitere Aufklärung des Sachverhalts zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049, m.w.N.). - BFH, 12.03.2004 - XI B 127/03
Darlegung einer Divergenz
Die BFH-Entscheidung ist mit Datum und Aktenzeichen und/oder Fundstelle zu bezeichnen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rdnr. 41). - BFH, 29.01.2003 - I B 24/02
Erfodernis der Darlegung der Zulassungsgründe nach neuem Recht
- inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049;… vgl. dazu auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Anm. 70, m.w.N.).
Rechtsprechung
BFH, 25.04.2002 - XI S 15/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Prozessbevollmächtigter - PKH - Wirtschaftliche Verhältnisse - Gegenvorstellung - Erneuter PKH-Antrag
- Judicialis
FGO § 62a; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4
- rechtsportal.de
PKH-Ablehnung durch BFH; erneuter Antrag
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2002, 1049
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 20.03.2019 - X K 4/18
Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens
Ein PKH-Antrag kann nach dessen Ablehnung grundsätzlich erneut gestellt werden, da der vorangegangene Ablehnungsbeschluss nicht materiell rechtskräftig wird (BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06
Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss
Auch wenn man das Schreiben der Antragstellerin als wiederholten Antrag auf PKH auslegte, hätte ihr Begehren keinen Erfolg, da sie keine neuen Gründe vorgebracht hat, die eine Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 17.03.2006 - III S 5/06
Voraussetzung für die Änderung einer formell und materiellen rechtskräftigen …
Auch wenn man das Schreiben der Antragstellerin als wiederholten Antrag auf PKH auslegte, hätte ihr Begehren keinen Erfolg, da sie keine neuen Gründe vorgebracht hat, die eine Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 11.01.2006 - III S 33/05
Vertretungszwang für Gegenvorstellung gegen verworfene Nichtzulassungsbeschwerde; …
Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH ist ebenfalls unzulässig, da der Senat den Antrag der Beschwerdeführerin auf PKH mangels Erfolgsaussicht bereits abgelehnt, die Beschwerdeführerin aber keine neuen Gründe für die Erfolgsaussicht ihres Begehrens vorgebracht hat (BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 26.01.2007 - III S 38/06
Kein Vertretungszwang für die Erhebung der Gegenvorstellung; Statthaftigkeit der …
Im Übrigen hätte das Begehren der Antragsteller auch dann keinen Erfolg, wenn man ihr Schreiben als wiederholten Antrag auf PKH auslegte, da die Antragsteller keine neuen Gründe vorgebracht haben (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049).