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   BFH, 07.05.2002 - VII B 184/01   

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https://dejure.org/2002,9336
BFH, 07.05.2002 - VII B 184/01 (https://dejure.org/2002,9336)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2002 - VII B 184/01 (https://dejure.org/2002,9336)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - VII B 184/01 (https://dejure.org/2002,9336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Tabaksteuer - Hauptzollamt - Beschlagnahme - Zigaretten - Versandverfahren - Carnet TIR - Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    FGO § 101; ; TabStG § 21; ; TabStG § 22; ; TabStG § 2 Abs. 6; ; TabStG § 22 Abs. 1; ; TabStG § 22 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tabaksteuer; "Einführer und Erlöschen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1186
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

    Diese Regelung ist wegen der damit vom Gesetzgeber bezweckten Sanktions- und Präventionswirkung nicht zu beanstanden (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2002 VII B 184/01, BFH/NV 2002, 1186).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der

    So hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung den rechtfertigenden Grund für die Besteuerung der Zigaretten trotz Einziehung in einer vom Gesetzgeber erhofften oder erwarteten Sanktions- und Präventionswirkung gesehen (vgl. so im Anschluss an Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, 1997, S. 236, im Hinblick auf die vergleichbare Nachfolgeregelung des § 21 Satz 1 TabStG 1993 die Senatsentscheidungen vom 7. Mai 2002 VII B 184/01, BFH/NV 2002, 1186, und vom 20. Juli 2004 VII R 38/01, BFHE 207, 81).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 39/01

    Entstehen einer Einfuhrzollschuld durch vorschriftswidriges Verbringen einer

    Diese Regelung ist wegen der damit vom Gesetzgeber bezweckten Sanktions- und Präventionswirkung nicht zu beanstanden (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2002 VII B 184/01, BFH/NV 2002, 1186).
  • BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05

    PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am

    Der Sache nach handelt es sich hierbei aber nur um die Verweigerung einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung, was der Senat bereits in der Vergangenheit nicht beanstandet hat (BFH-Beschluss vom 7. Mai 2002 VII B 184/01, BFH/NV 2002, 1186; BFH-Urteil in BFHE 207, 81).
  • FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00

    Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten; Ort und Zeitpunkt des Verbringens;

    Da es bereits an einer Beschlagnahme der Waren beim Verbringen fehlt, erübrigen sich Überlegungen dazu, ob die gegenüber dem Erlöschenstatbestand des Art. 233 ZK enger angelegte Regelung des § 21 TabStG als verfassungswidrig anzusehen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 07.05.2002 VII B 184/01, BFH/NV 2002, 1186 ).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2006 - 4 U 185/05

    Bürgenhaftung im TIR-Verfahren: Einrede des bürgenden Verbandes wegen

    Die genannte Erlassvorschrift kommt nur zum Tragen, wenn sich im Zeitpunkt der Vernichtung die Tabakwaren noch in der Verfügungsgewalt des "Einführers" befinden (BFH Beschl. v. 7.5.2002, VII B 184/01, BFH/NV 2002, 1186, 1187).
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