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   BFH, 24.04.2002 - I B 134/01   

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https://dejure.org/2002,12539
BFH, 24.04.2002 - I B 134/01 (https://dejure.org/2002,12539)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2002 - I B 134/01 (https://dejure.org/2002,12539)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2002 - I B 134/01 (https://dejure.org/2002,12539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Körperschaftsteuer - Befangenheit - Verfahrensfehler - Willkür - Gesetzlicher Richter - Mündliche Verhandlung - Zeugenvernehmung

  • Judicialis

    FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 6 Abs. 3; ; FGO § 6 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 51; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 124 Abs. 2; ; FGO § 128 Abs. 2; ; ZPO §§ 42 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verlust des Ablehnungsrechtes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1310
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.11.1998 - I R 33/98

    Rohgewinntantieme als vGA

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I B 134/01
    Schließlich ist die Klägerin auf das gegen sie ergangene Senatsurteil betreffend das vorangegangene Streitjahr 1986 vom 10. November 1998 I R 33/98 (BFH/NV 1999, 829) zu verweisen.
  • BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99

    Abkürzung der Ladungsfrist; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I B 134/01
    Teilweise wird eine allgemeine Ahndung der unrechtmäßigen Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs im Beschwerde- oder Revisionsverfahren als Verfahrensfehler für möglich erachtet (vgl. G. Vollkommer, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 1827; Spindler, Der Betrieb --DB-- 2001, 61, 63; Bilsdorfer, Betriebs-Berater --BB-- 2001, 753, 757; s. auch Betdrucks 14/4061, 12; BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589 zu ebenfalls unanfechtbaren prozessleitenden Verfügungen).
  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I B 134/01
    Zwar soll es auch hier gleichwohl zulässig sein, die Revision darauf zu stützen, dass die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter "greifbar gesetzeswidrig" sei (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88).
  • KG, 16.06.1975 - 11 W 613/75
    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I B 134/01
    Ein Beteiligter verliert sein Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zwar nicht bereits dadurch, dass er unmittelbar nach negativer Bescheidung seines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zur Sache verhandelt, wenn es ihm hierbei darum geht, prozessuale Nachteile in Gestalt eines Prozessurteils zu vermeiden (vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 16. Juni 1975 11 W 613/75, NJW 1975, 1842; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26. April 1993 12 W 17/93, Versicherungsrecht 1993, 1550; Bork in Stein/Jonas, Zivilprozeßordnung, 24. Aufl., § 43 Rz. 3; M. Vollkommer in Zöller, Zivilprozeßordnung, § 43 Rz. 6; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 51 FGO Rz. 47; weiter gehend Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 43 Rz. 7; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 43 Anm. C).
  • OLG Köln, 26.04.1993 - 12 W 17/93

    Ablehnungsgesuch; Richter; Abgelehnter Richter; Ablehnungsgrund;

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I B 134/01
    Ein Beteiligter verliert sein Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zwar nicht bereits dadurch, dass er unmittelbar nach negativer Bescheidung seines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zur Sache verhandelt, wenn es ihm hierbei darum geht, prozessuale Nachteile in Gestalt eines Prozessurteils zu vermeiden (vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 16. Juni 1975 11 W 613/75, NJW 1975, 1842; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26. April 1993 12 W 17/93, Versicherungsrecht 1993, 1550; Bork in Stein/Jonas, Zivilprozeßordnung, 24. Aufl., § 43 Rz. 3; M. Vollkommer in Zöller, Zivilprozeßordnung, § 43 Rz. 6; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 51 FGO Rz. 47; weiter gehend Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 43 Rz. 7; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 43 Anm. C).
  • BFH, 30.06.2004 - VI S 1/03

    PKH; Besorgnis der Befangenheit

    Der Senat lässt offen, in welchem Umfang gesonderte Beschlüsse gegen die Ablehnung von Gerichtspersonen im Hinblick auf § 128 Abs. 2 FGO und § 124 Abs. 2 FGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde noch angefochten werden können (siehe hierzu BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224, mit Anm. Dürr in HFR 2004, 142; vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218; vom 13. Januar 2003 III B 51/02, HFR 2003, 480; vgl. auch BFH-Beschluss vom 24. April 2002 I B 134/01, BFH/NV 2002, 1310; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 128 FGO Rz. 89 ff.).
  • BFH, 16.12.2002 - VII B 94/02

    Befangenheit

    Danach bleibt es im Streitfall dabei, dass dem Kläger die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs vor Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter schon deshalb versagt ist, weil es sich um einen verzichtbaren Mangel i.S. des § 295 ZPO handelt, den er in der Vorinstanz hätte rügen müssen (BFH-Beschluss vom 24. April 2002 I B 134/01, BFH/NV 2002, 1310).
  • FG Hamburg, 02.11.2015 - 3 K 225/14

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Richterablehnung nach Einlassung,

    aa) die Abgabe einer mündlichen oder telefonischen Erklärung zur Sache gegenüber dem Richter (BFH Beschluss vom 21. Juli 1993 IX B 50/93, BFH/NV 1994, 50) oder die Teilnahme an einem Erörterungstermin oder an einer Verhandlung (Beschlüsse BFH vom 24.02.2002 I B 134/01, BFH/NV 2002, 1310, nachgehend BVerfG vom 23.10.2002 1 BvR 626/02, Juris; FG Hamburg vom 14.06.2005 II 169/04, EFG 2005, 1626, DStRE 2005, 1365; BFH vom 12.08.1998 III B 23/98, BFH/NV 1999, 476; ständ. Rspr.); so hier die zunächst rügelose Teilnahme am Verhandlungstermin der Einzelrichterin am 23. April 2015 einschließlich der rügelosen Erklärungen vor dem späteren Ablehnungsgesuch (oben A II 9);.
  • OLG Köln, 14.06.2011 - 5 U 37/11

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.e.

    Dementsprechend bestehen erhebliche Bedenken, ob nicht die Partei ihr Beschwerderecht verliert, wenn sie sich auf die weitere Beweisaufnahme durch mündliche Anhörung des Sachverständigen einlässt, selbst sachliche Fragen an ihn stellt und schließlich zum Ergebnis der Beweisaufnahme verhandelt und erneut ihre Sachanträge stellt, ohne die behaupteten Ablehnungsgründe erneut geltend zu machen und oder sonst kundzutun, dass sie den Ablehnungsvorwurf ungeachtet der vorangegangenen Zurückweisung aufrechterhält (vgl. BFH/NV 2002, 1310 f., abrufbar unter Juris), es sei denn, ihre rügelose Einlassung dient erkennbar nur der Vermeidung eines Versäumnisurteils oder eines Urteils nach Lage der Akten (vgl. OLG Köln VersR 1993, 250).
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